Studie untersucht die Medienpraxis christlicher Jugendlicher
Zürich (2mind) – Religiöse Orientierung verstärkt die Medienkompetenz. Darauf deutet eine in dieser Woche veröffentlichte Studie unter christlichen Jugendlichen (z.B. aus CVJM, evangelischer und katholischer Jugend). Insbesondere auf medienethische Einstellungen zeigt die christliche Orientierung einen Einfluss. Zudem nutzen christliche Jugendliche die digitalen Medien zur Information und zur Kommunikation über religiöse Themen und – in geringerem Umfang – für ihre Glaubenspraxis (etwa für die digitale Teilnahme an Andachten oder Gottesdiensten). Für bedeutsam halten die christlichen Jugendlichen ihren Glauben im Hinblick auf das Verhalten in sozialen Netzwerken (z. B. auf Instagram oder WhatsApp).
„Aus religionspädagogischer Perspektive verweisen die Ergebnisse auf die Bedeutsamkeit digitaler Medien für religiöse Sozialisations- und Orientierungsprozesse sowie umgekehrt auf die Bedeutsamkeit religiös-weltanschaulicher Orientierungen für die Nutzung und Beurteilung von Medienkommunikation“, heißt es im Fazit der Studie. „Dies betont die Sinnhaftigkeit und die positiven Potenziale einer Vernetzung von Medienbildung bzw. digitaler Bildung und religiöser Bildung“.
Die Studie „Zusammenhänge zwischen Religiosität und Mediennutzung sowie medienethischer Sensibilität bei christlich orientierten Jugendlichen“ von Manfred L. Pirner et.al. beruht auf einer 2021 durchgeführten Online-Befragung, die von 245 Personen abgeschlossen wurde. Sie wurde am 19. Februar in der Fachzeitschrift MedienPädagogik veröffentlicht.
Wiedereingliederung Haftentlassener braucht Mitwirkung der Gesellschaft
Düsseldorf (2mind) – Die Sozialdienste in den Justizvollzugsanstalten sind auf die Zusammenarbeit mit freien Trägern angewiesen. „Wir brauchen Hilfe und Zusammenarbeit mit Ihnen als unsere wichtigsten Partner“, sagte Melanie Pracht, die das strukturierte Übergangsmanagement der 36 nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten koordiniert, auf einer Veranstaltung der Diakonie am 13. Februar in Düsseldorf. Ein Ziel der Kooperationen sei es, dass im Vollzug begonnene Maßnahmen nach der Entlassung fortgeführt werden, damit sich Behandlungsergebnisse nicht in Luft auflösten. „Übergangsmanagement ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Pracht weiter „Wir brauchen ganz klar das Verständnis und die Unterstützung von Institutionen draußen.“
Eine Herausforderung im Übergangsmanagement sei der Umgang mit Sexualstraftätern, „weil wir diese Menschen ganz schwer unterbringen und auf Kooperationen angewiesen sind“, sagte Pracht. Insgesamt sei es Aufgabe des Übergangsmanagements, neue Kooperationen zu schließen, bestehende Kooperationen zu stärken, Probleme zu identifizieren und so Strukturen für die Inhaftierten zu verbessern.
Probleme bei der medikamentösen Versorgung
Auf der vom Evangelischen Fachverbandes Straffälligenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe veranstalteten Tagung berichteten zwei Mitarbeiterinnen des Haus Bruderhilfe (Essen) aus der Praxis der freien Straffälligenhilfe. Manche langjährig Inhaftierte erlebten mit der Haftentlassung eine „totale Reizüberflutung“, sagte Shireen Horn. Sie wollten alles auf einmal machen, etwa sich mit ihren zerstrittenen Familien treffen. „Dann ist der nächste Rückfall nicht weit weg.“ Weiter berichtete Horn von Problemen mit der medikamentösen Versorgung Haftentlassener. „Wenn Leute medikamentös eingestellt worden sind in Haft, auf Psychopharmaka, dann bekommen die keine eine Tablette mit bei der Entlassung.“ Eine Übernahme von Behandlungskosten sicherzustellen, brauche aber Zeit.
