36.000 EUR Geldbuße gegen Stuttgarter Influencerin verhängt
Stuttgart (2mind) – Eine Influencerin mit 750.000 Followerinnen und Follower veröffentlicht auf Instagram Beauty-, Make-up- und Lifestyle-Inhalte. Zwischen Mai und Juli 2025 kooperierte sie in ihren Storys mit Unternehmen, bewarb deren Produkte und erhielt dafür Geldzahlungen sowie Sachleistungen. Das kennzeichnete sie nicht oder nur so, dass es kaum wahrnehmbar war.
Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) wies die Influencerin bereits in den Jahren 2020 und 2022 auf die Anforderungen an eine ausreichend deutliche Werbekennzeichnung hin. Nun verhängte die LFK wegen wiederholter Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Werbekennzeichnung eine Geldbuße von insgesamt 36.000 EUR gegen die Influencerin. Mit Verfahrensgebühren und Auslagen muss die Frau 37.803,50 EUR zahlen. Der Bußgeldbescheid ist bestandskräftig.
Werbung darf nicht erst auf den zweiten Blick als solche erkennbar werden“, so LFK-Präsident Wolfgang Kreißig in einer Pressemitteilung. „Gerade reichweitenstarke Influencerinnen und Influencer tragen eine besondere Verantwortung für Transparenz. Nutzerinnen und Nutzer müssen unmittelbar erkennen können, ob sie einen redaktionellen oder persönlichen Inhalt sehen, oder ob es sich um bezahlte kommerzielle Kommunikation handelt.“ Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg.
Die Ergebnisse der JIMplus-Studie 2026 weisen auf eine differenzierte Einstellung gegenüber digitalen Medien.
Stuttgart (2mind) – Digitale Medien sind für Jugendliche eine wichtige Inspirationsquelle, bringen aber auch Belastungen mit sich. Besonders Social Media wirkt wie ein Drahtseilakt zwischen positiven und negativen Erfahrungen, so die JIMplus-Studie 2026. Problematische Inhalte, der Vergleichsdruck und die Ablenkung durch ständiges Scrollen stehen den positiven Aspekten wie Wissenszugang und sozialer Vernetzung gegenüber. Die Ergebnisse der Sonderstudie des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs) zeigen, dass Jugendliche digitale Medien keinesfalls unkritisch nutzen. Sie sind sich der Schattenseiten bewusst und reflektieren ihre Nutzung – oft wünschen sie sich sogar strengere Altersgrenzen und mehr Rücksicht auf ihre Perspektive in gesellschaftlichen Debatten. Dennoch bleiben der Umgang mit problematischen Inhalten und deren Auswirkungen auf das Wohlbefinden eine Schlüsselherausforderung für Eltern, Pädagogen und die Plattformbetreiber.
Die Sonderstudie, die qualitative und quantitative Daten kombiniert, bietet einen detaillierten Blick auf die ambivalente Beziehung zwischen Jugendlichen und digitalen Medien. Einzelne Ergebnisse:
Social Media wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat dominieren die Online-Aktivitäten Jugendlicher und werden von diesen ambivalent wahrgenommen:
Für 82 % der Jugendlichen bieten soziale Netzwerke einen wichtigen Zugang zu Wissen, und etwa die Hälfte fühlt sich dort verstanden. Vor allem bei kreativen oder inspirierenden Inhalten erfahren sie positive Emotionen und nutzen die Plattformen, um sich auszudrücken oder mit Gleichgesinnten in Kontakt zu treten.
Gleichzeitig berichten 72 %, dass Social Media sie von wichtigen Aufgaben ablenkt, und 55 % geben an, dass die Nutzung ihnen Zeit für Erholung und Freizeitaktivitäten raubt. Besonders 40 % der Befragten beklagen eine verringerte Konzentrationsfähigkeit durch ständiges Scrollen.
Besonders betroffen von den negativen Auswirkungen sind Mädchen, die häufiger von Vergleichsdruck, einem Unwohlsein im eigenen Körper und belastenden Gefühlen berichten.
