Wetzlar (2mind) – Zur Wirkungen der Plattform YouTube und zum Einfluss christlicher Wertorientierungen auf die Mediennutzung junger Menschen erschien heute bei „PRO. Das christliche Medienmagazin“ ein Interview mit dem 2mind-Redakteur Achim Halfmann.
Anlässe sind der 20ste Geburtstag von YouTube sowie eine aktuelle Studie, die das Mediennutzungsverhalten christlicher Jugendlicher untersucht hat. In dem Interview geht es u.a. um die Beziehungsgestaltung in und mit digitalen Medien und um die Bedeutung von Influencern.
Eine britische NGO will die Bibel mit LEGO-Steinen animiert erzählen und kann andere Stop-Motion-Projekte inspirieren.
Coventry (2mind) – Die Ereignisse rund um Karfreitag und Ostern in einem animierten Stop-Motion-Video mit LEGO-Figuren – das bietet die LEGO-Bibel von Go Chatter Studios. „Wir möchten, dass Kinder den roten Faden des Evangeliums von der Genesis bis zur Offenbarung erkennen“, sagte Josh Whitehouse gegenüber Evangelical Fokus, der die Idee zu diesen Videos während der Corona-Pandemie entwickelte.
Was als ehrenamtliches Projekt für den Sonntagsschulunterricht begann, wird heute unter dem Motto „Die Bibel bauen – Stein für Stein“ von der gemeinnützigen Organisation Go Chatter Studios weitergeführt. Bisher hat die NGO zehn biblische Geschichten in Stop-Motion-Videos umgesetzt, die in über 1.200 Kirchen eingesetzt wurden. Langfristig wollen Whitehouse und sein Team mit einer Serie von 70 bis 80 Folgen die gesamte biblische Geschichte abdecken.
„Wir haben Feedback von christlichen Familien, aber auch von Muslimen und Atheisten erhalten, denen die Inhalte gefallen“, so Whitehouse laut Evangelical Fokus. Die Verwendung von LEGO, einem visuell vertrauten und kulturneutralen Medium, baue Barrieren ab und fessele die Aufmerksamkeit.
Das für diese Tage passende Video „The Story of Easter” beginnt mit den Ereignissen am Palmsonntag und endet mit der Osterbotschaft: „Jesus ist nicht hier, er ist von den Toten auferstanden“.
Die englischsprachigen Videos stehen für den Offline-Einsatz kostenlos zum Download zur Verfügung. Das religionspädagogische Projekt kann als Inspiration für ähnliche deutschsprachige Stop-Motion Videos dienen.
Das Gelingen der Multiprofessionalität ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Leitung trägt dabei eine besondere Verantwortung.
Berlin (2mind) – Multiprofessionelle Teams in Kitas können die Qualität der pädagogischen Arbeit steigern – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Laut der Bildungswissenschaftlerin Kassandra Klumpe geht es insbesondere darum, das fachliche Perspektiven und Kompetenzen erfolgreich zusammengebracht werden.
In dem soeben erschienen Fachtext „Multiprofessionelle Teams in der Kita“ zeigt Klumpe die Bedeutungsvielfalt des Begriffs „Multiprofessionalität“ und diskutiert Risiken und Chancen. Dabei geht sie u.a. auf Herausforderungen für die Weiterbildung, für Einarbeitung, Aufgabenteilung und die Gestaltung von Teamrollen ein. Neu an Bedeutung gewonnen hat das Thema aufgrund des Fachkräftemangels in der Elementarpädagogik und der dadurch mitbedingten Anwerbung von Mitarbeitenden unterschiedlicher Berufsfelder.
„Wenn eine Kita multiprofessionell besetzt werden soll, erfordert dies umfassende Organisationsentwicklungsprozesse, die vor allem mithilfe der Leitungskraft angestoßen und von ihr verantwortet werden können“, so Klumpe. Leitungskräfte sollten das „Wir-Gefühl“ stärken, Identität stiften und ein beziehungsorientiertes Führungsverhalten einsetzen.
