Das Beispiel des Hamburger Autorenkollektivs „FundiWatch“ – ein Kommentar von Achim Halfmann
Hamburg (2mind) – Unter dem Namen „Recherchekollektiv FundiWatch“ veröffentlichten drei Autorinnen und Autoren in dieser Woche die Handreichung „Christlicher Fundamentalismus & Soziale Arbeit“. Der Text soll gegenüber christlich-fundamentalistischen Aktivitäten in der Sozialen Arbeit sensibilisieren sowie Strategien und Netzwerke des christlichen Fundamentalismus in Deutschland analysiert, heißt es dazu auf der Website. Das Autorenkollektiv setzt sich allerdings nicht aus Journalisten zusammen, sondern aus Personen mit eigener ideologischer und politischer Agenda.
Vorab: Der Text ist lesenswert und sein Anliegen, auf mögliche Spannungsfelder zwischen christlich-fundamentalistischen Glaubenseinstellungen und ethischen Standards professioneller Sozialer Arbeit hinzuweisen, durchaus berechtigt. So müssen glaubensbasierte Einrichtungen reflektieren, wie sich Mission und Diakonie (die aus dem christlichen Glauben motivierte Soziale Arbeit) zueinander verhalten und wie eine klient-zentrierte Arbeit konkret sichergestellt werden kann. Gerade die Arbeit mit vulnerablen Personengruppen erfordert ein hohes Maß an Sensibilität, Selbstreflexion und Transparenz. Ziemlich pauschal heißt es allerdings in dem Text: „Bei christlich-fundamentalistischen Akteur*innen in der Sozialen Arbeit bestehen häufig Zweifel, ob ein professionelles Nähe-Distanz-Verhältnis gewahrt wird.“
Über weite Strecken liest sich der Text wie eine Kampfschrift, was an der ideologischen Herkunft der Autorinnen und Autoren liegen mag: Zoe Luginsland äußert sich an anderer Stelle für das „Bündnis Selbstbestimmung Selbst Gemacht“, einem politischen Netzwerk von Trans- und Non-Binary-Personen. Der Jurist Matthias Pöhl ist als Autor bei MIT, dem politischen Magazin für Konfessionslose und Atheist:innen gelistet. Ruby Rebelde ist als Sexarbeiterin tätig und war von 2019 bis 2022 Vorständin beim Verein Hydra, der sich für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Sexarbeiter:innen mit anderen Erwerbstätigen einsetzt. Alle drei können als politische Aktivist:innen in einem von konservativen Christinnen und Christen weit entfernten gesellschaftlichen Spektrum bezeichnet werden.
Und so leistet die Schrift einen Beitrag zur ideologischen Frontbildung, wenn es dort heißt, mit christlich-fundamentalistischen Glaubenseinstellungen sei häufig das Ziel einer (moral-) politischen Einflussnahme verbunden. Als Beispiel dazu wird das Eintreten für ein Sexkaufverbot genannt. Daran anschließend werden theologische Positionen pauschal diskreditiert: „Wie intensiv die Bemühungen um entsprechende politische Einflussnahme ausfallen, hängt vom jeweiligen ‚Endzeitverständnis‘ ab.“
In den zurückliegenden Jahren hat der Erfolg rechtskonservativer und populistischer Politiker in den USA, Brasilien und in einigen europäischen Ländern die Rolle evangelikaler Christen bei der politischen Meinungsbildung in das mediale Interesse gerückt. Hier wollen die Autorinnen und Autoren offensichtlich andocken, indem sie das Engagement für den Prostituiertenschutz nicht als in der Sache, sondern in Glaubensüberzeugungen begründet beschreiben. Das wird der Situation der Menschen in den Bordellen und auf dem Straßenstrich nicht gerecht:
In der Prostitution sind selbstbestimmt handelnde Menschen anzutreffen – möglicherweise deutlich zahlreicher allerdings vulnerable und ausgebeutete Männer und Frauen. Der Prostituiertenschutz darf daher nicht zum ideologischen Kampfgebiet werden. Es muss zuallererst darum gehen, wie Menschen zu einem selbstbestimmten und zukunftsoffenen Leben verholfen werden kann.
Wohin steuert die Gesetzgebung in Deutschland? Das Interview mit der Sozialwissenschaftlerin Erika Mosebach-Kornelsen
Heidelberg (2mind) – Mit dem jetzt evaluierten Prostituiertenschutzgesetz gilt Deutschland innerhalb Europas als liberal. Deutlich restriktiver wird Prostitution im sogenannten Nordischen Modell reguliert, dem außer Norwegen und Schweden z.B. auch Frankreich folgt. Das Modell enthält ein Sexkaufverbot; Freiern droht eine Strafverfolgung. Wohin steuert die Gesetzgebung in Deutschland? Darüber sprach 2mind mit Erika Mosebach-Kornelsen. Die Sozialarbeiterin und Sozialwissenschaftlerin promoviert an der Universität Heidelberg und forscht zu einem möglichen Politikwechsel in der Prostitutionspolitik. Das Gespräch führte Achim Halfmann.
2mind: Was geschieht auf der europäischen Ebene – und welchen Einfluss besitzt das auf die Gesetzgebung in Deutschland?
