Kategorie: Aktuelles

  • Deepnudes: das digitale Milliardengeschäft

    Deepnudes: das digitale Milliardengeschäft

    Foto: Becca Tapert auf Unsplash

    Nach internationalen Recherchen profitieren Deepfake-Pornografie-Plattformen von Amazon- und Google-Technologien.

    Velbert (2mind) – Websites und Apps wie „DeepNude AI“ oder “Undress AI” verwandeln ein Bild einfach und in Sekundenschnelle in ein Nacktbild – ohne Wissen und Einverständnis der Abgebildeten. Obwohl Zivil- und Strafrecht diesen Technologien Grenzen setzen, verbreitet sich die Nutzung sexistischer Deepfake-Technologien enorm. Darauf verweist ein > aktueller Beitrag auf der Technologieplattform Indicator. Und er zeigt, dass diese Anbieter auf die Technologien großer Digitalkonzerne zurückgreifen können.

    Indicator hat 85 Plattformen mit Deepfake-Pornografie untersucht. Die Untersuchung der Quellcodes deute darauf hin, dass Amazon und Cloudflare Hosting- oder Content-Delivery-Dienste für 62 dieser Anbieter bereitstelle, so der Fachnachrichtendienst. Google ermöglichte auf 53 dieser Plattformen die einfache Anmeldung. Und einige Anbieter nutzten direkt oder über einen Vermittler PayPal als Zahlungsinstrument.

    Nach den Indicator-Recherchen deutet die Überprüfung des Quellcodes darauf hin, dass Amazon und Cloudflare Hosting- oder Content-Delivery-Dienste für 62 der 85 untersuchten „Nudifier“ bereitstellen. Google ermögliche für 53 dieser Anbieter die einfache Anmeldung. Einige dieser Websites nutzen entweder direkt oder über einen Vermittler den Zahlungsdienstleister PayPal oder vergleichbare Anbieter, um Kartenzahlungen zu ermöglichen.

    Modellrechnungen deuteten zudem darauf hin, dass mit Deepfake-Pornografie Millionen verdient würden, > berichtet das Fachmagazin Wired. So wirbt ein Anbieter um Investoren mit einem > Rendite-Versprechen von 40%.

    Weiterführende Weblinks:


    Diskutiere das Thema in unserer 2mind-Community auf WhatsApp (> der Link) oder hinterlasse uns dort Deine Hinweise für unsere Recherche.

    Dieser Beitrag ist offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) und darf unter Nennung des Verfassers „2mind“ offen geteilt weiterverwendet werden.

  • Weniger Straftaten – mehr Angst vor Kriminalität

    Weniger Straftaten – mehr Angst vor Kriminalität

    Foto: Achim Halfmann / 2mind

    DIW: Kriminalitätsfurcht steigt in Zeiten gesellschaftlicher Veränderungen

    Berlin (2mind) – Sinkende Kriminalitätsraten gehen nicht immer mit einer sinkenden Kriminalitätsfurcht einher – und steigende Kriminalitätsraten erhöhen die Kriminalitätsfurcht nicht automatisch. Das zeigt ein heute vorgestellter Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach kann Kriminalitätsfurcht besonders in Zeiten gesellschaftlicher Veränderungen zunehmen – unabhängig vom Kriminalitätsaufkommen. Zudem ist Kriminalitätsfurcht gesellschaftlich und regional ungleich verteilt.

    Seit 25 Jahren sinkt die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten pro 100.000 Einwohner der deutschen Bevölkerung. Erst seit 2022 verzeichnen sie wieder einen Anstieg, liegen allerdings weiter deutlich unter dem Niveau des Jahres 2000. Auch die Kriminalitätsfurcht nahm bis zum Jahr 2013 ab, verzeichnete dann aber zwischen 2014 und 2017 einen deutlichen Anstieg – ohne eine entsprechende Entwicklung bei den Kriminalitätszahlen. Die Wissenschaftler verweisen darauf, dass diese Phase mit der Fluchtzuwanderung 2015/16 und mehreren Terroranschlägen in Europa durch große gesellschaftliche Veränderungen geprägt war. Seit dem Jahr 2018 folgt die Entwicklung der Kriminalitätsfurcht wieder der Entwicklung der Kriminalitätsrate.

    Regional zeigt sich im Blick auf das persönliche Sicherheitsempfinden ein Nord-Süd-Gefälle: Menschen im Süden Deutschlands fühlen sich sicherer als Menschen im Norden. Als auffällig bezeichnen die Autorinnen: Das Sicherheitsgefühl liegt in zahlreichen Großstädten trotz höherer Kriminalitätsbelastung im mittleren Bereich. Daraus lässt sich laut Bericht ableiten, „dass Kriminalitätsfurcht und -belastung zwar zusammenhängen, letztere aber nicht allein das Sicherheitsempfinden bestimmt.“

    Zudem ist die Kriminalitätsfurch gesellschaftlich ungleich verteilt. Im Durchschnitt weniger Sorgen über die Kriminalitätsentwicklung machen sich Männer, Personen unter 30 Jahren, Menschen mit Migrationshintergrund, mit Hochschulabschluss oder mit einem höherem Nettoerwerbseinkommen. Menschen über 60 Jahre zeigen eine deutlich höhere Kriminalitätsfurcht.

