Stellen finden – Bewerbungen schreiben – Bewerbungsgespräche führen
Mainz (Mainz) – Bewerbungsverfahren sind für junge Menschen – nicht nur mit Migrationshintergrund – häufig mit hohen Hürden verbunden. Die mehrsprachige App „JMD apply“ will bei der Überwindung dieser Hürden unterstützen. Die im Apple-App- und Google-Play-Store verfügbare App bietet einen spielerischen Zugang zum Thema und zahlreiche Informationen:
Nutzer der App werden eingeladen, einen eigenen Avatar zu gestalten und mit diesem in eine spielerische Interaktion einzutreten. Dabei geht es etwa darum, Stellenbeschreibungen richtig zu lesen und Bewerbungsschreiben zu verfassen. Ein Infobereich bietet zahlreiche weitere Informationen zur Job- oder Ausbildungsstellensuche. Vorlagen für Lebensläufe und Bewerbungsanschreiben bietet der Downloadbereich. Zudem bietet die App Kontaktadressen von Jugendmigrationsdiensten und den Zugang zu einer Online-Beratung.
„Die App ist ein Beispiel dafür, wie digitale Tools die klassische Beratungsarbeit sinnvoll ergänzen können“, so Johanna Böttges vom Servicebüro Jugendmigrationsdienste (JMD) gegenüber 2mind. „Mit neuen JMD-Modellprojekten gehen wir diesen Weg konsequent weiter: Unser Ziel ist es, weitere praxisnahe Instrumente für die digitale Jugendmigrationsarbeit zu entwickeln – gemeinsam mit Fachkräften und der Zielgruppe.“
Berlin (2mind) – Mehr als ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland ist von Armut bedroht. Das sind 17,7 Millionen Menschen mit geringem Einkommen, übermäßiger Verschuldung oder überhohen Mieten, die nur unregelmäßig gehaltvolle warme Mahlzeiten zu sich nehmen und die unvorhergesehene Ausgaben – etwa für die Gesundheit oder Reparaturen – zurückstellen müssen. Das geht aus dem jetzt vorgelegten „Schattenbericht: Armut in Deutschland“ der Nationalen Armutskonferenz (nak) hervor. 5,7 Millionen Menschen (6,9 Prozent der Bevölkerung) waren 2022 von erheblichen materiellen und sozialen Entbehrungen betroffen.
Weitere Erkenntnisse aus dem Bericht:
Arbeitslose Menschen sind mit 46,5 Prozent besonders armutsgefährdet.
Das Armutsrisiko sinkt mit steigenden Bildungsabschlüssen.
Kinder und ihre Eltern in Trennungssituationen sind besonders von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.
Menschen, die von anderen rassistisch markiert werden, haben ein deutlich höheres Armutsrisiko. Dies zeigt eine Befragung unter schwarzen, asiatischen und muslimischen Menschen.
Der Bericht zitiert einen Betroffenen mit den Worten: „Leben in Armut bedeutet, täglich bittere Entscheidungen treffen zu müssen: Brauche ich Hustensaft oder ist die Hose kaputt, muss ich auf Essen verzichten. Jeden Tag ausprobieren: Wo muss ich heute sparen? Was kann ich nicht kaufen, obwohl ich es dringend brauche? Das erschöpft und macht mürbe.“
Die nak kritisiert die Finanzpolitik der Bundesregierung: „Sparpolitik und die Fixierung auf die Schuldenbremse haben zu Kürzungen im sozialen Sektor geführt. Gleichzeitig bleiben Unternehmens- und Steuerentlastungen unangetastet.“
Die 1991 gegründete Nationale Armutskonferenz ist ein Zusammenschluss der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit deutschlandweit tätigen Fachverbänden und Selbsthilfeorganisationen sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund.
Berlin (2mind) – In Deutschland nehmen die langen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen zu. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) stieg die Zahl der Kinder mit einer Betreuungszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche von 2014 bis 2024 um 30 Prozent. Fast zwei Drittel dieser Kinder haben eine Betreuungszeit von über 45 Stunden. Auch die Anzahl der Kinder mit 25 bis 35 Stunden Betreuungszeit wuchs um 25 Prozent. Im Gegensatz dazu sank die Zahl der Kinder mit einer Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden um 8 Prozent. Insgesamt stieg die Zahl der betreuten Kinder von 3,29 Millionen auf 3,94 Millionen, was einem Anstieg von 20 Prozent entspricht.