Erika Mosebach: In den Jahren 2014 und 2023 wurden zwei Resolutionen durch das Europäische Parlament verabschiedet, in denen die Mitgliedstaaten u.a. aufgefordert wurden, das Nordische Modell zu übernehmen. Dem sind zahlreiche Mitgliedsstatten gefolgt, zuletzt auch Frankreich im Jahr 2016.
Zwar sind die Resolutionen selbst unverbindlich, aber die zweite Resolution 2023 kam unter Mitwirkung zweier deutscher Berichterstatterinnen zustande, Maria Noichl von der SPD und Christine Schneider von der CDU. Es kam zwar kurz darauf zu einer Positionierung der Union für das Nordische Modell, aber die SPD argumentiert auf deutscher Ebene ganz anders – 2002 führten sie mit Bündnis 90/Die Grünen das Prostituiertenschutzgesetz ein und sprechen sich nach wie vor mehrheitlich für eine liberale Prostitutionspolitik aus.
Jetzt sind seit der Resolution zwei Jahre ins Land gegangen und die Aufregung um dieses Thema hat sich gelegt, nachdem die Union mit ihrem Antrag auf ein Sexkaufverbot eine Debatte angestoßen hatte. Diese wurde vor allem von einzelnen Abgeordneten initiiert und geführt, inzwischen hört man jedoch nichts mehr öffentlich zur Prostitutionsregulierung und im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien besitzt das Thema fast keine Relevanz.
Woran liegt es, dass die jüngste öffentliche Debatte um Prostitution und den Schutz der Prostituierten nur kurz prominent blieb und dann verstummte?
Meiner Einschätzung nach spielen hier parteipolitische Gründe hinein. Die Parteien stehen heute stärker als in den vergangenen Jahren unter einem gewissen Zugzwang, sich frauenpolitisch zu positionieren. Wenn SPD und Grüne das Thema ‚Ungleichbehandlung von Frauen‘ in den Fokus nehmen, muss die Union mitziehen. Prostitution bietet sich dafür an, weil sie von Befürworter:innen des Nordischen Modells als geschlechtsspezifische Gewalt geframed wird und somit zur Gefahr für alle Frauen deklariert wird.
Vor wenigen Wochen legte die Bundesregierung die Evaluationsergebnisse zum Prostituiertenschutzgesetzt vor. Erstellt wurde die Studie vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen. Wie schauen Sie auf die Ergebnisse?
Man muss im Blick auf eine Evaluation beachten: Sie untersucht nur das, was ihr Auftrag war. Mit dieser Studie sollte nicht die Prostitutionsfrage an sich evaluiert werden, sondern die Frage nach der Wirksamkeit des Prostituiertenschutzgesetzes und seiner Maßnahmen. Deshalb bin ich überrascht, dass sich manche Organisationen jetzt so enttäuscht von der Studie zeigen, denn die Ausgangslage war klar.
Im Blick auf die Wirksamkeit dieses Gesetzes fand ich die Studie gar nicht unkonkret. Sie zeigt auf, welche Maßnahmen funktionieren und welche nicht – immer mit dem Wissen um das große Dunkelfeld. An einer Stelle wird die Zahl von 200.000 in Deutschland tätigen Prostituierten erwähnt, und wenn davon 25.000 Prostituierte angemeldet sind, dann sieht man zugleich, dass die große Gruppe der Prostituierten kaum erreicht wird und auch von daher Nachbesserungen erforderlich sind. Auf den Diskurs dazu bin ich gespannt. Insgesamt ist die Debatte stark abgekühlt. Das Bundesfamilienministerium wird jetzt eine Expertenkommission einsetzen und aus deren Empfehlungen Nachbesserungen am Gesetz ableiten.
Mit einem grundlegenden Politikwechsel – etwa in Richtung auf das Nordische Modell – ist also eher nicht zu rechnen?
Gegenüber dem Wandlungstrend in Europa in Richtung Nordisches Modell haben wir in Deutschland seit jeher einen gewissen Widerstand. Damit zusammenhängende Fragen untersuche ich in meiner Promotion, etwa worauf sich dieser Widerstand gründet. Ich sehe da eine gewisse Pfadabhängigkeit. Argumente liegen häufig im moralpolitischen Feld und bestimmte Akteur:innen erzielen eine große Resonanz. Insbesondere Akteur:innen in moralpolitischen Feldern können eine große Handlungsmacht erzielen, wenn sie es schaffen, Unterstützer:innen hinter sich zu versammeln. Politikerinnen wie Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) und Dorothee Bär (CSU) haben es geschafft, innerhalb ihrer Bundestagsfraktion eine Positionierung für das Nordische Modell zu erzielen. Von daher könnten auch noch Überraschungen folgen, wenn es einzelnen Gruppen gelingt, dieses Thema wieder aufzunehmen.
Christen und christliche Kirchen und Vereinigungen positionieren sich ebenfalls in dem Feld, konservative Christen häufig für das Nordische Modell. Welchen Beitrag können Christen in der Prostitutionsdebatte leisten?
In der Diskussion um Prostitution schwingen immer auch moralische Dilemmata mit. Manchmal habe ich den Eindruck: Beim Nordischen Modell geht es ein Stück darum, das eigene moralische Gewissen zu beruhigen. Denn dann kann man sagen: Bei uns ist Prostitution verboten – und so die eigene Dissonanz auflösen. Tatsächlich aber wäre das Ausbeutungsthema damit nicht aufgelöst. Denn es ist das Armutsgefälle, das Menschen in die Abhängigkeit treibt. Bei einem Prostitutionsverbot würden diese Menschen ein Ausbeutungsverhältnis gegen ein anderes tauschen. Vielleicht triggert es moralisch dann nicht so stark, wenn diese Menschen als Reinigungskräfte, Paketbot:innen oder wo auch immer ausgebeutet werden. Aber ich habe mit dieser Sichtweise meine Schwierigkeiten und ich sehe, dass dieses Argument auf Dauer nicht funktioniert.
Ich glaube, der erste Schritt sollte sein, sich selbst zu hinterfragen: Worum geht es mir eigentlich in der Debatte zu diesem Thema? Christ:innen stehen für den konsequenten Lebensschutz – vom Lebensbeginn bis zum Lebensende. Deshalb müssen wir auch in der Prostitutionsdebatte fragen: Wie langfristig funktioniert das, was wir fordern? Die fehlende langfristige Perspektive ist ein bisschen mein Dilemma mit konservativen christlichen Ansichten zu diesem Thema.
Gerade in den 2010er Jahren sind einige christliche Initiativen entstanden, die sich im Bereich Prostitution engagieren. Diese Organisationen erreichen Öffentlichkeitswirksamkeit. Es ist absolut angemessen, dass Christ:innen und Kirchen sich für vulnerable Personen einsetzen – auch politisch. Von daher halte ich es für wichtig, dass es diese Organisationen gibt. Ob sie sich für das Nordische Modell oder anderweitig positionieren, finde ich erst einmal gar nicht so entscheidend. Wichtig ist, dass sie ein Thema gesetzt haben. In einem zweiten Schritt ist Professionalisierung angebracht. Dazu gehört auch der Blick auf das, was es schon gibt und woran man andocken kann und wie sich eigene Ideen valide aufbauen lassen.
Vor Ihrem Wechsel in die Wissenschaft waren Sie in der sozialen Arbeit tätig. Wenn Sie auf die Praxis blicken: Wo fehlen Angebote für Menschen in der Prostitution?
Ich habe lange bei „The Justice Project“ gearbeitet und ich bin absolut überzeugt von ihrem Arbeitsansatz. Es gibt viele Organisationen, die sich stark politisch engagieren. Was aber fehlt sind Organisationen, die unabhängig von politischen Ansichten praktische soziale Arbeit leisten. Organisationen, die sagen: Wir sehen eine Person mit einem Bedürfnis oder einer Notlage. Und die dieser Person dann entsprechende Hilfe anbieten. Das leistet „The Justice Project“, aber auch andere Organisationen, zum Beispiel medizinische Versorgung, Sozialberatung oder Wohnungsvermittlung. Man kann das Nordische Modell oder eine liberalere Gesetzgebung noch so sehr fordern: Wenn es keine Wohnungsangebote gibt, ist der Neuanfang ausstiegswilliger Menschen aus der Prostitution zum Scheitern verurteilt. Das ist es, was die soziale Arbeit auszeichnet, und hier sollten wir auf der politischen Ebene ganz praktische Forderungen stellen – und nicht nur auf der Metaebene und bei der Frage nach der grundsätzlichen Ausrichtung der Prostitutionsgesetzgebung bleiben.
Vielen Dank für das Gespräch!
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Foto: Prostitution in Westeuropa (Kay Chemush / U.S. State Department, Public Domain)
Die Solwodi-Vorsitzende Maria Decker verweist auf Leerstellen im Evaluationsbericht zum Prostituiertenschutzgesetz.
Koblenz (2mind) – Ende Juni legte die Bundesregierung einen Evaluationsbericht zum Prostituiertenschutzgesetz vor (> 2mind berichtete). Wie beurteilen Praktiker an der Basis die Studie? Maria Decker ist promovierte Wirtschaftsinformatikerin und 1. Vorsitzende von Solwodi. Die Organisation setzt sich für Frauen aus dem Migrations- oder Fluchtkontext ein, die Gewalt und Ausbeutung erfahren haben. Deutschlandweit begleitet Solwodi in 21 Fachberatungsstellen etwa zweitausendfünfhundert Betroffene von Gewalt. Das Gespräch führte Achim Halfmann.
2mind: Solwodi hat sich enttäuscht von dem Evaluationsbericht zum Prostituiertenschutzgesetz gezeigt. Was kritisieren Sie?
Dr. Maria Decker (Foto: privat)
Dr. Maria Decker: Sehr viele der Frauen, die wir betreuen, stammen aus der Prostitution oder sind in der Prostitution. An mehreren Standorten leisten wir aufsuchende Arbeit im Prostitutionsmilieu, von daher haben wir aus der Praxis heraus einen guten Blick auf dieses Phänomen. Den Evaluationsbericht halten wir für nicht adäquat im Vergleich mit der Praxis.