    Kriminalitätsfurcht kann schützen

    Kriminalitätsfurcht hat dabei auch etwas Gutes: Sie kann „zu Vermeidungsverhalten führen, das das Risiko, Opfer zu werden, senkt“, schreiben die Autorinnen Anna Bindler und Hannah Walther.

    „Gerade in Zeiten großer Veränderungen braucht es eine sachliche und transparente Kommunikation, damit subjektive Wahrnehmung von Kriminalität und faktische Sicherheitslage nicht auseinanderdriften“, so die Autorinnen weiter. Ihrer Auffassung nach sollte die Politik „einen sachlichen Diskurs anstreben, der auf Fakten und Aufklärung setzt und keine unnötigen Ängste und Verunsicherungen auslöst.“

    Der Bericht beruht auf den Daten des Sozio-ökonomischen Panels und des Gleichwertigkeitsberichts der Bundesregierung 2024.


    Diskutiere das Thema in unserer 2mind-Community auf WhatsApp (> der Link) oder hinterlasse uns dort Deine Hinweise für unsere Recherche.

    Dieser Beitrag ist offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) und darf unter Nennung des Verfassers „2mind“ offen geteilt weiterverwendet werden.

  • Vernachlässigung die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

    Vernachlässigung die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

    Foto: Nadine Shaabana auf Unsplash

    Fallzahl der nordrhein-westfälischen Jugendämter fast 25 % höher als vor fünf Jahren

    Düsseldorf (2mind) – In 17.230 Fällen haben nordrhein-westfälische Jugendämter im vergangenen Jahr eine Kindeswohlgefährdung festgestellt – fast 25% mehr als noch fünf Jahre zuvor. In 9.049 Fällen stellten sie Anzeichen für eine Vernachlässigung bei einer akuten oder latenten Gefährdung der Kinder fest. Vernachlässigung ist damit in 2024 die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung, gefolgt von 6.351 Fällen mit Anzeichen für eine psychische Misshandlung, 5.742 Fällen mit Anzeichen für eine körperliche Misshandlung und 1.272 Fällen mit Anzeichen für sexuelle Gewalt. Die Gesamtzahl der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen stieg 2024 auf rund 68.000 Fälle. Das berichtet das Statistische Landesamt NRW.

    Die meisten Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen erfolgten durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften (29%). Weitere Hinweise kamen von Schulen (fast 13 % der Fälle) oder als anonyme Meldungen (knapp 10 %) sowie von Bekannten oder Nachbarn (nahezu 9 %).


    Diskutiere das Thema in unserer 2mind-Community auf WhatsApp (> der Link) oder hinterlasse uns dort Deine Hinweise für unsere Recherche.

    Dieser Beitrag ist offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) und darf unter Nennung des Verfassers „2mind“ offen geteilt weiterverwendet werden.

  • Einsamkeit in allen Altersgruppen

    Einsamkeit in allen Altersgruppen

    Foto: Valeriia Miller auf Unsplash+

    Bereits in der Grundschule beginnt Einsamkeitserleben und es besitzt auch in der Lebensmitte und im Alter eine hohe Bedeutung.

    Berlin (2mind) – Jeder elfte Mensch ab 43 Jahren fühlte sich „sehr einsam“. Dabei ist die Altersgruppe der 43- bis 55-Jährigen stärker von Einsamkeit betroffen als ältere Menschen ab 76 Jahren. Das zeigen Daten aus dem Alterssurveys des Deutschen Zentrums für Altersfragen. Ist Einsamkeit also ein Problem der Lebensmitte? „Zwischen beruflichem Druck, familiären Verpflichtungen und gesellschaftlichen Erwartungen fehlt vielen das Erleben von echter Verbundenheit“, so Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) gegenüber der Presse. Die Folgen für die psychische Gesundheit, das soziale Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt seien gravierend. Die Bundesregierung hat daher eine „Strategie gegen Einsamkeit“ entwickelt.

    Besonders überrascht, dass sich bereits im Grundschulalter zahlreiche Kinder einsam fühlen. Nach einer Umfrage des Deutschen Jugendinstituts („Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“) fühlt sich mehr als jedes fünfte Kind im Alter von 5 bis 11 Jahren zumindest manchmal alleine. Kinder aus Trennungsfamilien empfinden besonders häufig Einsamkeit. Und finanzielle Sorgen im Familienhaushalt schlagen sich den Daten zufolge ebenso in höheren Einsamkeitswerten nieder. „Finanzielle Belastungen können die Teilhabemöglichkeiten von Kindern beeinträchtigen und gehen außerdem häufig mit erhöhtem Stress und einem schlechteren Familienklima einher, was das Risiko für Einsamkeit erhöhen kann“, so die an der Studie beteiligte Sozialwissenschaftlerin Alexandra Langmeyer.

