Kategorie: Aktuelles

  • Immer mehr junge Menschen sterben an Drogen

    Immer mehr junge Menschen sterben an Drogen

    Löffel mit Heroin vor dem Aufkochen (Foto: Achim Halfmann / GFH)

    Mit 2.150 Toten bleibt die Zahl auf einem hohen Niveau. Mischkonsum, Medikamente und Crack spielen eine große Rolle.

    Berlin (2mind) – In Deutschland verstarben im vergangenen Jahr 2.150 Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums. 2024 kostete der Konsum illegaler Drogen 2.137 Menschen in Deutschland das Leben; die Zahl der Drogentoten bleibt damit auf hohem Niveau. Die Drogentoten werden dabei immer jünger. Seit 2021 sind die Todesfälle unter 30-Jähriger um mehr als die Hälfte gestiegen, bei den unter 20-Jährigen haben sie sich fast verdoppelt. Heute ist nahezu jeder vierte Drogentote jünger als 30 Jahre.

    Mehr als vier von fünf Drogentoten starben nach dem gleichzeitigen Konsum mehrerer Substanzen. Bei den jungen Drogentoten waren dabei vor allem Medikamente ( Benzodiazepine, opioidhaltige Schmerzmittel und andere psychoaktive Arzneimittel) beteiligt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), erklärte bei der Vorstellung dieser Zahlen: „Mischkonsum ist hochgefährlich. Vielen jungen Menschen ist dieses Risiko nicht bewusst. Sie konsumieren aus psychischer Belastung, aus Neugier oder Übermut und mischen Substanzen.“ Streeck zufolge hat sich der Drogenmarkt mit der Digitalisierung verändert: „Drogen, gefälschte Medikamente und hochriskante Mischungen sind heute oft nur wenige Klicks entfernt. Der Dealer an der Straßenecke ist längst nicht mehr das einzige Problem.“

    An 769 Todesfälle waren Kokain oder Crack beteiligt – diese Zahl hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt (+110,7 Prozent). Die Suchtexpertin Tamara Hanemann, die bei der Suchthilfe Wuppertal das Ambulant betreute Wohnen und das Café Intakt leitet, erklärte gegenüber 2mind: „Wir sind mittendrin in der Crackwelle.“ Die rauchbare, chemisch aufbereitete Form von Kokain wirkt extrem schnell, besitzt ein hohes Suchtpotential und führt zu Angst- und Wahnzuständen sowie zu sozialer Verelendung, etwa durch Wohnungslosigkeit. Hanemann zu den Crackkonsumenten: „Die fallen aus jeglichen Hilfesystemen raus.“

  • Kampagne für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien

    Kampagne für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien

    Screenshot der Kampagne "Schreiben statt Schweigen"
    Screenshot der Kampagne „Schreiben statt Schweigen“

    Das Bundesfamilienministerium und das Unternehmen Wall werben für „Hilfen im Netz“.

    Berlin (2mind) – Jedes Jahr erleben rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland die psychische oder Suchterkrankung eines Elternteils, was ihre eigene psychische Gesundheit und ihren Bildungserfolg gefährdet. „Hilfen im Netz“ bietet diesen jungen Menschen anonyme Online-Beratung und Informationen. Am Freitag startete Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eine bundesweite Kampagne, die auf dieses Angebot hinweist.

    „Für viele betroffene junge Menschen sind die ‚Hilfen im Netz‘ der erste Ort, an dem sie sich öffnen können, unkompliziert Hilfe erhalten und wo sie erfahren, dass es anderen ganz ähnlich geht wie ihnen“, so Prien gegenüber der Presse. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), verwies auf die Erfahrungen dieser Kinder: „Sie erleben, wie Stimmungen kippen, Versprechen nicht gehalten werden und der Alltag von einem Moment auf den anderen unberechenbar wird.“ Streeck weiter: „Viele übernehmen viel zu früh Verantwortung und stellen die eigenen Bedürfnisse zurück. Das kann sie selbst krank machen und ihr Risiko erhöhen, später eine Sucht zu entwickeln.“

    Deshalb ist frühe Hilfe auch wirksame Suchtprävention. Ein Anruf oder ein Chat kann der erste Schritt aus dieser Überforderung sein. Genau hier setzt ‚Hilfen im Netz‘ an: mit direkter Beratung und einem digitalen Wegweiser zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort.“

    Für diese Kampagne stellt der Außenwerber Wall acht Wochen lang bundesweit 5.000 Flächen für sogenannte City Light Poster an ÖPNV-Haltestellen und anderen zentralen Plätzen kostenlos zur Verfügung.