Das fängt mit der Stichprobe an: Danach ist fast die Hälfte der Frauen deutsch und 27% haben einen Hochschulabschluss. Das ist nicht das, was wir in der aufsuchenden Arbeit sehen, und das hängt mit der gewählten Befragungsmethode zusammen – einer Online-Umfrage. Wir wissen aber: Viele Frauen in der Prostitution – über 90% – sind Migrantinnen und verfügen oft nur über geringe Sprachkenntnisse, teilweise auch nur einen geringen Alphabetisierungsgrad. Sehr vielen Frauen mit Minderheitenkontext – beispielsweise Roma – ist das Konzept einer Online-Umfrage fremd, selbst wenn es einen attraktiven Gutschein dafür gibt. Das haben wir auch bei uns in den Fachstellen gesehen, wo wir versucht haben, mit einigen Frauen diese Umfrage auszufüllen. Die meisten Frauen haben Recht schnell aufgegeben und gesagt: Das will ich nicht, das kann ich nicht, schreib einfach irgendetwas hin und gib mir den Gutschein. Das ist nicht Sinn der Sache und führt zu dieser verzerrten Stichprobe. Das Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen ist sich dessen bewusst: In ihrem Methodenteil haben sie sehr deutlich auf diese Verzerrung hingewiesen und darauf, dass die Ergebnisse nur für die Stichprobenpopulation gelten. Aber im Abschlusskapitel, in dem eine allgemeine Bewertung erfolgt, haben sie ihren eigenen Hinweis offenbar vergessen, denn da wird ganz allgemein von der Prostitution gesprochen.
Ein zweiter Kritikpunkt bezieht sich auf die Umfragen unter Gewerbetreibenden – also etwa den Bordellbesitzern – und unter Freiern. Diese Personengruppen profitieren von der jetzigen Gesetzgebung, ihre Antworten wurden aber völlig unhinterfragt übernommen. Da hätte ich mir aus wissenschaftlicher Sicht zumindest eine kritische Einordnung gewünscht.
Der dritte Kritikpunkt ist, dass große Bereiche der Prostitution, zum Beispiel die Straßenprostitution, kaum in der Evaluierung vorkommen. Zum einen hängt das mit der Umfrage-Methode zusammen, zum anderen aber auch damit, dass diese Bereiche im Gesetz kaum reguliert sind – und in der Evaluierung ging es ja um die Aufgaben dieses Gesetzes. Nur: Wenn ich solche Bereiche auslasse, kann ich hinterher nicht allgemein von der Prostitution sprechen und allgemeine Schlüsse ziehen, weil sehr große Leerstellen bleiben. Deshalb würde ich nicht empfehlen, dieser Evaluierung als Grundlage für weitere Gesetzesvorhaben zu verwenden.
Ihre Zielgruppe sind Frauen mit Migrationshintergrund. In die Studie wird ausgewiesen, dass eine relativ große Anzahl von Frauen in der Prostitution aus Thailand kommt und das in den letzten zwei Jahren die Zahl der Ukrainerinnen, die sich prostituieren, deutlich zugenommen hat. Deckt sich dies mit Ihren Beobachtungen?
Nein, bei den Thailänderinnen sehen wir keine Zunahme. Nach wie vor kommt der allergrößte Teil der Frauen aus osteuropäischen Ländern, vor allem aus Rumänien und Bulgarien, weil da das Aufenthaltsrecht kein Hindernis darstellt. Viele dieser Frauen sind Roma oder stammen aus anderen Minderheiten. Eine Zunahme sehen wir bei chinesischen Frauen. Im Blick auf Ukrainerinnen sehen wir in unserer aufsuchenden Arbeit keine Zunahme. Wir führen das daraufhin zurück, dass Ukrainerinnen seit dem Kriegsausbruch großzügige Unterstützungsleistungen und einen einfachen Zugang dazu erhalten. Das hält diese Frauen davon ab, in eine Armutsprostitution zu rutschen. Ich habe allerdings auch gehört, dass sich in einigen Städten – zum Beispiel in Berlin – die Anzahl der Ukrainerinnen erhöht hat, die sich nach dem Prostituiertenschutzgesetz anmelden. In den Städten, in denen wir aufsuchende Arbeit leisten, sehen wir das nicht.
Zum Stichwort Armutsprostitution: Wie kann es in unserer Wohlstandsgesellschaft dazu kommen?
Wir haben in der Tat einen sehr hohen Anteil an Armutsprostitution. Viele dieser Frauen stammen aus den Armenhäusern Europas: Zu uns kommen nicht die Akademikerinnen aus Sofia, sondern Frauen vom Land, teilweise aus Slumgebieten, aus Gegenden ohne Elektrizität und ohne Wasser. Der Anteil der Roma-Frauen ist hoch und manche Frauen werden von ihren Angehörigen nach Deutschland in die Prostitution geschickt, damit der Rest der Familie es besser hat. Viele dieser Frauen haben keinerlei Ausbildung und würden nur sehr schwer eine andere Arbeit finden. Und von daher ist die Prostitution für sie gefühlt alternativlos. Wenn wir mit den Frauen arbeiten, finden sich oft Wege, andere Tätigkeiten aufzunehmen und Qualifikationen zu erlangen. Aber woher soll so ein Mädchen wissen, dass es diese Möglichkeiten gibt?