Problematische Inhalte sind für Jugendliche allgegenwärtig. 71 % begegnen Fake News, 43 % extremen politischen oder religiösen Inhalten und 40 % Hate Speech. Besonders belastend empfinden Jugendliche jedoch ungewollte Nacktbilder, Mobbing-Inhalte, drastische Gewaltdarstellungen und Inhalte, die Essstörungen oder selbstverletzendes Verhalten verharmlosen.
Die Plattform TikTok wird besonders kritisch gesehen: Zehn von 13 Gruppen problematischer Inhalte werden am häufigsten mit TikTok in Verbindung gebracht. Dennoch ist TikTok für viele Jugendliche unverzichtbar – bei Mädchen steht die Plattform sogar an erster Stelle der Dienste, die sie am meisten vermissen würden. Und 13 % der Jugendlichen nutzen TikTok mehr als drei Stunden täglich nutzen – der höchste Wert unter allen Plattformen.
Die Reaktionen auf problematische Inhalte sind vielfältig: Ein Drittel der Jugendlichen scrollt einfach weiter oder hat sich bereits an die häufigen problematischen Inhalte gewöhnt. Lediglich ein Viertel meldet problematische Beiträge aktiv an die Plattformen. Der Kontakt mit solchen Inhalten hat spürbare Auswirkungen: Jugendliche, die häufig problematischen Inhalten begegnen, berichten von einem insgesamt niedrigeren digitalen Wohlbefinden.
Trotz der großen Rolle digitaler Medien bleiben soziale Beziehungen der wichtigste Faktor für das Wohlbefinden von Jugendlichen. Aktivitäten mit Freunden und eine starke familiäre Einbindung stehen an erster Stelle, wenn es um Zufriedenheit und Stressbewältigung geht. Neue Technologien wie KI-Chatbots spielen bei der Bewältigung von Sorgen heute eine geringe Rolle: 12 % der Jugendlichen nutzen Chatbots, wenn sie belastet sind. Mehrheitlich setzen sie auf Musik und Gespräche mit vertrauten Personen, um mit Belastungen umzugehen.
Der digitalen Medienwelt stehen Jugendliche also keineswegs unkritisch gegenüber: Laut JIMplus-Studie 2026 beneiden 47 % ältere Generationen, die ohne soziale Netzwerke aufgewachsen sind – bei Mädchen ist dieser Anteil mit 52 % deutlich höher als bei Jungen (42 %). Auch die Frage nach Altersgrenzen wird differenziert betrachtet: Während über die Hälfte der Jugendlichen skeptisch gegenüber Verboten ist, glauben 43 %, dass Social Media unter einem bestimmten Alter verboten sein sollte. Viele Jugendliche empfehlen rückblickend ein höheres Einstiegsalter, als sie selbst bei ihrer ersten Nutzung hatten.
Die im Juli veröffentlichte JIMplus-Studie ergänzt die seit 1998 jährlich durchgeführte JIM-Studie (Jugend, Information, Medien) und fokussiert auf das digitale Wohlbefinden. 800 Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren wurden im Mai 2026 in einer repräsentativen Online-Umfrage befragt. 33 Jugendliche dokumentierten ihren digitalen Alltag in Online-Tagebüchern. Und 20 von ihnen nahmen an Online-Einzelinterviews teil.
Zum Teil werden Propagandaquellen wie Nachrichten zitiert.
Berlin (2mind) – Nur 5 Prozent der Erwachsenen nutzen KI-Chatbots für Nachrichten. Wie der Reuters Institute Digital News Report 2026 zeigt, werden KI-Tools hauptsächlich zur Erklärung, Einordnung oder Zusammenfassung von Themen genutzt. Nutzende sollten dabei wissen, dass wenige reichweitenstarke Domains diese Zusammenfassungen dominieren. Darauf weist die Studie „Meinungsbildung im Wandel“ von Agora Digitale Transformation hin.
Das von der Stiftung Mercator getragene Institut analysierte 4.811 Quellenverweise aus 675 Anfragen zu politisch und gesellschaftlich relevanten Themen. In den analysierten Outputs kam die Mehrzahl der insgesamt 554 identifizierten Quellen nur vereinzelt vor. Das führe zu Verzerrungen. Je nach Thema verschiebe sich – für den Nutzenden nicht erkennbar – die politische Ausrichtung der zitierten Quellen. Laut Bericht zitierte Claude zudem Domains des russischen Desinformationsnetzwerks Pravda wie eine Nachrichtenquelle.