Mehr Fachkräfte – trotzdem Personalnot
Längere Betreuungszeiten erfordern mehr Personal: Die Zahl der pädagogischen Fachkräfte in deutschen Kindertageseinrichtungen ist in den letzten zehn Jahren um 46 Prozent gestiegen. 2024 arbeiteten etwa 724.100 Betreuungskräfte in diesen Einrichtungen, im Vergleich zu rund 494.300 im Jahr 2014. Trotz des Anstiegs gilt die Personalsituation in vielen Kitas als angespannt. 67 Prozent des pädagogischen Personals arbeiten in Teilzeit, was die Situation verschärfen könnte. Im Jahr 2023 schlossen etwa 55.600 Menschen eine Ausbildung in den häufigsten Erziehungsberufen – Erzieherin, Sozialassistentin oder Kinderpflegerin – ab, was einen neuen Höchststand darstellt. Zudem gab es 2023 fast 2.800 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse als Erzieher/in, wobei die meisten aus Spanien, der Ukraine und der Türkei stammten.
Berlin (2mind) – Die Bundesregierung hat den 10. Familienbericht vorgelegt. „Der Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht“, so Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich der Vorstellung am 15. Januar. Wie Pauls sagte, „macht der Bericht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist.“ Im Jahr 2021 lag ein Drittel der Alleinerziehenden (33,2 Prozent) nah an oder unter der Grenze zur Armutsgefährdung – mit einem jährlichen sogenannten Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16.300 Euro. Bei Paarfamilien traf das dagegen „nur“ auf 19,4 Prozent zu.
In jeder fünften Familie in Deutschland ist ein Elternteil allein oder getrennt erziehend; insgesamt sind das 1,7 Millionen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren. Alleinerziehende sind überwiegend weiblich; der Anteil der Väter lag 2023 bei 18 Prozent. Alleinerziehende Mütter sind häufiger von Armut betroffen als alleinerziehende Väter.
Die von der Bundesregierung beauftragte Familienberichtskommission analysierte Daten und gab der Politik Handlungsempfehlungen mit, die sich auf vier Ziele ausrichten:
Die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern und Vätern soll stärker gefördert werden – etwa durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine Reform des Elterngeldes.
Die gemeinsame Elternverantwortung soll gestärkt werden. Hintergrund bilden die zunehmenden Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern sowie die steigende Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung.
Finanzielle Verletzlichkeiten Alleinerziehender sollen stärker berücksichtigt werden – etwa durch Vereinfachungen im Sozialrecht oder erleichterte Zugänge zum Arbeitsmarkt.
Die Vielfalt von Familienformen soll anerkannt und gefördert werden. Etwa ein Viertel der Alleinerziehenden lebt ohne Kontakt zum anderen Elternteil. Die meisten Kinder aus Trennungsfamilien wachsen mit einem haupt- und einem miterziehenden Elternteil auf – mit großen Unterschieden beim zeitlichen Umfang der Mitbetreuung. Ein sogenanntes paritätisches (ausgeglichenes) Betreuungsmodell wird nur von wenigen getrenntlebenden Elternpaaren praktiziert.
Personalnot im Allgemeinen Sozialdienst, finanzieller Druck und fehlende Jugendhilfeangebote gefährden Kinder und Jugendliche. Dazu berichtet aktuell die ARD
Köln (2mind) – Der Personalmangel in Jugendämtern und fehlende Angebote der Jugendhilfe gefährden den Kinderschutz. Das dokumentiert ein aktueller WDR-Beitrag. „Der Kinderschutz kann nicht mehr gewährleistet werden, weil die Sozialarbeiterinnen im ASD zu viele Familien betreuen und weil es wichtige Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr gibt“, sagte die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft ASD, Kerstin Kubisch-Piesk, dem Sender. „Das führt dazu, dass Kinder und Jugendliche in Situationen leben, die nicht gut für sie sind und sie ggf. entsprechende Hilfen nicht erhalten.“
Besonders betroffen ist der für den Außendienst zuständige Allgemeine Sozialdienst (ASD) der Jugendämter. „Ich glaube, wir können das Wächteramt oder den Kinderschutz, so wie es eigentlich vorgeschrieben ist, schon lange nicht mehr absichern“, sagte die ehemalige ASD-Mitarbeiterin Verena Bieler dem WDR. Zu Höchstzeiten war die Sozialarbeiterin für 137 Fälle. zuständig. „Da bleiben nicht mal fünf Minuten für ein Gespräch“, so Bieler.
Dass Jugendämter keine attraktiven Arbeitsbedingungen böten, sei auch den Sozialarbeitsstudierenden bekannt, so die Kinderschutzexpertin Kathinka Beckmann, die an der Hochschule Koblenz lehrt. „Das ist keine Übertreibung, sondern es ist wirklich eine noch nie dagewesene Krise innerhalb der Jugendamtsarbeit, aber damit auch innerhalb der Jugendhilfelandschaft“, sagte Beckmann dem WDR. Der Personalmangel sei eines der größten Probleme im ASD: „Wir haben Stellen, die einfach nicht mehr besetzt werden können“, so die Professorin. Durch die Überlastungen käme zudem ein sehr hoher Krankenstand in vielen ASD-Teams hinzu.