Für den Einsatz von Ritualen bei der Aufnahme in oder der Entlassung aus stationären Einrichtungen der Straffälligenhilfe sprach sich Hauke Faust, evangelischer Gefängnisseelsorger in der JVA Duisburg-Hamborn, aus. „Der Übergang in Freiheit ist prekär. Schließlich ist der Inhaftierte ja gerade an der Freiheit gescheitert. Entsprechend ambivalent werden die Gefühle sein“, sagte Faust. Rituale könnten in dieser Situation Kontinuität und Halt vermitteln.
Solche Rituale sollten kurz und konzentriert gestaltet werden. „Die Symbole sind einfach und eindringlich, die Gesten sparsam. Lieber eine einzelne Kerze anzünden als eine ganze Lichterkette.“ Dabei sollte die Möglichkeit bestehen, Hoffnungen und Ängste auszusprechen. Ein wesentliches Ritual sei der Segen als Zuspruch der treuen Begleitung Gottes. „Niemand sollte ungesegnet in einen neuen Lebensabschnitt gehen müssen“, so der Gefängnisseelsorger.
Auf einer Mitgliederversammlung im Anschluss an die Fachtagung beschloss der Evangelische Fachverband Straffälligenhilfe RWL Anpassungen seiner Satzung, etwa im Blick auf die digitale Kommunikation, und wählte seinen Vorstand neu.
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NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach am 25. November in Köln
Köln (2mind) – Straffälligenhilfe ist wichtig, gekürzt werden die dafür bestimmten Landesmittel dennoch. Diese Botschaft hatte Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach bei seinem Besuch auf der „Fachwoche Straffälligenhilfe“ am 25. Oktober in Köln im Gepäck. „Straffälligenhilfe steht dem Justizvollzug beratend und unterstützend zur Seite“, so der Minister. Für Menschen nach der Haftentlassung seien die Angebote der Straffälligenhilfe besonders wichtige Angebote. Limbach weiter: „Ohne Sie würde etwas Entscheidendes fehlen.“ Für die Mittelstreichungen gelte deshalb: „Ich kann diese Kürzung in keiner Weise inhaltlich verteidigen.“
Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe (BAG-S) sollen die Mittel des Landes NRW für die freie Straffälligenhilfe von drei auf eine Million Euro gekürzt werden.
Veranstaltet wurde die „Fachwoche Straffälligenhilfe“ von katholischen und evangelischen Verbänden der Straffälligenhilfe. Sie widmete sich drei Tage lang dem Thema „Desistance“, d.h. dem Blick auf die Ressourcen, die straffällige Menschen beim Ausstieg aus der Kriminalität unterstützen. Für Justizminister Limbach eindeutig ein Thema für Diakonie und Caritas: „Der Blick auf den Straftäter und das, was besser werden kann, ist zutiefst ein kirchliches Thema.“
In Theorien und Forschungsstand zur Desistance führte Prof. Christian Ghanem von der Technischen Hochschule Nürnberg ein. Identitätsveränderung und das Erleben von Selbstwirksamkeit seien in diesem Kontext wichtig. Weitgehend ungeklärt sei die Rolle biologischer Prozesse. Ghanem: „Ich glaube, dass Körperlichkeit an sich eine Leerstelle in der Desistance-Forschung ist.“
Auf die Bedeutung von Gefühlen verwies der Moraltheologe Prof. Michael Rosenberger von der Universität Linz. „Unser Selbstbild wird zu 90% von Gefühlen bestimmt, nicht vom Denken“, sagte Rosenberger. „Menschen, die an ihre Gefühle nicht rankommen, können keine verantwortlichen sozialen Entscheidungen treffen.“ Auch das Phänomen Schuld sei nur über die Gefühle erreichbar. Aufgabe der Straffälligenhilfe sei es, Menschen behutsam bei ihren Gefühlen anzupacken und Gefühle zu wecken. Der Glaube könne dabei durch die Erfahrung des Geliebtwerdens und das Gefühl der Gottesnähe eine unterstützende Rolle einnehmen, sagte der Moraltheologe.
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Fehmarn (2mind) – „Was mich ausmacht ist Gott, meine Frau und ADHS. Auf die drei möchte ich nicht verzichten.“ Das sagte der Autor, Musiker und Aktionskünstler Arno Backhaus heute in seinem Vortrag auf Fehmarn. Backhaus sprach sich dafür aus, nicht nur die Risiken, sondern auch die Chancen von ADHS in den Blick zu nehmen. Das Kürzel ADHS steht für die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Backhaus, der dazu als selbst Betroffener mehrere Bücher veröffentlichte, sprach auf der 99. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Lebenshilfen.