    Zur Online-Plattform „Hilfen-im-Netz“: https://www.hilfenimnetz.de/

  • Drogentote in NRW: Die Zahlen steigen

    Drogentote in NRW: Die Zahlen steigen

    Ein Heroinkonsument setzt sich in einem Park einen "Schuss".
    Ein Heroinkonsument setzt sich einen „Schuss“. (Foto: Achim Halfmann / GFH)

    Expertin: „Wir sind mittendrin in der Crack-Welle“. Mehr aufsuchende Arbeit sei gefordert.

    Düsseldorf (2mind) – 441 Menschen starben im Jahr 2024 durch Drogenmissbrauch – 11 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Das zeigt eine Auswertung der Todesbescheinigungen, die das statistische Landesamt NRW Ende Juni vorlegte. Mit 50 Jahren war das durchschnittliche Sterbealter infolge von Drogenmissbrauch um 30 Jahre geringer als das aller Gestorbenen. Einen erheblichen Anteil an den Sterbefällen hatte der multiple Drogengebrauch. Und 13% der Verstorbenen beendeten ihr Leben laut Todesbescheinigung absichtlich mithilfe von Drogen.

    Wenig überrascht von den Zahlen zeigt sich die Suchtexpertin Tamara Hanemann, die bei der Suchthilfe Wuppertal das Ambulant betreute Wohnen und das Café Intakt leitet. „Der Mehrfachkonsum nimmt zu“, hat auch Hanemann beobachtet. Und: „Wir sind mittendrin in der Crackwelle.“ Die rauchbare, chemisch aufbereitete Form von Kokain wirkt extrem schnell, besitzt ein hohes Suchtpotential und führt zu Angst- und Wahnzuständen sowie zu sozialer Verelendung, etwa durch Wohnungslosigkeit. Hanemann zu den Crackkonsumenten: „Die fallen aus jeglichen Hilfesystemen raus.“

    Auf die aktuellen Entwicklungen in der Drogenszene sei das Hilfesystem nicht ausgelegt. Hanemann zufolge braucht es deutlich mehr niedrigschwellige Angebote und Behörden – etwa Jobcenter – die auch Sprechstunden vor Ort in den Kontaktstellen für drogenkonsumierende Menschen anböten. „Wir sind zu bürokratisch in Deutschland“, so die Expertin.

  • Wohnungslosigkeit weiter auf hohem Niveau

    Wohnungslosigkeit weiter auf hohem Niveau

    Obdachloser Mann vor einem Restaurant (Foto: Achim Halfmann / Orientierungslust)

    Ein Drittel der Untergebrachten sind Familien, die Mehrheit der Betroffenen ist unter 25 Jahren.

    Wiesbaden (2mind) – Am 31. Januar 2026 waren 5 Prozent weniger Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht als ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten am Stichtag insgesamt 452.900 Menschen in einer Wohnungslosigkeit, darunter 85 Prozent ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Ukrainerinnen und Ukrainer machten mehr als ein Viertel (28 Prozent) der untergebrachten Wohnungslosen aus; im Vorjahresvergleich verringerte sich deren Zahl um 6 Prozent.

    Erhöht hat sich dagegen die Zahl der untergebrachten Wohnungslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit: Ihr Anteil beträgt 15 Prozent und ihre Zahl hat sich mit 67.200 Personen gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozent erhöht. Wie die Statistik weiter ausweist, sind die untergebrachten Wohnungslosen jung: 41 Prozent waren jünger als 25 Jahre und lediglich 19 Prozent waren 50 Jahre und älter. Ein Drittel (151.300 Menschen) waren ein Teil von Paarhaushalten mit Kindern.

    „Die aktuellen Zahlen belegen, was wir seit Jahren beobachten: Die Wohnungsnot bleibt auf hohem Niveau und politische Gegenmaßnahmen reichen bislang nicht aus, darüber darf der geringe Rückgang nicht hinwegtäuschen“, so Sabine Bösing, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) gegenüber der Presse. Mit dem Nationalen Aktionsplan hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Die Expertin warnt: „Wir sehen aber keine ausreichende Entwicklung. Im Gegenteil, aktuelle Gesetzesreformen drohen die Wohnungsnot weiter zu verschärfen.“

    In dieser Wohnungslosenstatistik zählen wohnungslose Menschen, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften, (teil-) stationären oder gewerblichen Unterkünften und Normalwohnraum ohne Mietvertrag oder nur vorübergehend untergebracht sind. Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde und sie weiterhin ohne Mietvertrag untergebracht werden.

  • Social Media und Jugendschutz: Mehr erforderlich als ein Mindestalter

    Social Media und Jugendschutz: Mehr erforderlich als ein Mindestalter

    Foto: Dew Rae auf Pexels

    Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ legte 56 Handlungsempfehlungen vor, die auch Bildungsakteure in die Pflicht nehmen wollen.

    Berlin (2mind) – Für die Einrichtung eines Social-Media-Accounts sollte eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren gesetzlich verankert werden. Das empfiehlt die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Zudem müsse es eine wirksame Altersprüfung geben. Eine Alternative zum einheitlichen Mindestalter könnten dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots sein, so die Kommission, die zugleich betonte: Nationale Alleingänge sollten vermieden und Kinder sollten nicht für die Nutzung unzureichend gesicherter Angebote verantwortlich gemacht werden.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erklärte dazu gegenüber der Presse: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“

    Eingesetzt worden war die unabhängige Expertenkommission im September 2025. Im April hatte sie eine Bestandsaufnahme und nun Ende Juni insgesamt 56 Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die weit über ein Mindestalter hinausgehen und verschiedene Bildungsakteure in die Verantwortung nehmen. Die Handlungsempfehlungen (HE) in der Zusammenfassung:

    HE01: Es soll eine nationale Informationskampagne namens „Wir für unsere Kinder“ gestartet werden.

    HE02: Familien sollen bereits vor der Geburt und in den ersten Lebensmonaten verlässlich zum Umgang mit digitalen Medien beraten und unterstützt werden.

    HE03: Lokale Anlaufstellen für die Förderung von Medienkompetenz müssen ausgebaut, gestärkt und besser auffindbar gemacht werden.

    HE04: Eltern und Familien sollen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos von Kindern und Jugendlichen im Internet sensibilisiert werden.

    HE05: Beratungs- und Bildungsangebote für Eltern müssen inklusiv, alltagstauglich, mehrsprachig und barrierearm gestaltet sein.

    HE06: Der Austausch unter Eltern über Medienerziehung soll ermöglicht und bereits wirksame Projekte sollen dauerhaft gesichert werden.

    HE07: Das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch soll um den Schutz vor digitaler Vernachlässigung und die elterliche Verantwortung in der Digitalerziehung ergänzt werden.

    HE08: Medienpädagogik soll als verbindlicher Bestandteil in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in der frühen Bildung aufgenommen werden.

    HE09: In den Studiengängen und Ausbildungen für Pädagogik und Soziale Arbeit muss Medienpädagogik als Pflichtfach etabliert werden.

    HE10: Die digitale Bildung in Grundschulen soll durch eine stärkere Einbindung in den Sachunterricht und Ganztagsangebote gefördert werden.

    HE11: Die Fähigkeit von Kindern zur Selbstregulation im Umgang mit Medien soll in Familien, Kitas und Schulen gezielt gestärkt werden.

    HE12: Ein „KI-Seepferdchen“-Zertifikat soll Grundschülern auf spielerische Weise ein grundlegendes Verständnis für die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz vermitteln.

    HE13: Die Kompetenz im Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (AI Literacy) muss im gesamten Bildungskontext gefördert werden.

    HE14: Schulen sollen Ansprechpersonen qualifizieren, die über medienpädagogische Expertise für die Anliegen der Schüler verfügen.

    HE15: Die Medienkompetenz in weiterführenden Schulen soll durch wissenschaftlich geprüfte Peer-to-Peer-Programme gestärkt werden.

    HE16: Die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen soll, insbesondere in der Grundschule und bis zur siebten Klasse, zum Schutz von Lernatmosphäre und sozialem Miteinander eingeschränkt werden.

    HE17: Das Potenzial von Frühen Hilfen und Kindertageseinrichtungen für frühe Medienbildung und Prävention muss gestärkt werden.

    HE18: Analoge Freizeitangebote und das ehrenamtliche Engagement sollen als Alternativen zur digitalen Welt gefördert werden.

    HE19: Angebote der Medienbildung sollen eng mit der Demokratiebildung verzahnt werden.

    HE20: Für junge Menschen sollen geschützte Erprobungsräume geschaffen werden, in denen sie Internetphänomene analysieren und Bewältigungsstrategien entwickeln können.

    HE21: Alters- und entwicklungsgerechte Ansätze zur Förderung digitaler Kompetenzen müssen zentral gebündelt und leicht zugänglich gemacht werden.

    HE22: Die Förderung von Medienkompetenz im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist zu intensivieren.

    HE23: Durch eine Stärkung der Schulsozialarbeit soll die Medienbildung an Schulen weiter ausgebaut werden.

    HE24: Der Umgang mit Alterskennzeichen für Spiele und andere Medien innerhalb der Jugendhilfe soll flexibler gestaltet werden.

    HE25: Für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche muss ein abgestuftes Präventionssystem mit maßgeschneiderten Angeboten entwickelt werden.

    HE26: Es sollen einheitliche Standards für die Diagnose und Behandlung von Mediensüchten und suchtartigem Verhalten eingeführt werden.

    HE27: Präventionsmaßnahmen gegen exzessive Mediennutzung und Abhängigkeit müssen auf verschiedenen Ebenen ausgeweitet werden.

    HE28: Die Beratung zur Mediennutzung soll als fester Bestandteil in die gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder aufgenommen werden.

    HE29: Bestehende Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche müssen gestärkt und für die Zielgruppe besser zugänglich gemacht werden.

    HE30: Ein niedrigschwelliger Zugang zu medizinischer und psychologischer Unterstützung bei Belastungen durch digitale Medien muss geschaffen werden.

    HE31: Die polizeiliche Arbeit im digitalen Raum soll personell und technisch gestärkt werden.

    HE32: Bund und Länder sollen eine gemeinsame, kindgerechte Online-Meldestelle (Kinderonlinewache) für Straftaten im Netz einrichten.

    HE33: Die Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet muss konsequent und grenzüberschreitend bekämpft werden.

    HE34: Zur Bekämpfung digitaler Sexualdelikte sollen polizeiliche Ermittlungsmethoden wie Scheinkindoperationen eingesetzt werden können.

    HE35: Für Darstellungen sexueller Gewalt müssen einheitliche Kriterien für die Verfolgung und ein verbesserter Datenaustausch entwickelt werden.

    HE36: Die Regulierung von Plattformen soll risiko- und designorientiert erfolgen, wobei entweder ein Mindestalter von 13 Jahren oder dienstspezifische Beschränkungen empfohlen werden.

    HE37: Für Accounts von Minderjährigen müssen sichere Voreinstellungen (Jugendschutz by Default) und ein Verbot manipulativer Designs verbindlich vorgeschrieben werden.

    HE38: Es bedarf einer wirksamen, datenschutzgerechten und grundrechtsschonenden Regelung zur Altersbestimmung im Internet.

    HE39: Nutzer sollen mehr Kontrolle über die Algorithmen von Empfehlungssystemen und die ihnen angezeigten Inhalte erhalten.

    HE40: Bestehende Schutzlücken im Digital Services Act (DSA) hinsichtlich der Ausnahmen für Kleinunternehmen müssen geschlossen werden.

    HE41: Anbieter sollen verpflichtet werden, Warnhinweise anzuzeigen, wenn Nutzer Fotos von Kindern hochladen möchten.

    HE42: Öffentliche Einrichtungen müssen einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildmaterial von Kindern sicherstellen.

    HE43: Für das Phänomen des Kinder-Influencings sollen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Schutzverantwortung der Eltern zu stärken.

    HE44: Die gesetzlichen Definitionen von Nutzungsrisiken im Jugendschutzrecht müssen um KI-bezogene Anwendungen wie Chatbots erweitert werden.

    HE45: Der Schutz vor dem Missbrauch von Deepfakes und Deepnudes muss rechtlich und technisch verbessert werden.

    HE46: Für KI-Begleiter (AI Companions) soll eine sofortige Altersgrenze von 13 Jahren sowie Schutzmaßnahmen gegen emotionale Abhängigkeit eingeführt werden.

    HE47: Die Entwicklung und Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen, kindgerechten Online-Angeboten soll gefördert werden.

    HE48: Innerhalb der europäischen digitalen Souveränität soll gezielt kindgerechte Künstliche Intelligenz entwickelt werden.

    HE49: Ein Industrie-Siegel für „kindersichere KI“ bei Spielzeugen soll zusammen mit einer Informationskampagne entwickelt werden.

    HE50: Es sollen Anreize geschaffen werden, um vertrauenswürdige europäische Infrastrukturen für Plattformen und Daten aufzubauen.

    HE51: Forderungen nach einer Verschärfung der Haftungsregeln im Digital Services Act (DSA) sollen wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

    HE52: Die Forschung dazu, wie Kinder und Jugendliche sich Medien aneignen, muss verstärkt gefördert werden.

    HE53: Es soll eine Forschungsoffensive zu den Wirkungsmechanismen von sozialen Medien und KI-Anwendungen gestartet werden.

    HE54: Eine strukturierte und verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Fragen des digitalen Jugendschutzes muss etabliert werden.

    HE55: Ein dauerhaftes interdisziplinäres Expertengremium soll aktuelle Entwicklungen im digitalen Kinderschutz analysieren und einordnen.

    HE56: Die 56 Empfehlungen sollen in eine kohärente Gesamtstrategie mit klaren Zuständigkeiten und einem Wirkungsmonitoring überführt werden.

    Sebastian Gutknecht ist Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und zugleich Mitglied der Expertenkommission. Er kommentierte gegenüber der Presse: „Die Empfehlungen zeigen deutlich, dass Kinder- und Jugendmedienschutz weit über die Frage nach Altersgrenzen hinausgeht. Er gelingt nur dann, wenn Schutz, Befähigung und Teilhabe der jungen Menschen sowie die Verantwortung aller beteiligten Akteure zusammengedacht werden.“

    Die > Handlungsempfehlungen im Internet

  • Nachrichtennutzung bleibt auf hohem Niveau

    Nachrichtennutzung bleibt auf hohem Niveau

    Foto: Unsplash+

    Trotzdem vermeiden viele Menschen Nachrichten zumindest gelegentlich.

    Hamburg (2mind) – Das Interesse der Menschen in Deutschland an Nachrichten bleibt hoch, ist aber leicht rückläufig. Durch Fernsehen, Radio, die Zeitung oder das Internet kommen die Menschen mehrmals pro Woche mit Nachrichten in Kontakt, so der im Juni veröffentlichte Reuters Institute Digital News Report 2026. Aktiv vermeiden jedoch 15 Prozent oft und 72 Prozent gelegentlich die Begegnung mit Nachrichten.

    Bei den erwachsenen Onlinern besitzt das Internet eine hohe Bedeutung für den Nachrichtenkonsum: 67 Prozent lesen dort mindestens einmal pro Woche Nachrichten, für 44 Prozent ist das Internet die wichtigste Nachrichtenquelle. Dabei nutzen 36 Prozent Social Media für den Nachrichtenkonsum, was diese zur wichtigsten Online-Nachrichtenquelle macht.

    Weitere Erkenntnisse in dem Bericht:

    • Fernsehen bleibt relevant: 59 % der Erwachsenen in Deutschland schauen wöchentlich Nachrichten im linearen Fernsehen, wobei der Anteil bei den 18- bis 24-Jährigen mit 32 % deutlich geringer ist. Für ältere Generationen (55+) bleibt es mit 77 % besonders wichtig.
    • Online-Zugang zu Nachrichten: 50 % der Onliner greifen gezielt auf Nachrichtenmarken zu, entweder direkt (35 %) oder über Suchmaschinen. Gleichzeitig gewinnen soziale Medien, vor allem bei den 18- bis 24-Jährigen (46 %), als Nachrichtenquelle an Bedeutung.
    • Soziale Medien für Nachrichten: Plattformen wie WhatsApp, YouTube und Facebook dominieren, bei jüngeren Nutzer auch Instagram (52 %). Diese Quellen werden jedoch meist ergänzend genutzt. Hinweise auf technische Probleme schränken die Aussagekraft der Ergebnisse zur Social-Media-Nutzung ein.
    • KI-Chatbots kaum relevant: Nur 5 % der Erwachsenen nutzen KI-Chatbots für Nachrichten. Hauptsächlich dienen sie der Erklärung, Einordnung oder Zusammenfassung von Themen.
    • Videos und Plattformen: YouTube wird für Nachrichtenvideos am häufigsten genutzt (21 %), gefolgt von Nachrichten-Websites (18 %) und Instagram (14 %). Junge Menschen bevorzugen Instagram und YouTube, wobei die Videolänge je nach Plattform variiert.
    • Newsfluencer und Creator: Jüngere Zielgruppen (18-24 Jahre) folgen verstärkt Nachrichten-Influencern (30 %). Diese werden als unterhaltsam und verständlich wahrgenommen, ersetzen klassische Medien aber selten.
    • Bezahlbereitschaft gering: Nur 11 % der Erwachsenen bezahlen für Online-Nachrichten, am häufigsten die 25- bis 34-Jährigen (22 %). Bezahlt wird überwiegend für Inhalte klassischer Nachrichtenmedien.
    • Vertrauen in Nachrichten stabil: 46 % der Onliner vertrauen dem Großteil der Nachrichten, während Nachrichten über Suchmaschinen (24 %) mehr Vertrauen genießen als Inhalte aus sozialen Medien (13 %) oder KI-Chatbots.
    • Falschmeldungsängste steigen: Fast die Hälfte der Nutzer äußert Sorge, Fakten und Falschmeldungen online nicht unterscheiden zu können.
    • Neutralität bevorzugt: Zwei Drittel der Onliner bevorzugen Nachrichtenquellen ohne Meinung. Besonders kritisch wird die Berichterstattung zu Migration und Einwanderung bewertet.

    Der Bericht als PDF zum Download: Hölig, Sascha; Behre, Julia; Stöwing, Ezra; Möller, Judith (2026): Reuters Institute Digital News Report 2026 – Ergebnisse für Deutschland. Hamburg: Verlag Hans-Bredow-Institut, Juni 2026 (Arbeitspapiere des Hans-Bredow-Instituts | Projektergebnisse Nr. 83) (CC BY 4.0)

  • 200 Jahre Straffälligenhilfe in Deutschland

    200 Jahre Straffälligenhilfe in Deutschland

    Das Portrait von Theodor Fliedner auf einem Gemälde
    Theodor Fliedner (Gemälde)

    Den Anfang machte eine diakonische Initiative: Am 18. Juni 1826 wurde die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“ gegründet.

    Düsseldorf (2mind) – Die organisierte Straffälligenhilfe in Deutschland hat christliche Wurzeln. An ihrem Anfang steht die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“. Sie wurde vor ziemlich genau 200 Jahren, am 18. Juni 1826, im Landgerichtsgebäude von Düsseldorf gegründet. Zu den Gründern – drei Juristen, einem Fabrikanten und zwei evangelischen Geistlichen – zählte der Kaiserswerther Pfarrer Theodor Fliedner (1800–1864).

    Ein Vorläufer der deutschen Gründung war die 1776 in Philadelphia von Quäkern gegründete „The Philadelphia Society for assisting distressed prisoners“. Als erste Gefängnisgesellschaft auf europäischem Boden gilt ein 1817 von der englischen Quäkerin Elizabeth Fry in London gegründeter Frauenverein, dessen Mitglieder sich für die weiblichen Gefangenen in New Gate engagierten. Theodor Fliedner lernte Elizabeth Fry auf seinen Reisen durch England kennen und war von ihren Ideen zur Gefängnisreformer beeindruckt.

    Die Arbeit der ersten Straffälligenhilfevereine beschrieb der Sozialwissenschaftler Prof. Gerhard Deimling (1934 – 2017) so: „Die ersten in Nordamerika und in Europa gegründeten Gefängnisgesellschaften waren von Privatpersonen gegründete Vereine mit eigenen Satzungen(…). Aus der Mitte der Mitglieder wurden die Vorstände und Ausschüsse für besondere Aufgaben gewählt (z.B. Besuchsdienste in den Anstalten, Klassifikation der Gefangenen, Entlassenenhilfe, Korrespondenz mit vergleichbaren Vereinen, Verwaltung der finanziellen Mittel). Die Mitglieder rekrutierten sich aus den oberen und mittleren Gesellschaftsschichten (Geistliche, Beamte, Offiziere, Handwerker, Kaufleute, Land- und Forstwirte). Sie gehörten sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche an. An Standorten von Frauengefängnissen bildeten sich innerhalb der Gesellschaft besondere Frauenausschüsse. Der Wirkungskreis der Gesellschaft beschränkte sich in der Regel auf ein Gefängnis, das sich am Sitz des Vereins befand.

    Zur Unterstützung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Entlassenenhilfe, wurden oft mehrere Hilfsvereine in der näheren Umgebung des Gesellschaftssitzes gegründet. Mehrere Gesellschaften dieser Art schlossen sich zu einem Dachverband zusammen (so z. B. die Rheinisch-Westfälische Gefängnisgesellschaft). Ihre Mitglieder übten ihre Tätigkeiten ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Nur für die ständige Wahrnehmung von Aufgaben der Seelsorge und des Elementarunterrichts in den Anstalten wurden hauptamtliche Mitarbeiter (Pfarrer und Lehrer) ausgewählt, angestellt und aus den Beiträgen und Spenden der Mitglieder besoldet.“ (1)

    Die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“ wurde in der Zeit des Nationalsozialismus 1937 aufgelöst. Einer der ersten nach dem 2. Weltkrieg gestarteten Straffälligenhilfevereine war dann am 26. September 1948 die noch heute aktive „Bergische Gefängnisgemeinde“. Gegründet wurde sie von den evangelischen Anstaltspfarrern in Remscheid und Wuppertal, dem Anstaltsleiter von Remscheid sowie von den Superintendenten der angrenzenden Kirchenkreise im damaligen Zuchthaus Remscheid-Lüttringhausen.