Ein Problem sei die unzureichende Finanzierung der Jugendämter angesichts knapper kommunaler Haushalte Die „Bindung der Kinder- und Jugendhilfefinanzierung an die Kommunen kann leider die Konsequenzen haben – und hat es auch schon vielfach gehabt, dass ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin Sparanweisungen an das Jugendamt weitergibt“, so Beckmann weiter. Der WDR hatte im Sommer die Leitungen von insgesamt 580 deutschen Jugendämtern angeschrieben, etwa 300 davon beantworteten die Fragen der Redaktion. Davon bestätigte fast ein Viertel, dass sie schon einmal von ihrer Kommune oder finanziell Verantwortlichen aufgefordert wurden, bei Hilfen zur Erziehung oder im Kinderschutz zu sparen.
Dazu teilte der Deutsche Städtetag dem WDR schriftlich mit: „Die Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe haben sich innerhalb von nur 13 Jahren (…) weit mehr als verdoppelt (…). Angesichts der stark wachsenden Aufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung könnte ein weiterer Weg sein, dass die Länder oder auch der Bund sich an diesen Kosten dauerhaft beteiligen.“
Ein Problem sind zudem fehlende Aufnahmekapazitäten in Jugendhilfeeinrichtungen. Das Kamerateam begleitete eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Gelsenkirchen bei der Arbeit. Ihr Amtsleiter kommt in dem Beitrag ebenso zu Wort: „Es gibt eben Kinder, und zwar ganz viele und nicht nur in Gelsenkirchen“, so Björn Rosigkeit, „die wir aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr bedarfsgerecht versorgen können, die wir nicht bedarfsgerecht unterbringen können, die wir vielleicht gar nicht unterbringen können, die wir vielleicht in belasteten Familien belassen müssen.“ In mehr als 12 Prozent der Jugendämter kam es bereits vor, dass ein Kind im Amt übernachten musste, so ein Ergebnis der am 8. Januar ausgestrahlten WDR-Recherche.
Bei den Wahlen am 23. Februar geht auch um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und um die Chancen ihrer schwächsten Mitglieder.
Berlin (2mind) – Weltweite Kriege, wirtschaftliche Unsicherheiten, Klimakrise: An ihren Antworten auf diese großen Herausforderungen werden die Parteien bei den anstehenden Bundestagswahlen gemessen. Entscheidend für die Zukunft unseres Landes sind aber auch der gesellschaftliche Zusammenhalt, eine funktionierende gesellschaftliche Selbstorganisation (durch Vereine, Initiativen, Gemeinden) und das Vertrauen in die Demokratie.
Dazu hat die Diakonie Deutschland unter dem Hashtag #SozialWählen eine Kampagne gestartet. Es gehe um den „Auftrag an alle Kandidat:innen, den Sozialstaat gemeinsam mit den Bürger:innen zukunftsfest zu machen“, heißt es dort. Dabei sieht sich die Diakonie in politischer Verantwortung: „Als evangelischer Wohlfahrtsverband verstehen wir uns als Anwältin der Schwachen und benennen öffentlich die Ursachen von sozialer Not gegenüber Politik und Gesellschaft.“ Und diese Positionen sollten auch zur Bundestagswahl Gehör finden.
Die Kampagnenwebsite der Diakonie bietet keine Wahlempfehlungen, aber Informationen zu Themen wie eine für alle erreichbare Gesundheit, den Abbau gesellschaftlicher Barrikaden, gleiche Chancen für alle und eine gelingende Integration. Ergänzt werden aktuelle Meldungen zu politisch relevanten Themen.
Düsseldorf (2mind) – Bei aktuellem Personalnotstand soll in NRW-Kitas eine Fachkraft auf 60 Kinder ausreichen. Diese Ausnahme soll für bis zu sechs Wochen gelten, so eine im Entwurf vorliegende Verordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Neben den Fachkräften – in der Regel Erzieherinnen und Erzieher – sollen verstärkt Ergänzungskräfte eingesetzt werden.
Dagegen wehren sich Eltern mit Online-Petitionen: „Es ist unverantwortlich, dass in Zeiten des Personalmangels eine ausgebildete Fachkraft die alleinige Verantwortung für bis zu 60 Kinder tragen und zusätzlich die Ergänzungskräfte anleiten, betreuen und koordinieren soll“, heißt es in einer von vier Petitionen auf change.org, die bisher von über 150.000 Personen unterschrieben wurden. Gefordert wird, dass die Landesregierung „die Quoten für den Personalschlüssel in Kindertagesstätten und Kindergärten auf ein für Kinder und Mitarbeitende verantwortungsbewusstes und humanes Maß“ korrigiert.