„Ich habe als ADHSler ganz viel positives Potential in mir“, sagte der Autor weiter. So könne er Situationen sehr schnell und umfassend analysieren und auch Kleinigkeiten bemerken, die der Aufmerksamkeit anderer entgingen.
Zugleich sprach Backhaus über die Begrenzungen von ADHSlern, die zum Teil durch die Reaktionen ihrer Umwelt verstärkt würden – etwa Beeinträchtigung der Selbstwahrnehmung, die zu unangemessenem Verhalten beitragen können. „Berührungen werden nicht so wahrgenommen, wie sie gemeint sind“, so Backhaus, das könne zu Beziehungskrisen führen. Die Kommunikation in Teams stelle eine besondere Herausforderung für Menschen mit ADHS dar. Backhaus zu den Anforderungen an das Umfeld der Betroffenen: „Wir müssen viel mehr Geduld mit ADHSlern haben.“
„Der Druck steigt enorm.“
Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Lebenshilfen (ACL) ist ein Zusammenschluss christlicher Beratungs-, Therapie-, Seelsorgeeinrichtungen, Kliniken und Initiativen – insbesondere für Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen. In diesem Jahr tagten die ACL-Mitglieder auf Einladung der Life Challenge Fehmarn, einer Klinik für Suchttherapie, auf Fehmarn. Deren langjähriger ärztlicher Leiter der Klinik und heutige niedergelassene Psychiater Jürgen Rodenhausen sprach über das Thema Burnout.
Dr.med. Jürgen Rodenhausen (Foto: Achim Halfmann / 2mind)
Mit Blick auf Veränderungen in der Arbeitswelt, die Flexibilisierung gesellschaftlicher Strukturen und Werte sowie die Digitalisierung sagte der Arzt: „Der Druck steigt enorm.“ Ein Burnout treffe insbesondere „Leute, die sehr engagiert sind. Aber irgendwie haben sie vergessen, auf die Bremse zu treten.“ Eine Hauptursache für Burnout sei der Versuch, es allen recht zu machen. Rodenhausen warb für eine neue Fehlerkultur: „Ihr dürft Fehler machen. Solange ihr Fehler macht, lebt ihr noch.“
Die ACL-Tagung mit etwa 80 Teilnehmenden aus ganz Deutschland und Österreich startete am gestrigen Mittwoch und endet am Sonntag.
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Köln (2mind) – Was haben Sportvereine und die Freiwillige Feuerwehr mit der Wiedereingliederung haftentlassener Menschen zu tun? „Gerade junge Gefangene haben draußen irgendwann Sport gemacht“, sagte Kirstin Drenkhahn am Montag auf einer Tagung der Deutschen Bewährungshilfe (DBH) in Köln. In Vollzug nähmen Gefangene an Theater- und Kunstgruppen teil. „Warum sollte das eigentlich nicht weitergehen?“, fragte die DBH-Präsidentin, die an der FU Berlin Strafrecht und Kriminologie lehrt.
Drenkhahn sprach über „Resozialisierung als gesellschaftliche Aufgabe“. Freizeitaktivitäten aus dem Vollzug draußen fortzuführen, werde noch nicht richtig mitgedacht, aber darin stecke Potential. „Wenn ich mich in einem Verein engagiere, spiegelt das typischerweise die Auseinandersetzung mit Normen und Werten wider“, sagte Drenkhahn. Und – nach eigenen Worten – flapsig ergänzte sie: „In der Zeit, die ich beim Fußballtraining bin, kann ich keinen Scheiß bauen.“ Vielleicht seien allerdings Fußballvereine gar nicht immer erpicht darauf, Haftentlassene aufzunehmen.