Die Soziologin Kassandra Klumpe arbeitet am Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung. Erschienen ist der Beitrag in der Reihe Kita-Fachtexte, einer Kooperation dieses Instituts und des Fröbel e. V. Der Text „Multiprofessionelle Teams in der Kita“ ist offen lizenziert (CC BY-SA 3.0 DE).
Es fehlen klare Regeln, genug Personal, klare Schutzkonzepte und Reflexionsräume. Sexualisierte Übergriffe unter Kindern werden häufig nicht als solche wahrgenommen.
Berlin (2mind) – Gewalt in der frühkindlichen Betreuung ist kein Randphänomen ist, sondern tief in den institutionellen Rahmenbedingungen verwurzelt ist. Und sie wird oft tabuisiert. Darauf verweist das Arbeitspapier „Verletzendes Verhalten in der Kindertagesbetreuung: Anspruch und Realität“ von Nikolaus Meyer und Elke Alsago.
„Fehlendes Personal, hohe Gruppengrößen und unklare Schutzkonzepte führen zu einer schleichenden Normalisierung von Gewalt, die im Alltag kaum noch hinterfragt wird“, heißt es in dem Text. Ein Problemfeld sei die unzureichende Regulierung von Nähe und Distanz im Kita-Alltag. „Während Körperkontakt in der Betreuung von Kleinkindern notwendig ist, fehlen vielen Fachkräften klare fachliche Leitlinien, um Übergriffe zu vermeiden.“
Gewalt trete in verschiedenen Formen auf, darunter psychische, physische und sexualisierte Gewalt, sowohl zwischen Kindern als auch durch Fachkräfte. Besonders problematisch sei die Normalisierung von Gewalt im Alltag, die oft nicht hinterfragt wird. So verweisen Meyer und Alsago auf das Thema sexualisierte Gewalt in Kitas, die sowohl von Fachkräften als auch von anderen Kindern ausgehen könne. „In pädagogischen Kontexten zeigen sich Übergriffe häufig in Form von unangemessenen Berührungen, sexualisierten Sprachspielen oder dem Fehlen klarer Regelungen zu Nähe und Distanz“, heißt es in dem Text. Studien zeigten, dass sexualisierte Übergriffe unter Kindern nicht selten vorkommen, aber häufig nicht als solche wahrgenommen und daher nicht bearbeitet werden.“
In der wenig erforschten Kindertagespflege erschwere die Ein-Personen-Struktur eine Kontrolle und Reflexion. Schutzkonzepte seien zwar vorhanden, würden jedoch selten überprüft.
Meyer und Alsago fordern umfassende Reformen, um Gewalt zu reduzieren. Dazu gehören bessere Personalschlüssel, verpflichtende Schutzkonzepte und regelmäßige Reflexionsräume für Fachkräfte. Kinder und Beschäftigte sollen stärker in Entscheidungen einbezogen werden, um eine gewaltfreie Kultur zu fördern. Die Ergebnisse zeigten, dass Gewaltprävention nicht nur individuelle Maßnahmen erfordert, sondern auch strukturelle Veränderungen in den Einrichtungen. „Nur durch strukturelle Veränderungen kann verhindert werden, dass Gewalt in der frühkindlichen Betreuung als unvermeidlich hingenommen wird“, heißt es in dem Text.
Der Text „Verletzendes Verhalten in der Kindertagesbetreuung: Anspruch und Realität“ von Nikolaus Meyer und Elke Alsago ist unter einer offenen Lizenz in der Reihe ver.di-Schriften zur Sozialen Arbeit veröffentlicht.
Drei Prozent der Abtreibenden waren minderjährig. Medizinische Gründe oder Sexualstraftaten waren in etwa fünf Prozent ursächlich.
Düsseldorf (2mind) – Seit 2022 steigt die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Nordrhein-Westfalen an. Mit 23.445 Schwangerschaftsabbrüche von Frauen mit Wohnsitz in NRW erreichte sie im vergangenen Jahr den höchsten Stand seit 2008. Das Statistische Landesamt NRW teilt nun Details dazu mit:
Neun von zehn Frauen waren zwischen 18 und 39 Jahre alt – drei Prozent waren minderjährig. 70 Mädchen waren jünger als 15 Jahre.
Etwa die Hälfte der Frauen (54,8 Prozent) hatte vor dem Abbruch bereits mindestens ein Kind geboren, 3 025 Frauen bereits drei oder vier Kinder und 455 fünf oder mehr Kinder.
In 50,1 Prozent der Fälle erfolgte der Schwangerschaftsabbruch vor der siebten, in 80,3 Prozent en vor der neunten und in 96,7 Prozent vor der zwölften Schwangerschaftswoche.
Indikationen aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten waren in 5,1 Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch.
97,3 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche erfolgten ambulant in Arztpraxen und Krankenhäusern durchgeführt, 2,8 Prozent stationär in Krankenhäusern.
In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt und gilt als rechtswidrig. Ein Abbruch ist innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung möglich, wenn die Schwangere zuvor eine verpflichtende Beratung in Anspruch nimmt und eine dreitägige Wartefrist einhält („Beratungsregelung“). Darüber hinaus ist ein Abbruch auch nach der zwölften Woche straffrei, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, etwa bei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren oder wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.
Stellen finden – Bewerbungen schreiben – Bewerbungsgespräche führen
Mainz (Mainz) – Bewerbungsverfahren sind für junge Menschen – nicht nur mit Migrationshintergrund – häufig mit hohen Hürden verbunden. Die mehrsprachige App „JMD apply“ will bei der Überwindung dieser Hürden unterstützen. Die im Apple-App- und Google-Play-Store verfügbare App bietet einen spielerischen Zugang zum Thema und zahlreiche Informationen:
Nutzer der App werden eingeladen, einen eigenen Avatar zu gestalten und mit diesem in eine spielerische Interaktion einzutreten. Dabei geht es etwa darum, Stellenbeschreibungen richtig zu lesen und Bewerbungsschreiben zu verfassen. Ein Infobereich bietet zahlreiche weitere Informationen zur Job- oder Ausbildungsstellensuche. Vorlagen für Lebensläufe und Bewerbungsanschreiben bietet der Downloadbereich. Zudem bietet die App Kontaktadressen von Jugendmigrationsdiensten und den Zugang zu einer Online-Beratung.
„Die App ist ein Beispiel dafür, wie digitale Tools die klassische Beratungsarbeit sinnvoll ergänzen können“, so Johanna Böttges vom Servicebüro Jugendmigrationsdienste (JMD) gegenüber 2mind. „Mit neuen JMD-Modellprojekten gehen wir diesen Weg konsequent weiter: Unser Ziel ist es, weitere praxisnahe Instrumente für die digitale Jugendmigrationsarbeit zu entwickeln – gemeinsam mit Fachkräften und der Zielgruppe.“
Gemeinnützige Plattform bietet Möglichkeiten für Beteiligung und differenzierte Diskussionen
Berlin (2mind) – Eine Petition auf der Plattform OpenPetition fordert ein allgemeines Pornografie-Verbot und dazu die Überarbeitung des §184 StGB. Diese Bestimmung soll junge Menschen unter 18 Jahren vor pornografischen Inhalten schützen. In seiner Petition stellt der Autor Julian Taubert einen Zusammenhang zwischen Pornografie und Gewalt her: Taubert will „nicht nur Kinder- und Jugendpornographie, sondern alle Spielarten von Pornographie verbieten, um Menschen vor sexueller Gewalt zu schützen.“ Zugleich sollen Hilfsangebote für Betroffene sichtbar gemacht und ausgebaut und es soll über die negativen Folgen von Porno-Konsum aufgeklärt werden. Zur Begründung verweist der Autor auf zahlreiche kritische Veröffentlichungen, auch aus dem christlichen Spektrum.