Der Hintergrund: Im September mussten in NRW etwa 3.800 der rund 10.700 Kitas zeitweise schließen oder ihr Angebot reduzieren – vor allem wegen Personalmangels, wie u.a. der „Spiegel“ aus einem Schreiben der Landesregierung an den Landtag berichtet. Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die Pläne der Landesregierung. „Auch die Städte, Kreise und Gemeinden wollen, dass Kinder in den Kitas umfassend betreut und gefördert werden können“, heißt es in einer Pressemitteilung. „In akuten Krisensituationen brauchen wir jedoch wegen des gravierenden Fachkräftemangels vorübergehend Flexibilität bei den hohen Qualitätsstandards.“ Eltern, Kinder und Arbeitgeber seien auf eine verlässliche Betreuung angewiesen.
NRW-Familienministerin Josefine Paul verteidigte die Pläne in einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger. „Das Angebot in unserer Personalverordnung ist für akute Spitzen gedacht, in denen Eltern und Kinder andernfalls vor verschlossenen Türen stehen würden“, so Paul gegenüber der Zeitung. „Die Regelungen sind ein Angebot für die Träger und Einrichtungen, zusätzliches und bestehendes Personal bedarfsgerecht einzusetzen. Wir schaffen so mehr Klarheit und Verlässlichkeit in den Kitas.“
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Düsseldorf (2mind) – Die nordrhein-westfälischen Jugendämter nahmen im vergangenen Jahr mehr als 17.000 Kinder und Jugendliche in Obhut. Im vorausgegangenen Jahr waren es mit 16.546 Betroffenen etwas weniger. Inobhutnahmen werden in Eil- und Notfällen durchgeführt und die Kinder und Jugendlichen dann z.B. vorübergehend in Jugendschutzstellen oder spezialisierten Pflegefamilien untergebracht. § 42 SGB VIII. werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.
Diese Zahlen nennt Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt und weist zugleich darauf hin, dass für 2023 aufgrund eines Cyberangriffs auf einen kommunalen IT-Dienstleister keine exakten Zahlen zur Verfügung gestellt werden können. Gemeldet wurden von den Jugendämtern 16.546 Fälle, aufgrund der vom Cyberangriff betroffenen Ämter wurde die Gesamtzahl der Fälle auf 17.099 geschätzt.
Fast die Hälfte (47,0 Prozent) der gemeldeten Fälle waren Inobhutnahmen von Minderjährigen, die unbegleitet aus dem Ausland eingereist waren. 1.862 Inobhutnahmen erfolgten auf eigenen Wunsch der Minderjährigen (11,4 Prozent) und 6.776 Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung (41,6 Prozent).
Die 2023 in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren zu 66,8 Prozent männlich und zu 69,4 Prozent 14 Jahre oder älter.
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Berlin (2mind) – Heute tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dadurch wird trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens erleichtert. Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erfolgt jetzt durch eine persönliche „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt. Diese Änderung muss drei Monate zuvor beim Standesamt angemeldet werden – eine Bedenkzeit für die Erklärenden. Solche Anmeldungen beim Standesamt waren bereits ab dem 1. August 2024 möglich.
Das Selbstbestimmungsgesetzt tritt an die Stelle des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1980, das eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung sowie zwei Sachverständigengutachten vorsah. In mehreren Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt.
Die Bundesregierung erwartet etwa 4.000 Änderungen des Geschlechtseintrags nach dem SBGG pro Jahr. Ein gerichtliches Verfahren nach dem nun abgelösten TSG hatten 2021 insgesamt 3.232 Personen durchlaufen. Ein mit dem SBGG vergleichbares Gesetz gibt es nach Auskunft der Bundesregierung bereits in 16 Ländern.
Übersichtliche Informationen zu dem neuen Gesetz bietet das Bundesfamilienministerium auf seiner Website: https://www.bmfsfj.de/faq-sbgg
Berlin (2mind) – Über die aktuellen Diskussionen zu Migration und Asyl besorgt zeigt sich ein Bündnis aus 69 zivilgesellschaftlichen Organisationen. „Getrieben durch die extreme Rechte erleben wir immer häufiger Diskussionen und Haltungen, die auf Ausgrenzung und Abschottung zielen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Die NGOs beobachten, dass es nicht nur bei Diskussionen bleibt, sondern das Verhalten gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund immer rauer wird: „Täglich ereignen sich Bedrohungen, Beleidigungen und rassistische, antisemitische und geschlechtsspezifische Angriffe mit existenziellen Folgen für die Betroffenen.“ Die aktuellen Entwicklungen würden insbesondere von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit großer Sorge wahrgenommen, heißt es weiter.
Die 69 Organisationen wollen mit einem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ gemeinsam für gemeinsam für die unteilbaren Menschenrechte, für soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft eintreten. Zu den Bündnispartnern gehören der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband, der Paritätische Gesamtverband, der deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland.