Kategorie: Aktuelles

  • Chancenorientiert mit ADHS umgehen

    Chancenorientiert mit ADHS umgehen

    Arno Backhaus (Foto: Achim Halfmann / 2mind)

    Fehmarn (2mind) – „Was mich ausmacht ist Gott, meine Frau und ADHS. Auf die drei möchte ich nicht verzichten.“ Das sagte der Autor, Musiker und Aktionskünstler Arno Backhaus heute in seinem Vortrag auf Fehmarn. Backhaus sprach sich dafür aus, nicht nur die Risiken, sondern auch die Chancen von ADHS in den Blick zu nehmen. Das Kürzel ADHS steht für die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Backhaus, der dazu als selbst Betroffener mehrere Bücher veröffentlichte, sprach auf der 99. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Lebenshilfen.

    „Ich habe als ADHSler ganz viel positives Potential in mir“, sagte der Autor weiter. So könne er Situationen sehr schnell und umfassend analysieren und auch Kleinigkeiten bemerken, die der Aufmerksamkeit anderer entgingen.

    Zugleich sprach Backhaus über die Begrenzungen von ADHSlern, die zum Teil durch die Reaktionen ihrer Umwelt verstärkt würden – etwa Beeinträchtigung der Selbstwahrnehmung, die zu unangemessenem Verhalten beitragen können. „Berührungen werden nicht so wahrgenommen, wie sie gemeint sind“, so Backhaus, das könne zu Beziehungskrisen führen. Die Kommunikation in Teams stelle eine besondere Herausforderung für Menschen mit ADHS dar. Backhaus zu den Anforderungen an das Umfeld der Betroffenen: „Wir müssen viel mehr Geduld mit ADHSlern haben.“

    „Der Druck steigt enorm.“

    Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Lebenshilfen (ACL) ist ein Zusammenschluss christlicher Beratungs-, Therapie-, Seelsorgeeinrichtungen, Kliniken und Initiativen – insbesondere für Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen. In diesem Jahr tagten die ACL-Mitglieder auf Einladung der Life Challenge Fehmarn, einer Klinik für Suchttherapie, auf Fehmarn. Deren langjähriger ärztlicher Leiter der Klinik und heutige niedergelassene Psychiater Jürgen Rodenhausen sprach über das Thema Burnout.

    Dr.med. Jürgen Rodenhausen (Foto: Achim Halfmann / 2mind)

    Mit Blick auf Veränderungen in der Arbeitswelt, die Flexibilisierung gesellschaftlicher Strukturen und Werte sowie die Digitalisierung sagte der Arzt: „Der Druck steigt enorm.“ Ein Burnout treffe insbesondere „Leute, die sehr engagiert sind. Aber irgendwie haben sie vergessen, auf die Bremse zu treten.“ Eine Hauptursache für Burnout sei der Versuch, es allen recht zu machen. Rodenhausen warb für eine neue Fehlerkultur: „Ihr dürft Fehler machen. Solange ihr Fehler macht, lebt ihr noch.“

    Die ACL-Tagung mit etwa 80 Teilnehmenden aus ganz Deutschland und Österreich startete am gestrigen Mittwoch und endet am Sonntag.

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  • Resozialisierung braucht die Gesellschaft

    Resozialisierung braucht die Gesellschaft

    Kirstin Drenkhahn (Foto: Achim Halfmann / 2mind)

    Köln (2mind) – Was haben Sportvereine und die Freiwillige Feuerwehr mit der Wiedereingliederung haftentlassener Menschen zu tun? „Gerade junge Gefangene haben draußen irgendwann Sport gemacht“, sagte Kirstin Drenkhahn am Montag auf einer Tagung der Deutschen Bewährungshilfe (DBH) in Köln. In Vollzug nähmen Gefangene an Theater- und Kunstgruppen teil. „Warum sollte das eigentlich nicht weitergehen?“, fragte die DBH-Präsidentin, die an der FU Berlin Strafrecht und Kriminologie lehrt.

    Drenkhahn sprach über „Resozialisierung als gesellschaftliche Aufgabe“. Freizeitaktivitäten aus dem Vollzug draußen fortzuführen, werde noch nicht richtig mitgedacht, aber darin stecke Potential. „Wenn ich mich in einem Verein engagiere, spiegelt das typischerweise die Auseinandersetzung mit Normen und Werten wider“, sagte Drenkhahn. Und – nach eigenen Worten – flapsig ergänzte sie: „In der Zeit, die ich beim Fußballtraining bin, kann ich keinen Scheiß bauen.“ Vielleicht seien allerdings Fußballvereine gar nicht immer erpicht darauf, Haftentlassene aufzunehmen.

    Gerade für das deutsche Gesellschaftssystem sei eine kommunale Strukturierung typisch. „Vereine prägen die soziale Infrastruktur in Deutschland“, so die Wissenschaftlerin. In den 2000er Jahren habe eine kommunal ausgerichtete Kriminalprävention ihren Höhepunkt erlebt. Die Förderung freier Träger sei in dieser Zeit mitunter an kriminalpräventive Angebote gebunden gewesen. Auch heute böten Vereine wichtige Netzwerke – etwa wenn es um die Vermittlung in Arbeit gehe.  Vereinsaktivitäten böten zudem Gelegenheiten für Selbstwirksamkeitserfahungen. Und hinter manchen kriminellen Handlungen stecke ein Erlebnishunger. In gewisser Weise gelte für ein Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr aus diesem Blickwinkel: Der „Nervenkitzel kann befriedigt werden.“

    Die DBH-Tagung stand unter dem Thema „Entlass- und Übergangsmanagement“. In einem Arbeitsgespräch präsentierte sich die „Fachgruppe Übergangsmanagement NRW“. In dieser beratend für das NRW-Justizministerium tätigen Gruppe kooperieren Mitarbeitende aus dem Justizvollzug, aus den sozialen Diensten der Justiz und aus der freien Straffälligenhilfe. Diese drei „Säulen“ der Wiedereingliederung hätten in der Vergangenheit eher nebeneinandergestanden, so Manuel Sheikh von Chance e.V. aus Münster. „Aus dieser Fachgruppe heraus ist eine Haltung entstanden, die propagiert, dass es nur zusammen funktioniert.“

    Erste umfangreiche Arbeitsergebnisse – etwa zur Wohnsituation Haftentlassener, zu den vollzugsöffnenden Maßnahmen oder zu einem möglichen Resozialisierungsgesetz – habe die Fachgruppe Ende 2023 dem Justizministerium vorgelegt. Veröffentlicht wurden diese Arbeitsergebnisse bisher nicht.

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  • Barmer: Kokainmissbrauch geradezu explodiert

    Barmer: Kokainmissbrauch geradezu explodiert

    Foto: Colin Davis auf Unsplash

    Berlin (2mind) – Der Kokainkonsum in Deutschland steigt enorm, darauf weisen Zahlen des Barmer Instituts für Gesundheitsforschung (bifg): Danach waren 2013 bundesweit 19.700 Menschen wegen Kokainmissbrauchs in ärztlicher Behandlung. Zehn Jahre später – 2023 – waren es bereits 65.000 Menschen. „Das wahre Ausmaß wird noch viel größer sein, da wir nur den Bruchteil der Betroffenen in ärztlicher Behandlung sehen“, so die Leitende Medizinerin bei der Barmer, Ursula Marschall.

    Nach Recherchen der Krankenkasse waren mit 50.600 Patienten und 14.400 Patientinnen Männer besonders häufig wegen Kokainkonsums in Behandlung. Den höchsten Anteil machten Männer zwischen 20 und 39 Jahren sowie 40 und 59 Jahren aus. Marschall wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kokain wegen seiner stimulierenden und aufputschenden Wirkung als Leistungsdroge bezeichnet werde. Die Medizinerin weiter: „Der vergleichsweise starke Kokainkonsum bei jungen Männern könnte auf einen massiven Leistungsdruck hindeuten, dem sie sich offenbar ausgesetzt sehen. Sei es im Beruf oder im Privatleben“.

    Die Analysen der Barmer weisen auf große regionale Unterschiede: So waren im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen 15.280 Menschen betroffen, in Thüringen waren es dagegen 810 Betroffene.

  • Geschlechtseintrag: Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

    Geschlechtseintrag: Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

    Foto: Delia Giandeini auf Unsplash

    Berlin (2mind) – Heute tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dadurch wird trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens erleichtert. Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erfolgt jetzt durch eine persönliche „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt. Diese Änderung muss drei Monate zuvor beim Standesamt angemeldet werden – eine Bedenkzeit für die Erklärenden. Solche Anmeldungen beim Standesamt waren bereits ab dem 1. August 2024 möglich.

    Das Selbstbestimmungsgesetzt tritt an die Stelle des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1980, das eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung sowie zwei Sachverständigengutachten vorsah. In mehreren Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt.

    Die Bundesregierung erwartet etwa 4.000 Änderungen des Geschlechtseintrags nach dem SBGG pro Jahr. Ein gerichtliches Verfahren nach dem nun abgelösten TSG hatten 2021 insgesamt 3.232 Personen durchlaufen. Ein mit dem SBGG vergleichbares Gesetz gibt es nach Auskunft der Bundesregierung bereits in 16 Ländern.

    Übersichtliche Informationen zu dem neuen Gesetz bietet das Bundesfamilienministerium auf seiner Website: https://www.bmfsfj.de/faq-sbgg

  • Mütter mit Kindern im Knast: Einheitliche Konzepte fehlen

    Mütter mit Kindern im Knast: Einheitliche Konzepte fehlen

    Foto: Unsplash+

    Berlin (2mind) – 250 Babys kamen von 2017 bis 2022 in Justizvollzugsanstalten zur Welt. Das berichtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S), die sich in einer Studie mit dem Mutter-Kind-Vollzug in Deutschland befasst hat. Dazu hatte der Verband 2023 die Justizministerien der Länder befragt. Die Geburtszahl ist eine Schätzung, weil nicht alle Bundesländer exakte Zahlen zur Verfügung stellen.

    Ein weiteres Ergebnis: Deutschlandweit stehen 160 Haftplätze für Mütter mit Kindern zur Verfügung; in Nordrhein-Westfalen sind es 16 Plätze im offenen Vollzug. Die Belegung dieser Plätze entwickelt sich rückläufig. So waren in NRW 2017 insgesamt 17 und 2022 noch acht der 16 Plätze belegt.

    Voraussetzung für eine gemeinsame Unterbringung im Justizvollzug ist die Erziehungsfähigkeit der Mütter. Dazu muss eine schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes sowie die Kostenübernahmeerklärung durch das Jugendamt vorliegen. Die inhaftierten Mütter werden in Einzel- und Gruppengesprächen zu den Entwicklungsphasen von Kindern sowie zu Kinderernährung und -pflege beraten und bei Vorsorgeuntersuchungen begleitet. Dabei werden Mitarbeiterinnen externer Jugendhilfeträger und Hebammen eingebunden. Auch die Haftzeit der Mütter spielt eine Rolle: In Berlin etwa darf sie nicht länger als zwei Jahre betragen.

    Die BAG-S fordert, dass die Unterbringung in einer Mutter-Kind-Abteilung bundesweit einheitlich konzipiert werden muss und nur dann erfolgen darf, wenn alle Maßnahmen der Haftvermeidung ausgeschöpft sind. Die BAG-S-Geschäftsführerin Christina Müller-Ehlers erklärte dazu jüngst in einem Interview mit dem „Netzwerk Kinder“: „Derzeit variieren die Regelungen und die Qualität der Unterbringung je nach Bundesland stark. Diese Ungleichheit führt zu einer Ungerechtigkeit, da die Chancen auf eine angemessene Unterbringung von Müttern und Kindern stark vom Wohnort abhängen.“

  • Migrationsdebatte gefährdet eine solidarische Gesellschaft

    Migrationsdebatte gefährdet eine solidarische Gesellschaft

    Foto: Mesut cicen auf Unsplash

    Berlin (2mind) – Über die aktuellen Diskussionen zu Migration und Asyl besorgt zeigt sich ein Bündnis aus 69 zivilgesellschaftlichen Organisationen. „Getrieben durch die extreme Rechte erleben wir immer häufiger Diskussionen und Haltungen, die auf Ausgrenzung und Abschottung zielen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

    Die NGOs beobachten, dass es nicht nur bei Diskussionen bleibt, sondern das Verhalten gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund immer rauer wird: „Täglich ereignen sich Bedrohungen, Beleidigungen und rassistische, antisemitische und geschlechtsspezifische Angriffe mit existenziellen Folgen für die Betroffenen.“ Die aktuellen Entwicklungen würden insbesondere von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit großer Sorge wahrgenommen, heißt es weiter.

    Die 69 Organisationen wollen mit einem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ gemeinsam für gemeinsam für die unteilbaren Menschenrechte, für soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft eintreten. Zu den Bündnispartnern gehören der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband, der Paritätische Gesamtverband, der deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland.

    Das Bündnis im Internet: www.zusammen-fuer-demokratie.de

  • NRW: Zwei von fünf Schülern haben eine Zuwanderungsgeschichte

    NRW: Zwei von fünf Schülern haben eine Zuwanderungsgeschichte

    Foto: Giulia Squillace auf Unsplash+

    Düsseldorf (2mind) – Über eine Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen hatten im Schuljahr 2023/24 eine Zuwanderungsgeschichte. Das waren 43 Prozent aller Kinder und Jugendlichen an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen, berichtet IT.NRW als statistisches Landesamt.

    In den letzten fünf Jahren stieg dieser Anteil kontinuierlich; im Schuljahr 2018/19 lag er bei 37 Prozent.

    Besonders hoch ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte in Wuppertal (58,6 Prozent), Duisburg (58,3 Prozent) und Gelsenkirchen (57,7 Prozent); besonders niedrig war er im Schuljahr 2023/24 in den Kreisen Coesfeld (22,8 Prozent), Borken (26,8 Prozent) und Euskirchen (26,8 Prozent) waren die Anteile am niedrigsten.

    IT.NRW erfasst Schülerinnen und Schüler als Personen mit Zuwanderungsgeschichte, wenn

    • sie im Ausland geboren und nach Deutschland zugewandert sind,
    • mindestens ein Elternteil im Ausland geboren und nach Deutschland zugewandert ist und / oder
    • deren Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist.

    Die Staatsangehörigkeit der Schüler/-innen ist dabei ohne Bedeutung.

  • Mehr junge Menschen in NRW-Heimen und Pflegefamilien

    Mehr junge Menschen in NRW-Heimen und Pflegefamilien

    Foto: Ave Calvar auf Unsplash+

    Düsseldorf (2mind) – In Nordrhein-Westfalen steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Heimen und Pflegefamilien wieder: 58.422 waren es im Jahr 2023 gegenüber 57.077 im Jahr zuvor, ein Plus von 2,4 Prozent. Das meldet IT.NRW als Statistisches Landesamt. Aufgrund unvollständiger Meldungen für 2023 geht IT.NRW von einem tatsächlich höheren Anstieg aus. In den Vorjahren waren diese Unterbringungszahlen rückläufig.

    Im zurückliegenden Jahr lebten in NRW insgesamt 32.063 junge Menschen in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen. Davon waren 42,3 Prozent unter zehn Jahren, 43,5 Prozent zehn bis 18 und 14,2 Prozent 18 bis unter 27 Jahre alt.

    In Pflegefamilien lebten 2023 insgesamt 26.359 junge Menschen, von denen 54,1 Prozent jünger als zehn Jahre, 39,1 zehn bis 18 Jahre und 6,7 Prozent 18 bis unter 27 Jahre alt.

    Als Hintergrund für die Aufnahme in einem Heim oder einer Pflegefamilie zeigte sich:

    • 12.201 junge Menschen wurden wegen Unterversorgung untergebracht, etwa weil Bezugspersonen (z.B. aufgrund von Krankheit oder Inhaftierung) fehlten.
    • 10.937 junge Menschen wurden aufgrund von Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt untergebracht.
    • Und bei 8.623 jungen Menschen erfolgte die Unterbringung aufgrund der eingeschränkten Erziehungskompetenz der Eltern, etwa durch pädagogische Überforderung.

    Insgesamt leisteten die NRW-Jugendämter 2023 in 298.454 Fällen Hilfen zur Erziehung; die Unterbringungen in Heimen, sonstigen betreuten Wohnformen oder Pflegefamilien machten darunter 19,6 Prozent aus. Weitere Hilfeformen waren die Erziehungsberatung (122.464 Fälle) und die sozialpädagogische Familienhilfe (31.222 Fälle).

  • Jungsein in einer herausfordernden Zeit

    Jungsein in einer herausfordernden Zeit

    Foto: Unsplash+

    Berlin (2mind) – Welche Herausforderungen stellen sich jungen Menschen heute und wie kann die Kinder- und Jugendhilfe darauf reagieren? In dem aktuellen 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung heißt es: „Herausforderungen für junge Menschen, verursacht durch Krisen wie den Krieg in der Ukraine, die Corona-Pandemie oder auch die Herausforderungen des Klimawandels, prägen genauso wie der Fachkräftemangel und eine zunehmende Demokratiefeindlichkeit die öffentlichen Debatten und die Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe erheblich“.

    Der vergangene Woche vorgelegte Bericht besteht aus den Arbeitsergebnissen einer Expertenkommission und einer Stellungnahme der Bundesregierung. Die Kommission schreibt: Frieden und Stabilität seien keinesfalls selbstverständlich, was die Kinder- und Jugendhilfe herausfordere, den sich wandelnden Bedürfnissen junger Menschen gerecht zu werden. Es gehe etwa um die Schaffung gerechter Teilhabechancen und die Anerkennung von Diversität.

    Covid und die Folgen

    Die Covid-19-Pandemie mit den strengen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus habe tiefgreifende Veränderungen in den sozialen Strukturen junger Menschen bewirkt. Weiter heißt es in dem Bericht: „Junge Menschen fühlten sich während dieser Zeit häufig übersehen, ihre Bedürfnisse und Rechte wurden in den öffentlichen Diskursen und politischen Entscheidungen kaum behandelt.“ Die habe zu einem Vertrauensverlust in politische Systeme und zu einer Verschärfung bereits vorhandener sozialer Ungleichheiten geführt.

    Wachsende digitale Kluft

    Zugleich verweist der Bericht auf tiefgreifende Veränderungen im Leben junger Menschen durch eine zunehmende Digitalisierung und Mediatisierung. Eine digitale Souveränität erfordere Medienkompetenz und die Bereitstellung adäquater Technologien. Tatsächlich träten digitale Ungleichheiten immer deutlicher zutage und die Digitalisierung schließe bestimmte Gruppen aus. „Digitale Inklusion betont die Notwendigkeit, die Teilhabe durch digitale Medien zu fördern und Barrieren abzubauen, was besonders für junge Menschen und Menschen mit Behinderungen relevant ist“, heißt es im Bericht weiter.

    Fachkräftemangel und seine Folgen

    Zudem verweisen die Experten auf das Fehlen pädagogischer Fachkräfte, was in den Angeboten der Jugendhilfe bereits spürbar sei. Die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Zukunftsaussichten junger Menschen am Arbeitsmarkt seien uneinheitlich: „Während einige von den Chancen profitieren, die der Fachkräftemangel bietet, sind andere von prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen.“

    Bundesregierung: Belange junger Menschen im gesellschaftlichen Wandel beachten

    In ihrer Stellungnahme zum 17. Kinder- und Jugendbericht versichert die Bundesregierung ihr Bewusstsein dafür, „dass junge Menschen in Deutschland in einer Zeit tiefgreifender, teils krisenhafter Entwicklungen aufwachsen.“ Die Regierung begreife „die Einschätzung der jungen Generation, ihre Belange würden beim Ringen um Prioritäten häufig nicht ausreichend beachtet, als Auftrag.“

    Das Jugendhilferecht (§ 84 SGB VIII) verpflichtet die Bundesregierung, in jeder Legislaturperiode einen „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“ vorzulegen.

    Der Bericht > als PDF zum Download

  • Schuldnerberatung … nicht nur in der Straffälligenhilfe

    Schuldnerberatung … nicht nur in der Straffälligenhilfe

    Foto: stevepb auf pixabay

    „Über Geld spricht man nicht: Geld hat man.“ Das sagt der Volksmund und mancher wird dabei denken: „Schön wär’s, aber ich habe kein Geld: Ich habe Schulden.“

    Von Achim Halfmann

    Fast 600.000 Menschen in Deutschland suchten im vergangenen Jahr eine Schuldnerberatungsstelle auf, berichtet das Statistische Bundesamt. Die häufigsten Auslöser der Überschuldung bei diesen Ratsuchenden waren Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung oder Tod des Partners, Erkrankung, Sucht, ein Unfall oder eine gescheiterte Selbstständigkeit. Jede zweite ratsuchende Person lebte in einem Singe-Haushalt.

    Die Auswirkungen einer Verschuldung sind oft verheerend, wie bei den Eheleuten Peter und Monika (Namen geändert), die sich Ende August in Scheideweg meldeten: Fünf Kinder, ebenso viele Kreditkarten, Kredit- und Konsumschulden und so droht – trotz einem stabilen Einkommen – das Eigenheim „unter den Hammer“ zu kommen. Wenn Forderungen nicht mehr bedient werden können, werden Inkassobüros eingeschaltet, Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet – und die Kosten explodieren. Gehaltspfändungen gefährden zudem die Stellung im Beruf.

    Wer in der Straffälligenhilfe arbeitet, der erlebt: Ein erheblicher Teil der Menschen mit einer kriminellen oder Drogen-Vergangenheit bringt Schulden mit. Das gilt auch für die jungen Leute in den Wohngemeinschaften der Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG. Deshalb hat unser Verein sich von Anfang an mit dem Thema Verschuldung beschäftigt und führt seit 1999 eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle.

    „Privatinsolvenz“ ist ein wichtiges Stichwort für die Betroffenen: „Insolvenz“ bezeichnet die Situation, in der eine Firma oder eine Person ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr begleichen kann. „Privatinsolvenz“ benennt ein gerichtlich eingeleitetes Verfahren, bei dem ein Schuldner über einen Zeitraum von drei Jahren sein Vermögen und sein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze für die Begleichung seiner Schulden einsetzt – und danach einen Schuldenerlass erhält. Das erinnert an das „Erlassjahr“ (oder „Jubeljahr“) im Alten Testament: In jedem 50. Jahr sollten sich die Israeliten gegenseitig alle Schulden erlassen (3.Mose 25,8-55). Privatinsolvenz und Erlassjahr haben gemeinsam: Überschuldete Menschen erhalten die Chance zu einem Neuanfang.

    Damit ein gerichtliches Privatinsolvenzverfahren eingeleitet werden kann, muss ein Schuldner zuvor eine Insolvenzberatungsstelle aufsuchen und mit deren Unterstützung eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern versuchen. Für die Arbeit in SCHEIDEWEG bedeutet das: Mit den betroffenen Männern aus unseren Wohngemeinschaften und einzelnen Menschen aus unserer Stadt sortieren wir zunächst einmal die Gläubigerpost. Mancher bringt einfach nur einen Haufen geöffneter und ungeöffneter Post mit. Dann wird die aktuelle Höhe der Forderungen in Erfahrung gebracht, den Gläubigern wird ein Regulierungsvorschlag unterbreitet und es werden – falls dieser scheitert – Privatinsolvenzanträge an das Gericht vorbereitet. Zudem versuchen wir, weitere Kosten durch Mahnverfahren und Vollstreckungen zu vermeiden.

    Und wir wollen vorbeugen, einen verantwortungsvollen Umgang mit Finanzen stärken. Deshalb sprechen wir in unseren Wohngemeinschaften über Geld, reflektieren den Umgang damit gemeinsam und vermitteln Hintergrundinformationen zu Finanzthemen.

    Finanzbildung soll in unseren allgemein- und berufsbildenden Schulen einen festen Platz besitzen (was nicht immer der Fall ist) und auch für die (konfessionelle) Jugendarbeit wäre ein gutes Motto: „Über Geld spricht man.“ Denn die Art und Weise, wie wir unser Geld ausgeben, steht mit anderen Lebensfragen in engem Zusammenhang: Was macht uns glücklich? Was verleiht uns Wert? Was gibt uns Sicherheit? Worauf kann ich – für höhere Ziele – verzichten? Themen, zu denen nicht nur die Werbeindustrie, sondern auch die Bibel einiges zu sagen hat …

    Kontakt zur Beratungsstelle > über deren Website