„Die Quellenauswahl der KI-Systeme ist eine Blackbox“, heißt es in dem Bericht. „Keiner der untersuchten Anbieter dokumentiert, nach welchen Kriterien das System Quellen auswählt und gewichtet.“ Die Autoren fordern eine Transparenzpflichten im laufenden Betrieb von KI-Modellen und eine faire Vergütung bei Zugriff auf Inhalte Dritter. Zudem müssten bestehende Kooperationen mit Medienhäusern für KI-Anwendende offengelegt werden.
Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ legte 56 Handlungsempfehlungen vor, die auch Bildungsakteure in die Pflicht nehmen wollen.
Berlin (2mind) – Für die Einrichtung eines Social-Media-Accounts sollte eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren gesetzlich verankert werden. Das empfiehlt die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Zudem müsse es eine wirksame Altersprüfung geben. Eine Alternative zum einheitlichen Mindestalter könnten dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots sein, so die Kommission, die zugleich betonte: Nationale Alleingänge sollten vermieden und Kinder sollten nicht für die Nutzung unzureichend gesicherter Angebote verantwortlich gemacht werden.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erklärte dazu gegenüber der Presse: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“
Eingesetzt worden war die unabhängige Expertenkommission im September 2025. Im April hatte sie eine Bestandsaufnahme und nun Ende Juni insgesamt 56 Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die weit über ein Mindestalter hinausgehen und verschiedene Bildungsakteure in die Verantwortung nehmen. Die Handlungsempfehlungen (HE) in der Zusammenfassung:
HE01: Es soll eine nationale Informationskampagne namens „Wir für unsere Kinder“ gestartet werden.
HE02: Familien sollen bereits vor der Geburt und in den ersten Lebensmonaten verlässlich zum Umgang mit digitalen Medien beraten und unterstützt werden.
HE03: Lokale Anlaufstellen für die Förderung von Medienkompetenz müssen ausgebaut, gestärkt und besser auffindbar gemacht werden.
HE04: Eltern und Familien sollen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos von Kindern und Jugendlichen im Internet sensibilisiert werden.
HE05: Beratungs- und Bildungsangebote für Eltern müssen inklusiv, alltagstauglich, mehrsprachig und barrierearm gestaltet sein.
HE06: Der Austausch unter Eltern über Medienerziehung soll ermöglicht und bereits wirksame Projekte sollen dauerhaft gesichert werden.
HE07: Das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch soll um den Schutz vor digitaler Vernachlässigung und die elterliche Verantwortung in der Digitalerziehung ergänzt werden.
HE08: Medienpädagogik soll als verbindlicher Bestandteil in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in der frühen Bildung aufgenommen werden.
HE09: In den Studiengängen und Ausbildungen für Pädagogik und Soziale Arbeit muss Medienpädagogik als Pflichtfach etabliert werden.
HE10: Die digitale Bildung in Grundschulen soll durch eine stärkere Einbindung in den Sachunterricht und Ganztagsangebote gefördert werden.
HE11: Die Fähigkeit von Kindern zur Selbstregulation im Umgang mit Medien soll in Familien, Kitas und Schulen gezielt gestärkt werden.
HE12: Ein „KI-Seepferdchen“-Zertifikat soll Grundschülern auf spielerische Weise ein grundlegendes Verständnis für die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz vermitteln.
HE13: Die Kompetenz im Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (AI Literacy) muss im gesamten Bildungskontext gefördert werden.
HE14: Schulen sollen Ansprechpersonen qualifizieren, die über medienpädagogische Expertise für die Anliegen der Schüler verfügen.
HE15: Die Medienkompetenz in weiterführenden Schulen soll durch wissenschaftlich geprüfte Peer-to-Peer-Programme gestärkt werden.
HE16: Die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen soll, insbesondere in der Grundschule und bis zur siebten Klasse, zum Schutz von Lernatmosphäre und sozialem Miteinander eingeschränkt werden.