    Vielleicht besitzt auch die Wohnsituation eine Auswirkung auf das Einsamkeitserleben. Nach heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Zahlen leben 17 Millionen Menschen in Deutschland alleine – also etwa jeder Fünfte. Die Zahl der Alleinlebenden ist in den zurückliegenden 20 Jahren um 21,8% gestiegen. In der Altersgruppe 65plus wohnt gut jeder Dritte (34,0%) allein, aber auch unter den jungen Erwachsenen zwischen 25 und 34 Jahren ist der Anteil der Alleinlebenden mit 28,0 % überdurchschnittlich hoch. Die Zahlen beruhen auf dem Mikrozensus 2024.

    Zu den Ursachen von Einsamkeit, zu Vorbeugung und Hilfen arbeitet das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE), ein Projekt des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik.


    Dieser Beitrag ist offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) und darf unter Nennung des Verfassers „2mind“ offen geteilt weiterverwendet werden.

  • Sterbebegleitung im Justizvollzug: Würde bewahren

    Sterbebegleitung im Justizvollzug: Würde bewahren

    Foto: Unsplash+

    Die Pfarrerin im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg, Larissa Hachmann-Figgen, berichtet. Das plant die Justiz NRW im Blick auf sterbende Gefangene.

    Fröndenberg (2mind) – Die Zahl der Senioren im Strafvollzug steigt: Waren 1994 noch 0,1 Prozent der Gefangenen über 70 Jahre alt, so machte diese Gruppe 2024 bereits 1,3 Prozent aus, sagte der Kriminologe Merten Neumann vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen der Süddeutschen Zeitung. Das steigende Alter der Inhaftierten stellt den Vollzug vor neue Herausforderungen. Über das Sterben im Gefängnis sprach 2mind mit Pfarrerin Larissa Hachmann-Figgen, die als evangelische Seelsorgerin im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg arbeitet. Dort entsteht derzeit ein Fachbereich für Hospiz- und Palliativmedizin mit drei Betten.

    Justizvollzug als sicherer Ort

    Warum sterben Menschen überhaupt hinter Gittern? Warum wird ihnen nicht für die letzten Tage ihres Lebens Freiheit gewährt? In einer solchen Situation werde als Erstes über die Möglichkeit einer Haftentlassung gesprochen, sagt Hachmann-Figgen. Aber: „Eine Entlassung sterbender Gefangener ist manchmal aus vollzugsrechtlichen Gründen und wegen der nötigen Sicherheitsmaßnahmen nicht möglich, insbesondere bei langen Reststrafen.“ Zudem sei es mitunter schwierig, Pflegeheime für diese Gefangenen zu finden. Die Pfarrerin weiter: „Gefangene, die über eine lange Zeit im Strafvollzug waren, erleben die Haftanstalt manchmal als sicheren und guten Ort, und eine Verlegung nach draußen wäre eine Überforderung.“

    Würdevolles Sterben ermöglichen

    So kommt es, dass in den zurückliegenden zehn Jahren 98 ältere Inhaftierte über 60 Jahre in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten verstarben, darunter acht durch Suizid. So berichtete es im April das NRW-Justizministerium dem Düsseldorfer Landtag. „Sterbende Gefangene werden intensiv begleitet“, berichtet die Pfarrerin. „Hier sind insbesondere die Pflegekräfte sehr engagiert, um ihnen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Auch der Sozialdienst und Psychologen schauen öfter nach diesen Menschen.“ Der Haftraum werde etwas wohnlicher gestaltet. Und den Gefangenen würden nach Möglichkeit Wünsche erfüllt, etwa im Blick auf Kontakte zu Verwandten. Hachmann-Figgen weiter: „Die Besuchszeiten spielen dann eine nicht so große Rolle, es sind Besuche für einen halben Tag möglich.“ Eine Übernachtung von Angehörigen sei aber – anders als in Hospizen – im Justizvollzugskrankenhaus nicht möglich.

    Seelsorge unter Druck

    Generell sei der Wunsch nach seelsorgerlicher Begleitung im Justizvollzugskrankenhaus sehr groß, berichtet Hachmann-Figgen. Auch in Sterbesituationen ist die Seelsorge gefragt: „Als evangelische und katholische Seelsorger begleiten wir diese Menschen ebenso, wenn wir zum Gespräch angefordert werden, und schauen darüber hinaus auch im Alltaggeschehen häufiger vorbei.“ Die evangelische Pfarrerin und ihr katholischer Kollege arbeiten dabei unter Druck. „Manchmal ist es schwierig allen Gesprächsanfragen nachzukommen“, so Hachmann-Figgen. „Zum einen, weil es sehr viele sind, zum anderen, weil die Erkrankten oft sehr kurze Verweildauern hier im Krankenhaus haben.“

    Beisetzungen manchmal anonym

    Wie geht es nach dem Tod eines Gefangenen weiter? „Verstorbene Gefangene werden manchmal an Bestatter übergeben, die von den Angehörigen beauftragt wurden“, sagt Hachmann-Figgen. Einige der Angehörigen hätten zuvor mit dem Verstorbenen über seine Wünsche für die Bestattung gesprochen. „Gibt es keine nahen Angehörigen, findet eine soziale Bestattung statt.“ Die werde durch das Ordnungsamt organisiert und teilweise als anonyme Bestattung durchgeführt. Die Pfarrerin ergänzt: „Oft ist es auch so, dass andere Mitgefangene wissen wollen, wo eine Beisetzung stattgefunden hat, gerade dann, wenn sie über lange Zeit mit dem Verstorbenen zusammen waren.“