Gerade für das deutsche Gesellschaftssystem sei eine kommunale Strukturierung typisch. „Vereine prägen die soziale Infrastruktur in Deutschland“, so die Wissenschaftlerin. In den 2000er Jahren habe eine kommunal ausgerichtete Kriminalprävention ihren Höhepunkt erlebt. Die Förderung freier Träger sei in dieser Zeit mitunter an kriminalpräventive Angebote gebunden gewesen. Auch heute böten Vereine wichtige Netzwerke – etwa wenn es um die Vermittlung in Arbeit gehe. Vereinsaktivitäten böten zudem Gelegenheiten für Selbstwirksamkeitserfahungen. Und hinter manchen kriminellen Handlungen stecke ein Erlebnishunger. In gewisser Weise gelte für ein Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr aus diesem Blickwinkel: Der „Nervenkitzel kann befriedigt werden.“
Die DBH-Tagung stand unter dem Thema „Entlass- und Übergangsmanagement“. In einem Arbeitsgespräch präsentierte sich die „Fachgruppe Übergangsmanagement NRW“. In dieser beratend für das NRW-Justizministerium tätigen Gruppe kooperieren Mitarbeitende aus dem Justizvollzug, aus den sozialen Diensten der Justiz und aus der freien Straffälligenhilfe. Diese drei „Säulen“ der Wiedereingliederung hätten in der Vergangenheit eher nebeneinandergestanden, so Manuel Sheikh von Chance e.V. aus Münster. „Aus dieser Fachgruppe heraus ist eine Haltung entstanden, die propagiert, dass es nur zusammen funktioniert.“
Erste umfangreiche Arbeitsergebnisse – etwa zur Wohnsituation Haftentlassener, zu den vollzugsöffnenden Maßnahmen oder zu einem möglichen Resozialisierungsgesetz – habe die Fachgruppe Ende 2023 dem Justizministerium vorgelegt. Veröffentlicht wurden diese Arbeitsergebnisse bisher nicht.
Berlin (2mind) – Der Kokainkonsum in Deutschland steigt enorm, darauf weisen Zahlen des Barmer Instituts für Gesundheitsforschung (bifg): Danach waren 2013 bundesweit 19.700 Menschen wegen Kokainmissbrauchs in ärztlicher Behandlung. Zehn Jahre später – 2023 – waren es bereits 65.000 Menschen. „Das wahre Ausmaß wird noch viel größer sein, da wir nur den Bruchteil der Betroffenen in ärztlicher Behandlung sehen“, so die Leitende Medizinerin bei der Barmer, Ursula Marschall.
Nach Recherchen der Krankenkasse waren mit 50.600 Patienten und 14.400 Patientinnen Männer besonders häufig wegen Kokainkonsums in Behandlung. Den höchsten Anteil machten Männer zwischen 20 und 39 Jahren sowie 40 und 59 Jahren aus. Marschall wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kokain wegen seiner stimulierenden und aufputschenden Wirkung als Leistungsdroge bezeichnet werde. Die Medizinerin weiter: „Der vergleichsweise starke Kokainkonsum bei jungen Männern könnte auf einen massiven Leistungsdruck hindeuten, dem sie sich offenbar ausgesetzt sehen. Sei es im Beruf oder im Privatleben“.
Die Analysen der Barmer weisen auf große regionale Unterschiede: So waren im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen 15.280 Menschen betroffen, in Thüringen waren es dagegen 810 Betroffene.
Berlin (2mind) – Heute tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dadurch wird trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens erleichtert. Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erfolgt jetzt durch eine persönliche „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt. Diese Änderung muss drei Monate zuvor beim Standesamt angemeldet werden – eine Bedenkzeit für die Erklärenden. Solche Anmeldungen beim Standesamt waren bereits ab dem 1. August 2024 möglich.
Das Selbstbestimmungsgesetzt tritt an die Stelle des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1980, das eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung sowie zwei Sachverständigengutachten vorsah. In mehreren Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt.
Die Bundesregierung erwartet etwa 4.000 Änderungen des Geschlechtseintrags nach dem SBGG pro Jahr. Ein gerichtliches Verfahren nach dem nun abgelösten TSG hatten 2021 insgesamt 3.232 Personen durchlaufen. Ein mit dem SBGG vergleichbares Gesetz gibt es nach Auskunft der Bundesregierung bereits in 16 Ländern.
Übersichtliche Informationen zu dem neuen Gesetz bietet das Bundesfamilienministerium auf seiner Website: https://www.bmfsfj.de/faq-sbgg
Berlin (2mind) – 250 Babys kamen von 2017 bis 2022 in Justizvollzugsanstalten zur Welt. Das berichtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S), die sich in einer Studie mit dem Mutter-Kind-Vollzug in Deutschland befasst hat. Dazu hatte der Verband 2023 die Justizministerien der Länder befragt. Die Geburtszahl ist eine Schätzung, weil nicht alle Bundesländer exakte Zahlen zur Verfügung stellen.