HE17: Das Potenzial von Frühen Hilfen und Kindertageseinrichtungen für frühe Medienbildung und Prävention muss gestärkt werden.
HE18: Analoge Freizeitangebote und das ehrenamtliche Engagement sollen als Alternativen zur digitalen Welt gefördert werden.
HE19: Angebote der Medienbildung sollen eng mit der Demokratiebildung verzahnt werden.
HE20: Für junge Menschen sollen geschützte Erprobungsräume geschaffen werden, in denen sie Internetphänomene analysieren und Bewältigungsstrategien entwickeln können.
HE21: Alters- und entwicklungsgerechte Ansätze zur Förderung digitaler Kompetenzen müssen zentral gebündelt und leicht zugänglich gemacht werden.
HE22: Die Förderung von Medienkompetenz im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist zu intensivieren.
HE23: Durch eine Stärkung der Schulsozialarbeit soll die Medienbildung an Schulen weiter ausgebaut werden.
HE24: Der Umgang mit Alterskennzeichen für Spiele und andere Medien innerhalb der Jugendhilfe soll flexibler gestaltet werden.
HE25: Für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche muss ein abgestuftes Präventionssystem mit maßgeschneiderten Angeboten entwickelt werden.
HE26: Es sollen einheitliche Standards für die Diagnose und Behandlung von Mediensüchten und suchtartigem Verhalten eingeführt werden.
HE27: Präventionsmaßnahmen gegen exzessive Mediennutzung und Abhängigkeit müssen auf verschiedenen Ebenen ausgeweitet werden.
HE28: Die Beratung zur Mediennutzung soll als fester Bestandteil in die gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder aufgenommen werden.
HE29: Bestehende Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche müssen gestärkt und für die Zielgruppe besser zugänglich gemacht werden.
HE30: Ein niedrigschwelliger Zugang zu medizinischer und psychologischer Unterstützung bei Belastungen durch digitale Medien muss geschaffen werden.
HE31: Die polizeiliche Arbeit im digitalen Raum soll personell und technisch gestärkt werden.
HE32: Bund und Länder sollen eine gemeinsame, kindgerechte Online-Meldestelle (Kinderonlinewache) für Straftaten im Netz einrichten.
HE33: Die Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet muss konsequent und grenzüberschreitend bekämpft werden.
HE34: Zur Bekämpfung digitaler Sexualdelikte sollen polizeiliche Ermittlungsmethoden wie Scheinkindoperationen eingesetzt werden können.
HE35: Für Darstellungen sexueller Gewalt müssen einheitliche Kriterien für die Verfolgung und ein verbesserter Datenaustausch entwickelt werden.
HE36: Die Regulierung von Plattformen soll risiko- und designorientiert erfolgen, wobei entweder ein Mindestalter von 13 Jahren oder dienstspezifische Beschränkungen empfohlen werden.
HE37: Für Accounts von Minderjährigen müssen sichere Voreinstellungen (Jugendschutz by Default) und ein Verbot manipulativer Designs verbindlich vorgeschrieben werden.
HE38: Es bedarf einer wirksamen, datenschutzgerechten und grundrechtsschonenden Regelung zur Altersbestimmung im Internet.
HE39: Nutzer sollen mehr Kontrolle über die Algorithmen von Empfehlungssystemen und die ihnen angezeigten Inhalte erhalten.
HE40: Bestehende Schutzlücken im Digital Services Act (DSA) hinsichtlich der Ausnahmen für Kleinunternehmen müssen geschlossen werden.
HE41: Anbieter sollen verpflichtet werden, Warnhinweise anzuzeigen, wenn Nutzer Fotos von Kindern hochladen möchten.
HE42: Öffentliche Einrichtungen müssen einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildmaterial von Kindern sicherstellen.
HE43: Für das Phänomen des Kinder-Influencings sollen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Schutzverantwortung der Eltern zu stärken.
HE44: Die gesetzlichen Definitionen von Nutzungsrisiken im Jugendschutzrecht müssen um KI-bezogene Anwendungen wie Chatbots erweitert werden.