    Das plant der Justizvollzug NRW

    Im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg wird derzeit die Einrichtung eines eigenständigen Fachbereichs „Hospiz-/Palliativmedizin“ erprobt. Es sollen drei Betten vorgehalten werden, um Gefangene mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung im Justizvollzug rund um die Uhr medizinisch angemessen versorgen und professionell psychologisch, sozial und spirituell begleiten zu können. Wie der Pressesprecher des Justizvollzugskrankenhauses weiter mitteilte, erfolgt bei Aufnahme zuerst eine gründliche Anamnese. Ärztliche und pflegerische Maßnahmen richten sich dann darauf aus, Schmerzen zu reduzieren und die verbleibende Lebenszeit so angenehm wie möglich zu gestalten. Während der Erprobungsphase ist die palliative Arbeit integriert in die bestehenden Abläufe des Justizvollzugskrankenhauses. Über die Einrichtung eines palliativen Fachbereichs werde im Anschluss unter Berücksichtigung der in der Erprobung gewonnenen Erkenntnisse entschieden.


    Diskutiere das Thema in unserer 2mind-Community auf WhatsApp (> der Link) oder hinterlasse uns dort Deine Hinweise für unsere Recherche.

    Dieser Beitrag ist offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) und darf unter Nennung des Verfassers „2mind“ offen geteilt weiterverwendet werden.

  • Große Unterschiede zwischen selbstbestimmter und Armuts-Prostitution

    Große Unterschiede zwischen selbstbestimmter und Armuts-Prostitution

    Foto: Andy Quezada für Unsplash+

    Berlin (2mind) – Sollte die Prostitution Minderjähriger gesetzlich geregelt werden? Und schadet die Prostitution einer Hochschwangeren dem ungeborenen Kind? Diese Fragen wirft ein Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) auf. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hatte das KFN die Wirkung des im Juli 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) untersucht und Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung gegeben. Die Einschätzungen und Empfehlungen des Gutachtens stießen auf ein geteiltes Echo.

    Mit dem Prostitutionsschutzgesetz wollte die Bundesregierung die Situation von sich prostituierenden Frauen und Männern verbessern und sie vor Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang schützen. Dazu schuf das Gesetz eine Anmeldepflicht für Prostituierte, verbunden mit einem Informations- und Beratungsgespräch. Betreiber eines Prostitutionsbetriebs – etwa von Prostitutionsstätten oder -vermittlungen – benötigen eine Erlaubnis, deren Voraussetzungen ebenfalls in dem Gesetz geregelt werden. Und das Gesetz verpflichtete die Bundesregierung, bis Ende Juni 2025 eine Evaluation vorzulegen.

    Hat das Prostitutionsschutzgesetz seine Ziele erreicht?

    Das KFN sieht in seinem Evaluationsbericht Stärken und Schwächen des Gesetzes. „Da die Schwächen jedoch weitgehend behebbar erscheinen, hat das ProstSchG aus Sicht der Autor*innen vor allem Potenzial.“

    Schützt das Gesetz – wie angestrebt – vor Gewalt? Die Lebens- und Arbeitsbedingungen Prostituierter seien sehr unterschiedlich. „Einige Prostituierte üben die Tätigkeit sehr selbstbestimmt aus. Insbesondere ‚Armuts- und Beschaffungsprostituierte‘ sehen sich häufig mit prekären Lebensbedingungen konfrontiert“, heißt es in dem Bericht. Einzelne Gruppen Prostituierter könnten einem erhöhten Risiko von Gewalt ausgesetzt sein – sowohl durch strukturelle Ausbeutung als auch durch ihre Kunden. Jedoch seien weitere Untersuchungen nötig, um hierzu belastbare Aussagen treffen zu können.

    Zudem verweisen die Autoren auf die unzureichende Datenlage: „Aussagekräftige Daten zur Zahl der in Deutschland tätigen Prostituierten, die auf fundierten empirischen Erkenntnissen beruhen und sich zum aktuellen Zustand verhalten, existieren zum jetzigen Zeitpunkt nicht.“ Damit lässt sich nicht sagen, wie hoch der Anteil der Prostituierten ist, die ihre Tätigkeit angemeldet haben – und wie viele Prostituierte im Dunkelfeld arbeiten.

    Was ist über Lebenslagen der angemeldeten Prostituierten bekannt?

    Im Jahr 2019 – vor der Corona-Pandemie – gab es 40.369 Anmeldungen nach dem ProstSchG. Die Anmeldezahlen vielen während der Pandemie deutlich und erreichten 2023 mit 30.636 nicht wieder das Vor-Corona-Niveau. Der Anteile der Prostituierten mit deutscher Staatsangehörigkeit lag in den Jahren 2017 bis 2023 zwischen 18 und 22 %.

    „Unter den gültig Angemeldeten aus Nicht-EU-Staaten fällt einerseits die stets hohe Zahl von Menschen mit thailändischer Staatsangehörigkeit auf, ebenso wie die seit dem Jahr 2022 sprunghaft ansteigende Zahl von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit“, so der Bericht. Bei den EU-Staatsangehörigen lag der Altersschwerpunkt in der Gruppe der 21- bis 35-Jährigen, bei den Personen aus Nicht-EU-Staaten im Bereich von 36 bis 55 Jahren. „Die absoluten Zahlen der 18- bis 20-jährigen Prostituierten sind sowohl unter den EU- als auch den Nicht-EU-Staatsangehörigen über alle Erhebungsjahre hinweg vergleichsweise gering.“

    Weiter schreiben die Autoren: „„Prostituierte sind überdurchschnittlich häufig von bestimmten sexuell übertragbaren Infektionen betroffen, wobei insbesondere nicht versicherte und migrantische Prostituierte eine besonders vulnerable Gruppe darstellen.“

    Hauptgrund für die Nichtanmeldung von Prostituierten sei eine fehlende Bereitschaft zur Offenlegung der Prostitutionstätigkeit gegenüber einer Behörde. „Auch wegen des (hier nachgewiesenen) häufigen Benachteiligungserlebens infolge der Tätigkeit als Prostituierte ist jedenfalls ein Teil dieser Menschen sehr zurückhaltend in der Offenlegung ihrer Tätigkeit – nicht selten wird die Prostitutionstätigkeit sogar gegenüber der eigenen Familie und engen Freunden verheimlicht.“

    Zudem deuteten regionale Untersuchungen darauf hin, „dass sich ein Teil der Prostitutionsszene seit der Einführung des Gesetzes stärker in informelle, schwer beobachtbare Bereiche verlagert hat, insbesondere durch die Schließung von Prostitutionsstätten und die Nutzung von Online-Plattformen.“

    Was ist über die Prostitutionsbetriebe bekannt?

    Die Anmeldung von Prostitutionsbetrieben stieg bis zum Jahr 2023 kontinuierlich auf 2.312. „Der allergrößte Teil gültiger Erlaubnisse bezieht sich auf Prostitutionsstätten, ein deutlich geringer Teil auf Prostitutionsvermittlungen.“ Weiter heißt es im Bericht, es seien nur sehr wenige Prostitutionsfahrzeuge und Prostitutionsveranstaltungen angemeldet worden. „Ersichtlich gibt es aber auch Prostitutionsgewerbetreibende, die sich dem Erlaubnisverfahren bislang nicht stellen. Wie groß der Anteil ist, kann auf Basis der vorliegenden Daten nicht beurteilt werden.“

    In den zurückliegenden Jahren wurden jeweils zwischen neun und 50 Erlaubnisse widerrufen. „Die Zahl der Versagungen von Erlaubnissen für Prostitutionsgewerbe schwankt zwischen 27 Versagungen im Jahr 2022 und 140 im Jahr 2019.“

    Was empfiehlt der Bericht?

    Die Autoren der KFN geben dem Gesetzgeber zahlreiche Empfehlungen mit, darunter:

    • die finanzielle Förderung von Maßnahmen, die über Prostitution aufklären, und die Prüfung von Maßnahmen, mit denen der Benachteiligung von Prostituierten im Alltag aktiv entgegengewirkt wird;
    • einen weitgehenden Ausschluss der Übermittlung von Anmeldedaten an Behörden, die nicht ProstSchG-Behörden sind – etwa an Finanzbehörden -, um das Vertrauen in die Sicherheit der sensiblen Daten zu erhöhen;
    • eine besonders umfassende Aufklärung heranwachsender Prostituierter;
    • die Prüfung, ob der „Anwendungsbereich nicht teilweise auf minderjährige Prostituierte ausgedehnt werden sollte“, um diese besser schützen zu können;
    • die Einholung eines unabhängigen Gutachtens dazu, ob die Prostitution Hochschwangerer Risiken für das ungeborene Leben mit sich bringt;
    • die Einführung einer Pflicht für Gewerbetreibende, „online und offline in prominenter Weise darauf hinzuweisen, dass sie eine Erlaubnis nach dem ProstSchG besitzen“.

    Welche Reaktionen gibt es auf den Bericht?

    Verbände und Organisationen reagierten erwartbar unterschiedlich auf den Evaluationsbericht.

    Der „Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel“ (KOK) bezeichnet die Evaluation als umfassend, gründlich und ausgewogen. „Das Gutachten unterstreicht, dass die freiwillig ausgeübte Prostitution von Zwang und Menschenhandel klar zu unterscheiden ist“, so der KOK. „Regulierung von Sexarbeit kann ein Baustein im Einsatz gegen Menschenhandel sein, darf aber nicht zur Kriminalisierung oder Verdrängung führen.“

    Für den Verein „Terre Des Femmes – Menschenrechte für die Frau“ lässt die Evaluation den Schluss zu: „Das Gesetz schützt nicht, denn es ändert nichts an der Realität von Gewalt, Ausbeutung und strukturellem Zwang in der Prostitution.“ Der Zugang zu Beratung und Information sei für viele Personen zu hochschwellig, die Wirkung der Anmeldepflicht wird als kritisch eingeschätzt.

    Der LSVD⁺-Bundesverband (Verband Queere Vielfalt) fordert eine vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit. „Das Prostituiertenschutzgesetz ist kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Ausbeutung und Gewalt.“  Die in dem Gesetz enthaltene Registrierungspflicht lehnt der Verband ab.