Ein weiteres Ergebnis: Deutschlandweit stehen 160 Haftplätze für Mütter mit Kindern zur Verfügung; in Nordrhein-Westfalen sind es 16 Plätze im offenen Vollzug. Die Belegung dieser Plätze entwickelt sich rückläufig. So waren in NRW 2017 insgesamt 17 und 2022 noch acht der 16 Plätze belegt.
Voraussetzung für eine gemeinsame Unterbringung im Justizvollzug ist die Erziehungsfähigkeit der Mütter. Dazu muss eine schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes sowie die Kostenübernahmeerklärung durch das Jugendamt vorliegen. Die inhaftierten Mütter werden in Einzel- und Gruppengesprächen zu den Entwicklungsphasen von Kindern sowie zu Kinderernährung und -pflege beraten und bei Vorsorgeuntersuchungen begleitet. Dabei werden Mitarbeiterinnen externer Jugendhilfeträger und Hebammen eingebunden. Auch die Haftzeit der Mütter spielt eine Rolle: In Berlin etwa darf sie nicht länger als zwei Jahre betragen.
Die BAG-S fordert, dass die Unterbringung in einer Mutter-Kind-Abteilung bundesweit einheitlich konzipiert werden muss und nur dann erfolgen darf, wenn alle Maßnahmen der Haftvermeidung ausgeschöpft sind. Die BAG-S-Geschäftsführerin Christina Müller-Ehlers erklärte dazu jüngst in einem Interview mit dem „Netzwerk Kinder“: „Derzeit variieren die Regelungen und die Qualität der Unterbringung je nach Bundesland stark. Diese Ungleichheit führt zu einer Ungerechtigkeit, da die Chancen auf eine angemessene Unterbringung von Müttern und Kindern stark vom Wohnort abhängen.“
Berlin (2mind) – Über die aktuellen Diskussionen zu Migration und Asyl besorgt zeigt sich ein Bündnis aus 69 zivilgesellschaftlichen Organisationen. „Getrieben durch die extreme Rechte erleben wir immer häufiger Diskussionen und Haltungen, die auf Ausgrenzung und Abschottung zielen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Die NGOs beobachten, dass es nicht nur bei Diskussionen bleibt, sondern das Verhalten gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund immer rauer wird: „Täglich ereignen sich Bedrohungen, Beleidigungen und rassistische, antisemitische und geschlechtsspezifische Angriffe mit existenziellen Folgen für die Betroffenen.“ Die aktuellen Entwicklungen würden insbesondere von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit großer Sorge wahrgenommen, heißt es weiter.
Die 69 Organisationen wollen mit einem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ gemeinsam für gemeinsam für die unteilbaren Menschenrechte, für soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft eintreten. Zu den Bündnispartnern gehören der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband, der Paritätische Gesamtverband, der deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland.
Düsseldorf (2mind) – Über eine Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen hatten im Schuljahr 2023/24 eine Zuwanderungsgeschichte. Das waren 43 Prozent aller Kinder und Jugendlichen an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen, berichtet IT.NRW als statistisches Landesamt.
In den letzten fünf Jahren stieg dieser Anteil kontinuierlich; im Schuljahr 2018/19 lag er bei 37 Prozent.
Besonders hoch ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte in Wuppertal (58,6 Prozent), Duisburg (58,3 Prozent) und Gelsenkirchen (57,7 Prozent); besonders niedrig war er im Schuljahr 2023/24 in den Kreisen Coesfeld (22,8 Prozent), Borken (26,8 Prozent) und Euskirchen (26,8 Prozent) waren die Anteile am niedrigsten.
IT.NRW erfasst Schülerinnen und Schüler als Personen mit Zuwanderungsgeschichte, wenn
sie im Ausland geboren und nach Deutschland zugewandert sind,
mindestens ein Elternteil im Ausland geboren und nach Deutschland zugewandert ist und / oder
deren Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist.
Die Staatsangehörigkeit der Schüler/-innen ist dabei ohne Bedeutung.