HE45: Der Schutz vor dem Missbrauch von Deepfakes und Deepnudes muss rechtlich und technisch verbessert werden.
HE46: Für KI-Begleiter (AI Companions) soll eine sofortige Altersgrenze von 13 Jahren sowie Schutzmaßnahmen gegen emotionale Abhängigkeit eingeführt werden.
HE47: Die Entwicklung und Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen, kindgerechten Online-Angeboten soll gefördert werden.
HE48: Innerhalb der europäischen digitalen Souveränität soll gezielt kindgerechte Künstliche Intelligenz entwickelt werden.
HE49: Ein Industrie-Siegel für „kindersichere KI“ bei Spielzeugen soll zusammen mit einer Informationskampagne entwickelt werden.
HE50: Es sollen Anreize geschaffen werden, um vertrauenswürdige europäische Infrastrukturen für Plattformen und Daten aufzubauen.
HE51: Forderungen nach einer Verschärfung der Haftungsregeln im Digital Services Act (DSA) sollen wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.
HE52: Die Forschung dazu, wie Kinder und Jugendliche sich Medien aneignen, muss verstärkt gefördert werden.
HE53: Es soll eine Forschungsoffensive zu den Wirkungsmechanismen von sozialen Medien und KI-Anwendungen gestartet werden.
HE54: Eine strukturierte und verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Fragen des digitalen Jugendschutzes muss etabliert werden.
HE55: Ein dauerhaftes interdisziplinäres Expertengremium soll aktuelle Entwicklungen im digitalen Kinderschutz analysieren und einordnen.
HE56: Die 56 Empfehlungen sollen in eine kohärente Gesamtstrategie mit klaren Zuständigkeiten und einem Wirkungsmonitoring überführt werden.
Sebastian Gutknecht ist Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und zugleich Mitglied der Expertenkommission. Er kommentierte gegenüber der Presse: „Die Empfehlungen zeigen deutlich, dass Kinder- und Jugendmedienschutz weit über die Frage nach Altersgrenzen hinausgeht. Er gelingt nur dann, wenn Schutz, Befähigung und Teilhabe der jungen Menschen sowie die Verantwortung aller beteiligten Akteure zusammengedacht werden.“
Trotzdem vermeiden viele Menschen Nachrichten zumindest gelegentlich.
Hamburg (2mind) – Das Interesse der Menschen in Deutschland an Nachrichten bleibt hoch, ist aber leicht rückläufig. Durch Fernsehen, Radio, die Zeitung oder das Internet kommen die Menschen mehrmals pro Woche mit Nachrichten in Kontakt, so der im Juni veröffentlichte Reuters Institute Digital News Report 2026. Aktiv vermeiden jedoch 15 Prozent oft und 72 Prozent gelegentlich die Begegnung mit Nachrichten.
Bei den erwachsenen Onlinern besitzt das Internet eine hohe Bedeutung für den Nachrichtenkonsum: 67 Prozent lesen dort mindestens einmal pro Woche Nachrichten, für 44 Prozent ist das Internet die wichtigste Nachrichtenquelle. Dabei nutzen 36 Prozent Social Media für den Nachrichtenkonsum, was diese zur wichtigsten Online-Nachrichtenquelle macht.
Weitere Erkenntnisse in dem Bericht:
Fernsehen bleibt relevant: 59 % der Erwachsenen in Deutschland schauen wöchentlich Nachrichten im linearen Fernsehen, wobei der Anteil bei den 18- bis 24-Jährigen mit 32 % deutlich geringer ist. Für ältere Generationen (55+) bleibt es mit 77 % besonders wichtig.
Online-Zugang zu Nachrichten: 50 % der Onliner greifen gezielt auf Nachrichtenmarken zu, entweder direkt (35 %) oder über Suchmaschinen. Gleichzeitig gewinnen soziale Medien, vor allem bei den 18- bis 24-Jährigen (46 %), als Nachrichtenquelle an Bedeutung.
Soziale Medien für Nachrichten: Plattformen wie WhatsApp, YouTube und Facebook dominieren, bei jüngeren Nutzer auch Instagram (52 %). Diese Quellen werden jedoch meist ergänzend genutzt. Hinweise auf technische Probleme schränken die Aussagekraft der Ergebnisse zur Social-Media-Nutzung ein.