Die Petition startete am 13. Januar und läuft bis zum 15. Juli. Stand heute wurde sie von 830 Personen unterzeichnet. Sie richtet sich u.a. an den Deutschen Bundestag. Laut OpenPetition ist eine Petition dann aus Sicht einer erheblichen Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern relevant, wenn ein Quorum von 30.000 Stimmen erreicht ist.
Neben der Zeichnung einer Petition können Nutzer auf der Plattform Kommentare hinterlassen und Pro&Contra-Argumente beisteuern. Insbesondere letzteres bietet die Chance zu einer differenzierteren Auseinandersetzung mit den Themen. So postete ein Nutzer als Contra-Argument zur Petition für ein allgemeines Pornografie-Verbot: „Warum verbieten wir nicht gleich Gewalt selber? … Echter Missbrauch findet zu Großteilen im Familien/Bekanntenkreis statt. Aufklärung und Hilfe an dieser Stelle wirkt. Stopschild-Populismus im Internet nicht.“
Die Plattform openPetition will Beteiligung einfacher und Politik nachvollziehbarer machen. Sie wird von einer gleichnamigen gemeinnützigen GmbH mit Sitz in Berlin getragen.
Sonja Bongers (SPD): „Die Situation ist für die Träger eine Katastrophe.“
Düsseldorf (2mind) – Kürzungen im nordrhein-westfälischen Landeshaushalt hinterlassen bei Trägern der freien Straffälligenhilfe tiefe Spuren und gefährden deren Zukunft: „Wir haben jahrelang am Drei-Säulen-Modell gearbeitet, jetzt wird die eine Säule reduziert“, sagt Manuel Sheikh, Sprecher der Zentralen Beratungsstellen NRW und Sozialarbeiter bei Chance e.V. in Münster. Justizvollzug, der Sozialdienst der Justiz und die freie Straffälligenhilfe bilden die drei Säulen der Resozialisierung. Für die justizgeförderten Projekte der freien Straffälligenhilfe kündigte die nordrhein-westfälische Landesregierung im vergangenen Jahr umfangreiche Kürzungen an, setzte aber nicht alle davon im Landeshaushalt für 2025 um. Jedoch hatte bereits die Ankündigung erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der freien Träger:
So mussten Träger Kündigungen aussprechen oder Fachkräfte haben – angesichts der Unsicherheit – von sich aus das Tätigkeitsfeld gewechselt. Als dann Anfang Dezember für einige justizgeförderte Projekte die Mittelkürzungen vom Tisch waren, fehlten manchen Akteuren bereits ihre erfahrenen Mitarbeiter. Seit 1996 stehen die Träger justizgeförderter Projekte an jedem Jahresende vor der Frage, ob sie für das Folgejahr Mittel erhalten und damit ihre Projekte fortführen können. Auch für das Jahr 2026 fehle es für diese Projekte an Planungssicherheit, sagt Sheikh.
„Die Situation ist für die Träger eine Katastrophe.“ So ordnet Sonja Bongers, Sprecherin der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Landtags NRW, die Situation ein. Bongers verweist auf die langfristigen Folgen: „Strukturen, die einmal weg sind, die sind auf längere Zeit weg.“ Mit den Kürzungen im Landeshaushalt werde sich ihre Partei nicht zufriedengeben. Bongers weiter: Die SPD-NRW werde „immer und immer wieder“ die „Streichorgien in verschiedene Anträge packen“ und so „über das Jahr verteilt den Finger in die Wunde legen“.
Im Landeshaushalt 2025 wurden die freiwilligen Leistungen an die Träger der freien Straffälligenhilfe auf knapp die Hälfte gekürzt. Von den Streichungen erfasst waren der Täter-Opfer-Ausgleich, das Modellprojekt für die Förderung der gemeinnützigen Arbeit sowie die Zuwendungen für die Mitwirkung bei der Behandlung von Sexualstraftätern. Darauf verweist die SPD-Fraktion im NRW-Landtag in einem im März vorgelegten Antrag und stellt fest: „Die so herbeigeführte schwere Schwächung der subsidiären Reintegration von Straffälligen hat spürbare Auswirkungen auf die Wohnungsvermittlung im Anschluss an die Inhaftierung. Aber auch die Wartezeiten für Therapien von Sexualstraftätern werden sich weiter drastisch verlängern“.