    Für den Verein Solwodi Deutschland e.V. erklärte dessen Vorsitzende Maria Decker: „Die Evaluierung des kfn geht von methodisch bedingten Verzerrungen und fragwürdigen Ansätzen aus und zeichnet in Konsequenz ein zu positives Bild der Prostitution und der Wirksamkeit des Gesetzes“. Bestimmte Bereiche der Prostitutionsausübung, z.B. der Straßenstrich, seien kaum in den Blick genommen worden und es sei fraglich, inwieweit die KFN-Empfehlungen in diesem besonders prekären Milieu greifen würden.

    Wie geht es weiter?

    Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte bei der Vorstellung der Evaluation die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission an, mit deren Hilfe der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen gestärkt werden soll. Die Kommission werde sich mit den konkreten Ergebnissen der Evaluation und den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen, so ihr Ministerium.

    Zum Thema:


    Diskutiere das Thema in unserer 2mind-Community auf WhatsApp (> der Link) oder hinterlasse uns dort Deine Hinweise für unsere Recherche.

    Dieser Beitrag ist offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) und darf unter Nennung des Verfassers „2mind“ offen geteilt weiterverwendet werden.

  • Sexuelle Gewalt gegen Kinder: Neues Gesetz stärkt Rechte Betroffener

    Sexuelle Gewalt gegen Kinder: Neues Gesetz stärkt Rechte Betroffener

    Foto: Curated Lifestyle auf Unsplash

    Berlin (2mind) – Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ soll sexualisierter Gewalt vorgebeugt und die Rechte Betroffener sollen gestärkt werden. Es trat in der zurückliegenden Woche in Kraft. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bezeichnete das Gesetz als einen „Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden.“

    Bestehende Strukturen wurden nun gesetzlich verankert: das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Dauerhaft erhalten bleiben sollen auch das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal. Zudem soll ein Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden, dessen Erkenntnisse in jeder Legislaturperiode in einen Bericht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt einfließen.

    Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, verwies dazu auf die Herausforderungen: „Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert.“

  • Offener Ganztag: „Manche Kinder fallen durch das Raster“

    Offener Ganztag: „Manche Kinder fallen durch das Raster“

    Foto: Jenny Nau und Frank Hübner (Achim Halfmann / 2mind)

    In Wuppertal bietet der Verein Knicklicht seit 20 Jahren eine intensive Begleitung mit Hausaufgabenhilfe und Kinderkantine.

    Wuppertal (2mind) – Die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern soll Bildungschancen verbessern. Jedoch werden die großen Gruppen in der Nachmittagsbegleitung nicht allen Kindern gerecht. „Kinder, die auf familiäre Strukturen und intensivere Begleitung angewiesen sind, fallen durch das Raster“, sagt Frank Hübner, Vorstand beim Kinder- und Jugendhilfeträger Knicklicht. Die Arbeit auf dem Ölberg im Wuppertaler Stadtteil Elberfeld wird im September 20 Jahre alt.

    Der markante Name Ölberg entstand in den 1920 Jahren, als viele Wohnungen in dem Arbeiterviertel mit Öl- bzw. Petroliumlampen beleuchtet wurden, denn sie waren nicht an das öffentliche Stromnetz angebunden. „In unserem Stadtteil leben viele Familien mit vielseitigen Migrationshintergründen“, sagt Hübner. Das fördere die interkulturelle Kompetenz dieser Kinder. Der Knicklicht-Vorstand weiter: „Ethnische oder religiöse Konflikte erleben wir nicht.“

    Knicklicht bietet eine soziale Gruppenarbeit für zwölf und eine Kinderkantine für 15 Kinder im Grundschulalter. Fünf Mitarbeitende in der sozialen Gruppenarbeit sorgen für eine individuelle Begleitung der Kinder an Wochentagen zwischen 11.30 und 16.30 Uhr. Die Kinder werden bei den Hausaufgaben unterstützt und mit Spiel- und Freizeitangeboten gefördert. Finanziert wird dieses Angebot im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (HzE) durch das Wuppertaler Jugendamt.

    Die benachbarte Kinderkantine wird von drei Fachkräften begleitet. Das gemeinsame Essen, die Begleitung bei den Hausaufgaben und kreative Freizeitangebote sind – wie in der sozialen Gruppenarbeit – wichtige Programmelemente. Auch die Kinderkantine wendet sich an Grundschüler, für die eine intensivere Begleitung wichtig ist. Zu den 15 Mädchen und Jungen dort zählen drei sogenannte HzE-Kinder.

    Die Kinder in der sozialen Gruppenarbeit haben sich den Namen „Flumis“ gegeben, in der Kinderkantine sind die „Glühwürmchen“ unterwegs.

    Was können wir für unseren Stadtteil leisten?