KI-Chatbots kaum relevant: Nur 5 % der Erwachsenen nutzen KI-Chatbots für Nachrichten. Hauptsächlich dienen sie der Erklärung, Einordnung oder Zusammenfassung von Themen.
Videos und Plattformen: YouTube wird für Nachrichtenvideos am häufigsten genutzt (21 %), gefolgt von Nachrichten-Websites (18 %) und Instagram (14 %). Junge Menschen bevorzugen Instagram und YouTube, wobei die Videolänge je nach Plattform variiert.
Newsfluencer und Creator: Jüngere Zielgruppen (18-24 Jahre) folgen verstärkt Nachrichten-Influencern (30 %). Diese werden als unterhaltsam und verständlich wahrgenommen, ersetzen klassische Medien aber selten.
Bezahlbereitschaft gering: Nur 11 % der Erwachsenen bezahlen für Online-Nachrichten, am häufigsten die 25- bis 34-Jährigen (22 %). Bezahlt wird überwiegend für Inhalte klassischer Nachrichtenmedien.
Vertrauen in Nachrichten stabil: 46 % der Onliner vertrauen dem Großteil der Nachrichten, während Nachrichten über Suchmaschinen (24 %) mehr Vertrauen genießen als Inhalte aus sozialen Medien (13 %) oder KI-Chatbots.
Falschmeldungsängste steigen: Fast die Hälfte der Nutzer äußert Sorge, Fakten und Falschmeldungen online nicht unterscheiden zu können.
Neutralität bevorzugt: Zwei Drittel der Onliner bevorzugen Nachrichtenquellen ohne Meinung. Besonders kritisch wird die Berichterstattung zu Migration und Einwanderung bewertet.
Es geht nicht nur um CO2-Emissionen, sondern ebenso um Wasserverbrauch, Flächenbedarf, Rohstoffe und Elektroschrott. Umweltfolgen entwickeln sich in Europa und den USA unterschiedlich.
Berlin / Hamilton (2mind) – Dass mit der zunehmenden Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) ein enormer Ressourcenverbrauch verbunden ist, ahnen wohl die meisten. Denn KI benötigt Infrastrukturen wie Rechenzentren, Chips, Stromversorgung und Kühlsysteme. In diesem Monat erschienen zwei Studien, die Umweltentwicklungen angesichts des KI-Booms in den Blick nehmen. 2mind hat die Ergebnisse dieser Studien übersichtlich zusammengefasst:
Eine Studie der United Nations University verweist auf die erheblichen ökologischen Herausforderungen, die das Wachstum des KI-Einsatzes mit sich bringt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit KI erfordert laut der Autoren Transparenz, globale Zusammenarbeit und die Berücksichtigung aller Umweltfolgen – von Energie und Wasser bis hin zum Rohstoff Boden. Die Ergebnisse in der Übersicht:
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Die Studie „Die regionale Klimakluft von Rechenzentren“, erstellt vom Öko-Institut im Auftrag von Greenpeace (Juni 2026), verweist auf Umweltrisiken angesichts aktueller politischer Entwicklungen:
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Zu den Studienergebnissen ergänzt das Öko-Institut: „Sämtliche absoluten Werte sind als Untergrenzen zu verstehen, da der Datensatz schätzungsweise nur rund die Hälfte der real installierten Kapazitäten erfasst und die Anbieter ihre Verbrauchsdaten als Geschäftsgeheimnis behandeln.“
DIW: „Die meisten KI geben fundierte und ausgewogene Politikempfehlungen, nur Elon Musks KI SuperGrok empfiehlt die AfD.“
Berlin (2mind) – Für viele Menschen sind KI-Chatbots Ratgeber und Alltagsbegleiter. Damit können sie möglicherweise Einfluss auf die politische Meinungsbildung nehmen und Wahlen beeinflussen. In einem heute publizierten Beitrag geht Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) der Frage nach: Sind diese Chatbots politisch neutral und ihre Analysen ausgewogen?