Ein anderer großer Bereich ist die sogenannte Beschaffungsprostitution suchtabhängiger Frauen mit ihren körperlichen Zwängen. Es gibt emotionale Anhängigkeiten, etwa bei der Loverboy-Methode. Und es gibt natürlich auch den klassischen Menschenhandel. Die Zwänge sind vielfältig und das heißt nicht immer, dass die Frauen mit Handschellen gefesselt sind. Das Gutachten sagt: Wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht, dann ist Prostitution freiwillig. Aber das greift nicht bei Armuts- und bei Beschaffungsprostitution, denn auch das sind Zwänge.
In öffentlichen Stellungnahmen haben Sie sich sehr kritisch zu Überlegungen geäußert, eine Form der Registrierung auch für minderjährige Prostituierte einzuführen oder ein Gutachten zur Schädlichkeit der Prostitution hochschwangerer Frauen für deren Föten einzuholen. Kommt es vor, dass sich Hochschwangere tatsächlich noch prostituierten?
Ja, denn es gibt ein Markt dafür: Es gibt Männer, die gezielt danach suchen, die Sex mit Hochschwangeren haben wollen. Deshalb ist es für Zuhälter attraktiv, solche Frauen anzubieten. In der Evaluierung steht dazu, man könne die Tätigkeit vielleicht auf ungefährliche Handlungen beschränken, was ich für ziemlich blauäugig halte. Es gibt auch eine Kondompflicht nach dem Gesetz, die regelmäßig umgangen wird. Deshalb glaube ich nicht, dass man bei Hochschwangeren mit detaillierten Regelungen weiterkommt. Gynäkologen und Gynäkologinnen sagen mir übereinstimmend: Wenn eine Frau täglich mit vielen verschiedenen Männern Sex hat und schwere Männerkörper auf einer Frau liegen, dann ist das nicht gut für das ungeborene Leben. Für Hochschwangere gelten alle möglichen Beschäftigungsverbote: Bei uns in den Beratungsstellen erhalten hochschwangere Kolleginnen ein Beschäftigungsverbot und dürfen nicht beraten. Wenn also Frauen nicht beraten – also auf einem Bürostuhl sitzen und sich mit Klientinnen austauschen -, wohl aber bezahlten Sex haben dürfen, dann passt das für mich nicht zusammen.
Wie steht es um die Prostitution Minderjähriger: Erleben Sie minderjährige Migrantinnen, die sich prostituieren?
Tatsächlich treffen wir immer wieder auf Minderjährige. Teilweise sind es Betroffene von Menschenhandel, teilweise sind es von der Loverboy-Methode Betroffene, wir haben immer wieder minderjährige Klientinnen. Und gerade da ist die Dunkelziffer besonders hoch, denn offiziell ist die Prostitution Minderjähriger in Deutschland verboten und deshalb werden die jugendlichen Prostituierten nochmal besonders abgeschottet. Aber es gibt diese sogenannten Taschengeldtreffen und ähnliches, denn auch für minderjährige Prostituierte gibt es einen großen Markt.
Gesetzliche Regulierungen der Prostitution in Deutschland gelten im europäischen Vergleich als relativ liberal. Die Evaluation zielt auf eine Verbesserung des Prostituiertenschutzgesetzes. Es gibt aber auch Stimmen, die die Einführung des sogenannten Nordischen Modells in Deutschland fordern, nach dem ein Sexkauf illegal wäre und Freier bestraft würden. Wofür plädieren Sie: für ein verbessertes Prostituiertenschutzgesetz oder für einen Modellwechsel?
Ich glaube, dass wir einen Modellwechsel brauchen, weil das jetzige Modell von einer unzutreffenden Freiwilligkeitskonzeption ausgeht. Danach prostituieren sich Frauen im Wesentlichen selbstbestimmt, was aber nicht unserer Erfahrung entspricht. Deshalb glauben wir, dass wenige Verbesserungen am Gesetz nicht ausreichen werden. Wir stehen in Kontakt mit Sozialarbeiterinnen befreundeter Organisationen in Schweden und auch mit der schwedischen Polizei. Und wir sehen, dass es da einfach besser läuft: Es gibt dort weniger Kriminalität und weniger Gefahren für die Frauen. Diesen Punkt hat selbst die Evaluierung aufgezeigt: Das Gesetz in seiner aktuellen Ausgestaltung schützt nicht vor prostitutionstypischer Kriminalität, also vor Ausbeutung und Menschenhandel. In Schweden gibt es zwar auch noch Prostitution, aber die Frauen leben weitaus sicherer.
Wenn Sie auf die soziale Arbeit an der Basis schauen: Gibt es ausreichende Hilfen für Menschen in der Prostitution, oder klafft eine Lücke zwischen Bedarf und Angebot?