    Das heutige professionelle Hilfesystem mit Seelsorge und Sozialer Arbeit im Vollzug, Gerichts- und Bewährungshilfe sowie vielseitigen Angeboten der Freien Straffälligenhilfe findet eine wesentliche Wurzel in diesen frühen, aus christlicher Nächstenliebe erwachsenen Gefängnisgesellschaften. Deimling urteilt: „Die christliche Straffälligenhilfe ist Wegbegleiterin aller praktischen Reformen in der Behandlung der Gefangenen und der Entlassenen seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert gewesen.“ (2)

    Quellen:

    (1) Gerhard Deimling (2003). Zum Selbstverständnis christlicher Straffälligenhilfe in Geschichte und Gegenwart. In: BSDG (Hrsg.). Strafvollzug und Straffälligenhilfe in Europa. Hückeswagen: BSDG-Verlag, S. 51

    (2) ebd. S. 55

  • „Einsamkeit kann jeden Menschen treffen.“

    „Einsamkeit kann jeden Menschen treffen.“

    Foto: Valeriia Miller auf Unsplash+

    Aktionswoche startet heute mit vielen Angeboten. NRW bringt ein eigenes Bündnis auf den Weg: „Du+Wir=Eins“.

    Berlin (2mind) – Bereits in der Grundschule beginnt für manchen das Einsamkeitserleben und es besitzt auch in der Lebensmitte und im Alter eine hohe Bedeutung (2mind berichtete). Darauf will die heute gestartete „Aktionswoche gegen Einsamkeit“ aufmerksam machen und gesellschaftliches Engagement gegen Einsamkeit fördern. „Einsamkeit ist kein rein individuelles Problem. Sie kann jeden Menschen treffen“, so Theresa Entringer, Expertin für Einsamkeit beim Sozio-ökonomischen Panel (SOEP) im DIW Berlin, gegenüber der Presse. Chronische Einsamkeit könne zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko werden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Entringer weiter: „Ihre Vermeidung und Bekämpfung ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

    Vom demenzfreundlichen Online-Kunstworkshop bis zum Gesellschaftsspiele-Abend sind deutschlandweit 511 Angebote auf der > Aktionswebsite verzeichnet – darunter auch inhaltliche Angebote wie eine Podiumsdiskussion zum Thema: Wie wirkt Einsamkeit auf die Demokratie? Mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft bietet die Evangelische Kirchengemeinde Wuppertal-Ronsdorf einen WM-Gottesdienst mit anschließender Stadionwurst und Torwandschießen.

    Das Bundesfamilienministerium legte 2023 eine „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ vor und fördert das „Kompetenznetz Einsamkeit“, das die Aktionswoche koordiniert. Die NRW-Landesregierung nutzt dieses Event für den Start einer eigenen Initiative: „Aktionsbündnis Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“. Das Bündnis voll das Engagement von Initiativen, Projekte, Vereine, Verbände, Stiftungen, Hochschulen, Unternehmen, engagierte Einzelpersonen und Kommunen bündeln. Die NRW-Plattform verzeichnet bereits über 900 Hilfsangebote, Projekte und Initiativen gegen Einsamkeit. „Einsamkeit ist die neue soziale Frage unserer Zeit“, so NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gegenüber der Presse. „Wir alle tragen Verantwortung, einander zu unterstützen und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich jeder Mensch wertgeschätzt und verbunden fühlt.“

  • Der ökologische Fußabdruck von KI

    Der ökologische Fußabdruck von KI

    Grafik eines Computerchips mit der Aufschrift "AI"
    Grafik: Unsplash+

    Es geht nicht nur um CO2-Emissionen, sondern ebenso um Wasserverbrauch, Flächenbedarf, Rohstoffe und Elektroschrott. Umweltfolgen entwickeln sich in Europa und den USA unterschiedlich.