Das Ergebnis: SuperGrok, der Chatbot von Elon Musks xAI, produziert deutlich andere Einschätzungen als die anderen vier untersuchten Chatbots. „Für knapp die Hälfte aller wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Indikatoren bewertet SuperGrok die AfD – sowohl für Deutschland als auch für Sachsen-Anhalt – als die effektivste und erfolgreichste künftige Regierung, stützt sich dabei aber überwiegend auf AfD-Quellen“, so Fratzscher. Dies deute auf eine bewusste Verzerrung hin.
Der Autor sieht durch einseitige Empfehlungen erhebliche Risiken für demokratische Prozesse. Der KI-Einsatz müsse deshalb Thema in der politischen Bildung werden. In den Schulen könnten so die zukünftigen Wählerinnen und Wähler für eine kritische Einordnung von KI-generierten Aussagen befähigt werden. „Ziel sollte es sein, ein Bewusstsein für die Grenzen, Risiken und möglichen Verzerrungen der KI-Nutzung zu entwickeln“, heißt es weiter.
Das DIW untersuchte in einer Kurzstudie, wie unterschiedlich die Antworten von fünf global reichweitenstarken KI-Chatbots zu wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen ausfallen können. Gefragt wurden die Chatbots nach möglichen Regierungskonstellationen in der Zukunft – für die Bundesrepublik Deutschland in der Wahlperiode 2029 bis 2033 und für Sachsen-Anhalt ab September 2026 bis 2031. Analysiert wurde fünf generative KI-Chatbots, die den die großen Sprachmodellen und multimodalen KI-Modellen basieren: SuperGrok 4.1 (von Elon Musks Unternehmens xAI, ChatGPT 5.5 (OpenAI), Claude Opus 4.7 (Anthropic), Copilot Chat 5.0 (Microsoft) sowie der chinesische Chatbot DeepSeek (Version 3-0324).
Die fünf KI-Chatbots wurden angewiesen, die Position eines Wirtschaftswissenschaftlers an einem führenden, unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstitut einzunehmen und aus dieser Perspektive die Effekte von vier unterschiedlichen Regierungskoalitionen zu benennen: AfD mit absoluter Mehrheit, CDU/CSU mit SPD, CDU/CSU mit SPD und Grünen sowie SPD mit Grünen und Linken. Dabei wurden 37 wirtschafts- und gesellschaftspolitische Indikatoren für Deutschland und 25 Indikatoren für Sachsen-Anhalt analysiert.
Trump lässt Anthropics fortschrittlichste Modelle für Ausländer sperren.
Berlin (2mind) – Bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zeigte sich am Wochenende, wie abhängig Europa von den USA ist. Die US-Regierung unter Donald Trump wies den KI-Entwickler Anthropic an, seine fortschrittlichen Modelle „Mythos 5“ und „Fable 5“ für Ausländer zu sperren. Daraufhin deaktivierte Anthropic diese Modelle ganz; eine Sperre nur für Ausländer ließ sich kurzfristig nicht sicherstellen.
„Deutschland und Europa sind beim Zugang zu den stärksten KI-Modellen vom Wohlwollen der US-Regierung abhängig“, kommentierte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst den Vorgang. „Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit unserer klassischen Industrien und unserer Verwaltungen und beeinträchtigt auch unsere Sicherheit und zum Beispiel die Exzellenz unserer Wissenschaft.“ Deutschland und Europa müssten dringend digital souverän werden.
Die KI-Modelle „Mythos 5“ und „Fable 5“ von Anthropic kommen im Chatbot Claude zum Einsatz. Sie können Programmieraufgaben übernehmen oder Dokumente analysieren, aber ebenso für die Suche nach Sicherheitslücken in Software-Programmen genutzt werden. Davor hatte Anthropic im Frühjahr selbst gewarnt.
klicksafe und SCHAU HIN! starten heute die Aktionswoche gegen das sorglose Teilen von Kinderfotos im Netz.