Da klafft schon eine deutliche Lücke: Es gibt in einigen Städten eine Finanzierung für die aufsuchende Arbeit in der Prostitution – aber noch lange nicht in jeder Stadt. Vor allen Dingen fehlen flächendeckende Ausstiegsprogramme, solche Programme gibt es in weniger als 10% der Städte in Deutschland. Ausstiegsbegleitung ist ein großer Komplex, dazu gehört unbedingt Wohnraum für die Frauen. Wer das Milieu verlassen möchte, kann nicht im Bordell wohnen bleiben. Viele der Frauen sind psychisch sehr instabil, viele haben Suchtprobleme oder leiden unter Krankheiten, denn die Prostitutionstätigkeit geht mit vielen gesundheitlichen Risiken einher. Die Frauen müssen zunächst stabilisiert werden, sich wieder an einen geregelten Tagesablauf gewöhnen. Sie brauchen ein anderes soziales Umfeld und andere soziale Kontakte. Oft kennen die Frauen nur das Prostitutionsmilieu und so braucht es seine Zeit, bis eine Frau vielleicht selbstständig arbeiten und für sich selbst sorgen kann. Das bleibt natürlich das Ziel, aber es kann – je nachdem, wie lange die Frau in der Prostitution war – ein weiter Weg dahin sein. Das ist nicht billig, aber diese langfristige Begleitung sind wir den Frauen aus humanitären Gründen schuldig.
Sie beschreiben, dass Frauen in den Bordellen wohnen. Nach dem Prostituiertenschutzgesetz dürfen diese Frauen nicht in den Räumen untergebracht werden, in denen sie arbeiten.
In der Praxis sehen wir, wie manche Bordellbesitzer das lösen: Sie bieten diesen Frauen einen Kellerraum oder eine Unterkunft im Dachgeschoss an, in der dann zahlreiche Hochbetten stehen. Das wäre nach dem Prostituiertenschutzgesetz in Ordnung, weil Wohn- und Arbeitsraum so getrennt sind, aber die Frauen stehen natürlich nach wie vor unter einer sehr engmaschigen Kontrolle.
Die Frauen berichten uns, dass ihnen kein Geld bleibt, um in eine andere Wohnung zu wechseln. Sie sind ja selbständig tätig und zahlen im Bordell eine Miete für das Zimmer, je nach Betreiber sind das 150 bis 250 Euro pro Tag. Dazu müssen sie im Bordell ihr Essen, Hygieneprodukte und ähnliche Artikel kaufen, weil sie in der Regel nicht raus können. Dazu kommen manchmal noch Abgaben für Security, und es werden 18,00 Euro für die Steuer eingezogen, wenn das Bordell dem Düsseldorfer Verfahren folgt. So kommen jeden Tag ein paar 100 Euro zusammen, bevor die Frau nur einen einzigen Freier bedient hat. Und wenn Zuhälter da sind – und es sind meistens Zuhälter da -, halten auch die ihre Hand auf. Dieser finanzielle Druck führt dazu, dass die Lage der Frauen zum allergrößten Teil so prekär ist es. Nur ganz wenige Frauen haben die Macht, für sich etwas Besseres herausholen. Solche Frauen mag es geben, das will ich gar nicht abstreiten, aber sie sind bei weitem nicht die Mehrheit. Und deshalb finde ich: Als Gesellschaft haben wir eine Verpflichtung, die Frauen in der Prostitution zu schützen.
Herzlichen Dank für das Gespräch!
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Die Pfarrerin im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg, Larissa Hachmann-Figgen, berichtet. Das plant die Justiz NRW im Blick auf sterbende Gefangene.
Fröndenberg (2mind) – Die Zahl der Senioren im Strafvollzug steigt: Waren 1994 noch 0,1 Prozent der Gefangenen über 70 Jahre alt, so machte diese Gruppe 2024 bereits 1,3 Prozent aus, sagte der Kriminologe Merten Neumann vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen der Süddeutschen Zeitung. Das steigende Alter der Inhaftierten stellt den Vollzug vor neue Herausforderungen. Über das Sterben im Gefängnis sprach 2mind mit Pfarrerin Larissa Hachmann-Figgen, die als evangelische Seelsorgerin im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg arbeitet. Dort entsteht derzeit ein Fachbereich für Hospiz- und Palliativmedizin mit drei Betten.
Justizvollzug als sicherer Ort
Warum sterben Menschen überhaupt hinter Gittern? Warum wird ihnen nicht für die letzten Tage ihres Lebens Freiheit gewährt? In einer solchen Situation werde als Erstes über die Möglichkeit einer Haftentlassung gesprochen, sagt Hachmann-Figgen. Aber: „Eine Entlassung sterbender Gefangener ist manchmal aus vollzugsrechtlichen Gründen und wegen der nötigen Sicherheitsmaßnahmen nicht möglich, insbesondere bei langen Reststrafen.“ Zudem sei es mitunter schwierig, Pflegeheime für diese Gefangenen zu finden. Die Pfarrerin weiter: „Gefangene, die über eine lange Zeit im Strafvollzug waren, erleben die Haftanstalt manchmal als sicheren und guten Ort, und eine Verlegung nach draußen wäre eine Überforderung.“
Würdevolles Sterben ermöglichen
So kommt es, dass in den zurückliegenden zehn Jahren 98 ältere Inhaftierte über 60 Jahre in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten verstarben, darunter acht durch Suizid. So berichtete es im April das NRW-Justizministerium dem Düsseldorfer Landtag. „Sterbende Gefangene werden intensiv begleitet“, berichtet die Pfarrerin. „Hier sind insbesondere die Pflegekräfte sehr engagiert, um ihnen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Auch der Sozialdienst und Psychologen schauen öfter nach diesen Menschen.“ Der Haftraum werde etwas wohnlicher gestaltet. Und den Gefangenen würden nach Möglichkeit Wünsche erfüllt, etwa im Blick auf Kontakte zu Verwandten. Hachmann-Figgen weiter: „Die Besuchszeiten spielen dann eine nicht so große Rolle, es sind Besuche für einen halben Tag möglich.“ Eine Übernachtung von Angehörigen sei aber – anders als in Hospizen – im Justizvollzugskrankenhaus nicht möglich.