    Berlin / Hamilton (2mind) – Dass mit der zunehmenden Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) ein enormer Ressourcenverbrauch verbunden ist, ahnen wohl die meisten. Denn KI benötigt Infrastrukturen wie Rechenzentren, Chips, Stromversorgung und Kühlsysteme. In diesem Monat erschienen zwei Studien, die Umweltentwicklungen angesichts des KI-Booms in den Blick nehmen. 2mind hat die Ergebnisse dieser Studien übersichtlich zusammengefasst:

    Eine Studie der United Nations University verweist auf die erheblichen ökologischen Herausforderungen, die das Wachstum des KI-Einsatzes mit sich bringt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit KI erfordert laut der Autoren Transparenz, globale Zusammenarbeit und die Berücksichtigung aller Umweltfolgen – von Energie und Wasser bis hin zum Rohstoff Boden. Die Ergebnisse in der Übersicht:

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    Die Studie „Die regionale Klimakluft von Rechenzentren“, erstellt vom Öko-Institut im Auftrag von Greenpeace (Juni 2026), verweist auf Umweltrisiken angesichts aktueller politischer Entwicklungen:

    [h5p id=“10″]

    Zu den Studienergebnissen ergänzt das Öko-Institut: „Sämtliche absoluten Werte sind als Untergrenzen zu verstehen, da der Datensatz schätzungsweise nur rund die Hälfte der real installierten Kapazitäten erfasst und die Anbieter ihre Verbrauchsdaten als Geschäftsgeheimnis behandeln.“

  • Sind KI-Chatbots politisch neutral?

    Sind KI-Chatbots politisch neutral?

    Chatbot als Figur neben einem Chat
    Grafik: Mariia Shalabaieva für Unsplash+

    DIW: „Die meisten KI geben fundierte und ausgewogene Politikempfehlungen, nur Elon Musks KI SuperGrok empfiehlt die AfD.“

    Berlin (2mind) – Für viele Menschen sind KI-Chatbots Ratgeber und Alltagsbegleiter. Damit können sie möglicherweise Einfluss auf die politische Meinungsbildung nehmen und Wahlen beeinflussen. In einem heute publizierten Beitrag geht Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) der Frage nach: Sind diese Chatbots politisch neutral und ihre Analysen ausgewogen?

    Das Ergebnis: SuperGrok, der Chatbot von Elon Musks xAI, produziert deutlich andere Einschätzungen als die anderen vier untersuchten Chatbots. „Für knapp die Hälfte aller wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Indikatoren bewertet SuperGrok die AfD – sowohl für Deutschland als auch für Sachsen-Anhalt – als die effektivste und erfolgreichste künftige Regierung, stützt sich dabei aber überwiegend auf AfD-Quellen“, so Fratzscher. Dies deute auf eine bewusste Verzerrung hin.

    Der Autor sieht durch einseitige Empfehlungen erhebliche Risiken für demokratische Prozesse. Der KI-Einsatz müsse deshalb Thema in der politischen Bildung werden. In den Schulen könnten so die zukünftigen Wählerinnen und Wähler für eine kritische Einordnung von KI-generierten Aussagen befähigt werden. „Ziel sollte es sein, ein Bewusstsein für die Grenzen, Risiken und möglichen Verzerrungen der KI-Nutzung zu entwickeln“, heißt es weiter.

    Das DIW untersuchte in einer Kurzstudie, wie unterschiedlich die Antworten von fünf global reichweitenstarken KI-Chatbots zu wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen ausfallen können. Gefragt wurden die Chatbots nach möglichen Regierungskonstellationen in der Zukunft – für die Bundesrepublik Deutschland in der Wahlperiode 2029 bis 2033 und für Sachsen-Anhalt ab September 2026 bis 2031. Analysiert wurde fünf generative KI-Chatbots, die den die großen Sprachmodellen und multimodalen KI-Modellen basieren: SuperGrok 4.1 (von Elon Musks Unternehmens xAI, ChatGPT 5.5 (OpenAI), Claude Opus 4.7 (Anthropic), Copilot Chat 5.0 (Microsoft) sowie der chinesische Chatbot DeepSeek (Version 3-0324).

    Die fünf KI-Chatbots wurden angewiesen, die Position eines Wirtschaftswissenschaftlers an einem führenden, unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstitut einzunehmen und aus dieser Perspektive die Effekte von vier unterschiedlichen Regierungskoalitionen zu benennen: AfD mit absoluter Mehrheit, CDU/CSU mit SPD, CDU/CSU mit SPD und Grünen sowie SPD mit Grünen und Linken. Dabei wurden 37 wirtschafts- und gesellschaftspolitische Indikatoren für Deutschland und 25 Indikatoren für Sachsen-Anhalt analysiert.

    Die > DIW-Publikation „DIWaktuell“ Nr. 120 vom 18.06.26 als PDF zum Download