Vom 15. bis 21. Juni 2026 startet die Aktionswoche #KinderSindKeinContent, organisiert von klicksafe und SCHAU HIN!. Ziel der Kampagne ist es, Eltern und andere Bezugspersonen für die Risiken des sogenannten „Sharenting“ zu sensibilisieren – also das Teilen von Kinderfotos in sozialen Medien. Der Begriff setzt sich aus „to share“ (teilen) und „parenting“ (Elternschaft) zusammen und beschreibt das aus dem Wunsch vieler Eltern, schöne Familienmomente mit anderen zu teilen, entstehende Posten von Kinderbildern.
„Die Aktionswoche #KinderSindKeinContent macht deutlich: Kinder sind keine Reichweitenstrategie und kein Content, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten und haben Anspruch auf Schutz und Respekt“, so Deborah Woldemichael von klicksafe Rheinland-Pfalz.
Die Kampagne warnt vor den Gefahren, die mit der Veröffentlichung solcher Bilder einhergehen. Durch den Einsatz von KI-Programmen können Kinderfotos missbraucht werden, etwa für Betrug, Erpressung oder die Erstellung sexualisierter Inhalte. Zudem birgt das Internet langfristige Risiken, da Inhalte nur schwer gelöscht werden können.
Um Eltern zu einem bewussteren Umgang mit Kinderbildern zu ermutigen, bietet klicksafe vielseitige Materialien und Hilfestellungen an. Auf der Landingpage zur Aktionswoche finden Interessierte Aufklärungsvideos, Webinare und praktische Checklisten, die dabei helfen, Risiken besser einzuschätzen. Ergänzend hat klicksafe ein Faltblatt mit einer Checkliste veröffentlicht, das Eltern unterstützt, vor dem Posten von Bildern die Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.
Ein zentrales Element der Woche ist das Webseminar des deutschen Safer Internet Centre am 25. Juni 2026 von 14:00 bis 15:30 Uhr, das Themen der Kampagne vertieft. Zahlreiche Partnerorganisationen ergänzen die Aktionswoche mit eigenen Angeboten und Materialien, um den Schutz von Kindern im Netz weiter zu stärken.
Die Initiatoren appellieren an Eltern, Kinderbilder nur mit Bedacht zu posten und die Privatsphäre der Jüngsten zu schützen – denn Kinder sind kein Content.
Die Deutsche Telekom erstellte 2023 dieses Video, das für die Gefährden des Sharenting sensibilisieren soll und inzwischen etwa 6 Millionen mal aufrerufen wurde:
Die Erklärung der Bildungsminister zum Umgang mit Social Media im schulischen Bereich setzt auf Medienkompetenz.
Berlin (2mind) – Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bestmöglich in medienkompetentem Handeln zu unterstützen und so ein sicheres, respektvolles Miteinander im digitalen Zeitalter zu gewährleisten: Auf dieses Ziel haben sich die Bildungsminister der Länger geeinigt. „Negativen Persönlichkeitsentwicklungen bei Kindern und Jugendlichen und gesundheitsgefährdenden Einflüssen muss ebenso wie demokratiegefährdenden Tendenzen wie Manipulation, Desinformation und Radikalisierung entschieden entgegengetreten werden“, heißt es in einer heute verbreiteten Erklärung der Bildungsministerkonferenz (KMK).
Laut KMK-Erklärung beträgt die tägliche Bildschirmzeit am Smartphone bei den Zwölf- bis 19-Jähringen durchschnittlich knapp vier Stunden. Die Bildungsminister verweisen auf Studien, nach denen „ein intensiver und wenig regulierter Gebrauch mit erhöhtem sozialen Vergleichsdruck, Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls sowie mit Schwierigkeiten in der Emotionsregulation und im sozialen Miteinander verbunden sein kann.“
In dieser Situation müsse die Schule einen Beitrag zum Medienkompetenzerwerb leisten. Das Themenfeld „Social Media“ solle dazu in den Bildungs- und Lehrplänen angemessen berücksichtigt werden. Zudem sollten die Schulen auf Peer-to-Peer-Formate und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern zurückgreifen. In der Medienerziehung soll die Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule gestärkt werden.
Eine besondere Beachtung findet die Werte- und Demokratiebildung. „Werte wie Respekt, Empathie und Toleranz sind auch im digitalen Raum essenziell“, so das KMK-Papier. Hierzu sollen Fortbildungsangebote für Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit mit externen Partnern helfen.