Seelsorge unter Druck
Generell sei der Wunsch nach seelsorgerlicher Begleitung im Justizvollzugskrankenhaus sehr groß, berichtet Hachmann-Figgen. Auch in Sterbesituationen ist die Seelsorge gefragt: „Als evangelische und katholische Seelsorger begleiten wir diese Menschen ebenso, wenn wir zum Gespräch angefordert werden, und schauen darüber hinaus auch im Alltaggeschehen häufiger vorbei.“ Die evangelische Pfarrerin und ihr katholischer Kollege arbeiten dabei unter Druck. „Manchmal ist es schwierig allen Gesprächsanfragen nachzukommen“, so Hachmann-Figgen. „Zum einen, weil es sehr viele sind, zum anderen, weil die Erkrankten oft sehr kurze Verweildauern hier im Krankenhaus haben.“
Beisetzungen manchmal anonym
Wie geht es nach dem Tod eines Gefangenen weiter? „Verstorbene Gefangene werden manchmal an Bestatter übergeben, die von den Angehörigen beauftragt wurden“, sagt Hachmann-Figgen. Einige der Angehörigen hätten zuvor mit dem Verstorbenen über seine Wünsche für die Bestattung gesprochen. „Gibt es keine nahen Angehörigen, findet eine soziale Bestattung statt.“ Die werde durch das Ordnungsamt organisiert und teilweise als anonyme Bestattung durchgeführt. Die Pfarrerin ergänzt: „Oft ist es auch so, dass andere Mitgefangene wissen wollen, wo eine Beisetzung stattgefunden hat, gerade dann, wenn sie über lange Zeit mit dem Verstorbenen zusammen waren.“
Das plant der Justizvollzug NRW
Im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg wird derzeit die Einrichtung eines eigenständigen Fachbereichs „Hospiz-/Palliativmedizin“ erprobt. Es sollen drei Betten vorgehalten werden, um Gefangene mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung im Justizvollzug rund um die Uhr medizinisch angemessen versorgen und professionell psychologisch, sozial und spirituell begleiten zu können. Wie der Pressesprecher des Justizvollzugskrankenhauses weiter mitteilte, erfolgt bei Aufnahme zuerst eine gründliche Anamnese. Ärztliche und pflegerische Maßnahmen richten sich dann darauf aus, Schmerzen zu reduzieren und die verbleibende Lebenszeit so angenehm wie möglich zu gestalten. Während der Erprobungsphase ist die palliative Arbeit integriert in die bestehenden Abläufe des Justizvollzugskrankenhauses. Über die Einrichtung eines palliativen Fachbereichs werde im Anschluss unter Berücksichtigung der in der Erprobung gewonnenen Erkenntnisse entschieden.
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Berlin (2mind) – Sollte die Prostitution Minderjähriger gesetzlich geregelt werden? Und schadet die Prostitution einer Hochschwangeren dem ungeborenen Kind? Diese Fragen wirft ein Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) auf. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hatte das KFN die Wirkung des im Juli 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) untersucht und Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung gegeben. Die Einschätzungen und Empfehlungen des Gutachtens stießen auf ein geteiltes Echo.
Mit dem Prostitutionsschutzgesetz wollte die Bundesregierung die Situation von sich prostituierenden Frauen und Männern verbessern und sie vor Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang schützen. Dazu schuf das Gesetz eine Anmeldepflicht für Prostituierte, verbunden mit einem Informations- und Beratungsgespräch. Betreiber eines Prostitutionsbetriebs – etwa von Prostitutionsstätten oder -vermittlungen – benötigen eine Erlaubnis, deren Voraussetzungen ebenfalls in dem Gesetz geregelt werden. Und das Gesetz verpflichtete die Bundesregierung, bis Ende Juni 2025 eine Evaluation vorzulegen.
Hat das Prostitutionsschutzgesetz seine Ziele erreicht?
Das KFN sieht in seinem Evaluationsbericht Stärken und Schwächen des Gesetzes. „Da die Schwächen jedoch weitgehend behebbar erscheinen, hat das ProstSchG aus Sicht der Autor*innen vor allem Potenzial.“
Schützt das Gesetz – wie angestrebt – vor Gewalt? Die Lebens- und Arbeitsbedingungen Prostituierter seien sehr unterschiedlich. „Einige Prostituierte üben die Tätigkeit sehr selbstbestimmt aus. Insbesondere ‚Armuts- und Beschaffungsprostituierte‘ sehen sich häufig mit prekären Lebensbedingungen konfrontiert“, heißt es in dem Bericht. Einzelne Gruppen Prostituierter könnten einem erhöhten Risiko von Gewalt ausgesetzt sein – sowohl durch strukturelle Ausbeutung als auch durch ihre Kunden. Jedoch seien weitere Untersuchungen nötig, um hierzu belastbare Aussagen treffen zu können.