    Entstanden ist die Knicklicht-Arbeit aus der Frage von Mitgliedern einer auf dem Ölberg gelegenen Baptistengemeinde, was Christen für ihren Stadtteil tun können. Mitglieder der Gemeindeleitung, zu der Frank Hübner gehörte, suchten das Gespräch mit Bezirkssozialarbeitern. Daraus entstand die Idee eines Jugendcafés, einer Hausaufgabenbetreuung und einer Kinderkantine. Zwei weitere Freikirchen – eine Freie evangelische und eine Brüdergemeinde – brachten sich in das Projekt. Gemeinsam renovierten Christen die Räume einer der Baptistengemeinde gegenüberliegenden ehemaligen Eckkneipe, die zum Verkauf stand und die ein Gemeindemitglied erwarb.

    Der Verein Knicklicht e.V. wurde im September 2008 gegründet und schloss sich später dem DPWV („Der Paritätische“) als Spitzenverband an. Wichtig war die Vereinsgründung, um Spendengelder akquirieren zu können: Manche Firmen- und Privatspender wollten Mittel für die Kinderarbeit, nicht aber für eine Kirche zur Verfügung stellen. In dem Verein sind bis heute die Freie evangelische und die Baptistengemeinden vertreten. „Wir wollen eine christliche Ausrichtung als Kompass behalten“, sagt Hübner. „Dabei verstehen wir uns nicht als missionarisches, sondern als sozial-diakonisches Projekt.“

    Hausbrand als Neustart

    Anfangs wurde das Projekt Knicklicht ganz durch Ehrenamtliche gestaltet. Nach einem Brandschaden im Jahr 2010 mussten die Räume neu renoviert werden. Der Verein nutzte die unfreiwillige Zäsur, um seine Arbeit zu fokussieren: Das Jugendcafé wurde aufgegeben, Hausaufgabenbetreuung und Kinderkantine wurden ausgebaut. Für die Koordination und Begleitung des ehrenamtlichen Teams wurde erstmals eine hauptamtliche Fachkraft eingestellt.

    Die soziale Gruppenarbeit startete im Jahr 2017. Seitdem ist der Verein als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Geleitet wird die Arbeit heute von der Sozialpädagogin Jenny Nau, die in Elterngesprächen und bei der Hilfeplanung mit den Familien gemeinsam Perspektiven über die Zeit im Knicklicht hinaus in den Blick nimmt. „Einzelne Kinder bleiben auch in der 5. Klasse bei uns, wenn der zeitgleiche Wechsel von Schule und Nachmittagsbetreuung eine Überforderung für sie wäre“, sagt Nau.

    Nicht ohne Ehrenamtliche

    Wie in der Anfangszeit besitzt das ehrenamtliche Engagement im Knicklicht eine hohe Bedeutung, auch wenn es nicht an die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte ersetzt. Jeden Tag ist eine ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Gruppenarbeit mit dabei und Freiwillige unterstützen zudem die Köchin. Darüber hinaus kommen Ehrenamtliche im Rahmen von Patenschaften zum Einsatz, etwa als Vorlesepaten oder bei der Hausaufgabenunterstützung. „Das ehrenamtliche Engagement hat in der Coronapandemie deutlich gelitten, aber ohne Ehrenamtliche kann ein normaler Arbeitstag nicht abgedeckt werden“, sagt Nau.

    Im Alltag wird die multiethnische Herkunft der Kinder berücksichtigt. Im Knicklicht wird das Verständnis der unterschiedlichen religiösen und kulturellen Besonderheiten der Kinder untereinander mit Projekten fördern. Das Essen wird von einer aus Syrien stammenden Köchin frisch zubereitet. Die Kinder können über eine Essenswunschbox ihre Ideen einbringen, die auch dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht einem typisch deutschen Speiseplan entsprechen.

    Kürzungen der Schulsozialarbeit hat Folgen

    Seit der Coronapandemie haben sich Kinderbedürfnisse erkennbar verändert. „Die Zeit zu Hause und das Tragen von Schutzmasken hat sich bei den Kindern tief eingebrannt.“ Nau weiter: „Kinder sind gewaltbereiter und emotional unausgeglichener geworden. Es fällt ihnen schwerer, sich in soziale Situationen zu integrieren.“

    Angesichts dieser Beobachtungen erscheint es alles andere als hilfreich, dass – aufgrund der unsicheren Finanzierung durch das Land – freie Träger der Schulsozialarbeit in Wuppertal ihren Rückzug aus diesem Arbeitsfeld angekündigt haben. Sozialarbeitende verlassen ihre Stellen und wechseln auf sicherere berufliche Positionen. Knicklicht-Vorstand Hübner sagt: „Kürzungen der Schulsozialarbeit führen dazu, dass der Austausch mit Schulen schwieriger wird.“ Lehrer fühlten sich häufiger überfordert und könnten einzelne Kinder und deren soziale Situation nicht tiefer kennenlernen. Dies könne auch dazu führen, dass weniger Kinder individuelle Förderangebote über Hilfen zur Erziehung erhalten. Für das Knicklicht liegt eine Herausforderung darin, die eigenen Belegungszahlen aufrecht zu erhalten.