In ihrem Antrag forderte die SPD-Opposition die Landesregierung aus CDU und Grünen auf, die aktuellen Kürzungen im Bereich der freien Straffälligenhilfe rückgängig zu machen. Ende März wurde der Antrag im Landtag erwartungsgemäß mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
Den Trägern der freien Straffälligenhilfe steht auch am Ende dieses Jahres eine Zitterpartie bevor.
Ein Beitrag für die pädagogische Praxis in Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung
Kiel (2mind) – Ein KI-Kompetenzmodell aus der Praxis – für die Praxis. Mit ihrem Entwurf wollen Susanne Alles, Joscha Falck, Manuel Flick und Regina Schulz „KI-Kompetenzen operationalisiert von der Grundschule bis zur Hochschule“, heißt es in dem Text. In der kompakten Darstellung sollen „relevante Kernaspekte auf einen Blick erfasst werden können, um z. B. in Vorträgen und Workshops produktiv und sinnvoll damit arbeiten zu können.“
Kompetenzen zum Umgang mit (generativer) KI fassen die Autorinnen und Autoren in vier Bereichen zusammen: Verstehen, Anwenden, Reflektieren und Mitgestalten. Diese Entwicklungsfelder werden als Kreislauf gedacht: Sie bauen aufeinander auf und beeinflussen sich wechselseitig. Übersichtliche Grafiken zu diesen Bereichen und zu verschiedenen Niveaustufen erleichtern die Orientierung.
Das Modell sei „im Sinne des lebenslangen Lernens vielmehr für alle Menschen gleichsam relevant, die der KI-Revolution aktiv und gestaltend gegenübertreten wollen“. Weiter heißt es in dem Text: „Akteur:innen aller Ebenen sollten die aktuellen technischen Entwicklungen als Gestaltungsauftrag begreifen.“
Das Modell und die zugehörigen Grafiken sind offen lizenziert (mit der Creative Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0).
Jüngere Menschen konsumieren deutlich häufiger Unterhaltungsmedien online als ältere.
Düsseldorf (2mind) – Wenig überrascht, dass etwa 90% der Menschen in Nordrhein-Westfalen das Internet täglich oder fast täglich für private Zwecke nutzen. Allerdings sind die Unterschiede bei der Wahl der Plattformen und Apps groß: Jüngere Menschen nutzen deutlich häufiger Unterhaltungsmedien online, wie eine Ergebung des Statistischen Landesamtes NRW für das Jahr 2024 zeigt.
Besonders große Altersunterschiede zeigen sich beim Konsum von Podcasts und beim Online-Gaming. Während bei den 16-44-Jährigen 46 Prozent in den letzten drei Monaten des Jahres 2024 Podcasts gehört oder heruntergeladen hatten, waren es bei den 45-74-Jährigen nur 17 Prozent. Auch beim Online-Gaming waren mit 45 Prozent mehr als doppelt so viele der 16-44-Jährigen aktiv wie bei den 45-74-Jährigen mit 19 Prozent.
Deutliche Unterschiede zeigen sich zudem beim Video- und Musikstreaming: 83 Prozent der 16- bis 44-Jährigen nutzen Plattformen wie YouTube oder TikTok – bei den 45- bis 74-Jährigen sind es nur 50 Prozent lag. Und während 83 Prozent der 16- bis 44-Jährigen Musik über das Internet hören, nutzen in der älteren Altersgruppe nur 49 Prozent Apps wie Spotify.
Diese Ergebnisse berichtete das Statistische Landesamt gestern auf Basis der europäischen Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten (IKT). Für diese Erhebung werden Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren zum Internetzugang und zur Internetnutzung befragt.