    Die finanziell angespannte Lage verhindert zudem neue Projekte. So hatte Knicklicht die Konzeption für eine Präventionsgruppe entwickelt, die Kinder bereits vor einer Gewährung von Hilfe zur Erziehung fördern sollte. Die Konzeption stieß bei den kommunalen Verantwortlichen auf Zustimmung, jedoch scheiterte eine Finanzierung. Hübner dazu: „Hilfe zur Erziehung ist eine Pflichtleistung, Prävention dagegen eine Kann-Leistung, und dafür fehlt es aktuell an Mitteln.“

  • Prostituiertenschutzgesetz wird evaluiert

    Prostituiertenschutzgesetz wird evaluiert

    Foto: Andy Quezada auf Unsplash+

    Schützt das Gesetz Prostituierte – oder bracht es völlig andere Ansätze?

    Berlin (2mind) – Am 1. Juni 2017 trat in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Die Prostitution wurde damit zu einer gesetzlich geregelten Tätigkeit mit einer Anmeldepflicht und einer Pflicht zur gesundheitlichen Beratung für Prostituierte einerseits und einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes andererseits. Prostituierte sollen so besser vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden. In dem Gesetz ist festgehalten, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis spätestens am 1. Juli 2025 einen Evaluationsbericht über dessen Auswirkungen vorlegen muss. Den Auftrag zur Evaluation erhielt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen (KFN) in Hannover. Mit der Evaluation rückt die Frage nach dem Reformbedarf bei der gesetzlichen Regulierung der Prostitution in den Fokus. Ein Verband bringt sich dazu nun in Stellung.

    Ende 2023 waren bei deutschen Behörden rund 30.600 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz angemeldet. Das waren 8,3 % mehr als im Vorjahr (2022: 28 300), aber deutlich weniger als vor der Corona-Pandemie 2019 mit 40.400 angemeldeten Prostituierten. 18% der angemeldeten Prostituierten besitzen die deutsche Staatangehörigkeit, 36% die rumänische, 11% die bulgarische und 7% die spanische Staatsangehörigkeit. Zudem wurden 2023 etwa 2.300 Erlaubnisse für das Prostitutionsgewerbe erteilt (2022: 2.200). Genehmigt wurden überwiegend (93%) Prostitutionsstätten (z.B. Bordelle), daneben auch Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen.

    Die Zahl registrierter Prostituierter wird von Experten kritisch bewertet; die Dunkelziffer könne um das 10fache höher liegen. So schrieb der Frauenrechtsverein Solwodi 2024 in einer Stellungnahme für den Deutschen Bundestag zu seinen Kontakten mit Prostituierten: „Kaum 10% der Frauen, mit denen wir Kontakt haben, sind angemeldet.“ Auch die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes werden unterschiedlich eingeordnet. 2023 sagte die heutige Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) der Bild-Zeitung: „Deutschland hat sich zum Bordell Europas entwickelt. Deutschland ist mittlerweile auch weltweit als Land für Sex-Tourismus sehr attraktiv.“ Ende 2023 forderte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine völlig andere gesetzliche Regelung: ein Sexkaufverbot, das sich am sogenannten „Nordischen Modell“ orientiert.

    Gegen ein generelles Sexkaufverbot hat sich nun der Paritätische Gesamtverband positioniert. Das würde „die Gefahr der noch stärkeren Verlagerung von Sexarbeit und Prostitution in die Illegalität und Unsichtbarkeit mit sich bringen“, heißt es in dem nun vorgelegten Positionspapier. Stattdessen fordert der Verband einen Abbau der Diskriminierung Prostituierter, psychosoziale Beratung auf Augenhöhe, einen flächendeckenden Gesundheitsschutz sowie die Bereitstellung von Wohn- und Schutzräumen. „Insbesondere Frauen gehen der Sexarbeit/Prostitution auch aus Gründen der Wohnungslosigkeit nach“, heiß es in dem Papier.

    Das > Papier „Paritätische Position zum Schutz von Sexarbeiter*innen“ als PDF

  • Knast in Deutschland: Frauen, Gitter, Hoffnung

    Knast in Deutschland: Frauen, Gitter, Hoffnung

    Das ZDF berichtet aus der Frauenhaftanstalt Frankfurt III

    Mainz (2mind) – Nur etwa 6% der Gefangenen in Deutschland sind weiblich. Für Frauen sind die Folgen einer Inhaftierung – durch die Trennung von ihren Kindern – oftmals besonders hart. Viele Frauen hinter Gittern sind traumatisiert oder suchtkrank. Über den Frauenstrafvollzug berichtet die ZDF-Dokumentation „Frauen, Gitter, Hoffnung“. Gedreht wurde dazu in der JVA Frankfurt III, eine der großen Frauenhaftanstalten mit eigener Mutter-Kind-Einrichtung.

    Der Beitrag berichtet aus dem Leben der Gefangenen und zur Tätigkeit der Justizvollzugsbediensteten und Sozialarbeiterinnen. Zu Wort kommt etwa Katarina A., die ihr jüngstes Kind per Kaiserschnitt in der Haftanstalt zur Welt brachte. „Mein Mann durfte nicht bei der Geburt dabei sein, stattdessen waren Justizbeamte im Raum“, berichtet sie. Zwei ältere Kinder wachsen beim Vater auf. Katarina weiter: „Mein großer Sohn weiß, wo ich bin. Der Kleine denkt, ich bin in einer Therapieeinrichtung.“

    Der > ZDFinfo-Beitrag in der ZDF-Mediathek