Zudem verweisen die Autoren auf die unzureichende Datenlage: „Aussagekräftige Daten zur Zahl der in Deutschland tätigen Prostituierten, die auf fundierten empirischen Erkenntnissen beruhen und sich zum aktuellen Zustand verhalten, existieren zum jetzigen Zeitpunkt nicht.“ Damit lässt sich nicht sagen, wie hoch der Anteil der Prostituierten ist, die ihre Tätigkeit angemeldet haben – und wie viele Prostituierte im Dunkelfeld arbeiten.
Was ist über Lebenslagen der angemeldeten Prostituierten bekannt?
Im Jahr 2019 – vor der Corona-Pandemie – gab es 40.369 Anmeldungen nach dem ProstSchG. Die Anmeldezahlen vielen während der Pandemie deutlich und erreichten 2023 mit 30.636 nicht wieder das Vor-Corona-Niveau. Der Anteile der Prostituierten mit deutscher Staatsangehörigkeit lag in den Jahren 2017 bis 2023 zwischen 18 und 22 %.
„Unter den gültig Angemeldeten aus Nicht-EU-Staaten fällt einerseits die stets hohe Zahl von Menschen mit thailändischer Staatsangehörigkeit auf, ebenso wie die seit dem Jahr 2022 sprunghaft ansteigende Zahl von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit“, so der Bericht. Bei den EU-Staatsangehörigen lag der Altersschwerpunkt in der Gruppe der 21- bis 35-Jährigen, bei den Personen aus Nicht-EU-Staaten im Bereich von 36 bis 55 Jahren. „Die absoluten Zahlen der 18- bis 20-jährigen Prostituierten sind sowohl unter den EU- als auch den Nicht-EU-Staatsangehörigen über alle Erhebungsjahre hinweg vergleichsweise gering.“
Weiter schreiben die Autoren: „„Prostituierte sind überdurchschnittlich häufig von bestimmten sexuell übertragbaren Infektionen betroffen, wobei insbesondere nicht versicherte und migrantische Prostituierte eine besonders vulnerable Gruppe darstellen.“
Hauptgrund für die Nichtanmeldung von Prostituierten sei eine fehlende Bereitschaft zur Offenlegung der Prostitutionstätigkeit gegenüber einer Behörde. „Auch wegen des (hier nachgewiesenen) häufigen Benachteiligungserlebens infolge der Tätigkeit als Prostituierte ist jedenfalls ein Teil dieser Menschen sehr zurückhaltend in der Offenlegung ihrer Tätigkeit – nicht selten wird die Prostitutionstätigkeit sogar gegenüber der eigenen Familie und engen Freunden verheimlicht.“
Zudem deuteten regionale Untersuchungen darauf hin, „dass sich ein Teil der Prostitutionsszene seit der Einführung des Gesetzes stärker in informelle, schwer beobachtbare Bereiche verlagert hat, insbesondere durch die Schließung von Prostitutionsstätten und die Nutzung von Online-Plattformen.“
Was ist über die Prostitutionsbetriebe bekannt?
Die Anmeldung von Prostitutionsbetrieben stieg bis zum Jahr 2023 kontinuierlich auf 2.312. „Der allergrößte Teil gültiger Erlaubnisse bezieht sich auf Prostitutionsstätten, ein deutlich geringer Teil auf Prostitutionsvermittlungen.“ Weiter heißt es im Bericht, es seien nur sehr wenige Prostitutionsfahrzeuge und Prostitutionsveranstaltungen angemeldet worden. „Ersichtlich gibt es aber auch Prostitutionsgewerbetreibende, die sich dem Erlaubnisverfahren bislang nicht stellen. Wie groß der Anteil ist, kann auf Basis der vorliegenden Daten nicht beurteilt werden.“
In den zurückliegenden Jahren wurden jeweils zwischen neun und 50 Erlaubnisse widerrufen. „Die Zahl der Versagungen von Erlaubnissen für Prostitutionsgewerbe schwankt zwischen 27 Versagungen im Jahr 2022 und 140 im Jahr 2019.“
Was empfiehlt der Bericht?
Die Autoren der KFN geben dem Gesetzgeber zahlreiche Empfehlungen mit, darunter:
die finanzielle Förderung von Maßnahmen, die über Prostitution aufklären, und die Prüfung von Maßnahmen, mit denen der Benachteiligung von Prostituierten im Alltag aktiv entgegengewirkt wird;
einen weitgehenden Ausschluss der Übermittlung von Anmeldedaten an Behörden, die nicht ProstSchG-Behörden sind – etwa an Finanzbehörden -, um das Vertrauen in die Sicherheit der sensiblen Daten zu erhöhen;
eine besonders umfassende Aufklärung heranwachsender Prostituierter;
die Prüfung, ob der „Anwendungsbereich nicht teilweise auf minderjährige Prostituierte ausgedehnt werden sollte“, um diese besser schützen zu können;
die Einholung eines unabhängigen Gutachtens dazu, ob die Prostitution Hochschwangerer Risiken für das ungeborene Leben mit sich bringt;
die Einführung einer Pflicht für Gewerbetreibende, „online und offline in prominenter Weise darauf hinzuweisen, dass sie eine Erlaubnis nach dem ProstSchG besitzen“.
Welche Reaktionen gibt es auf den Bericht?
Verbände und Organisationen reagierten erwartbar unterschiedlich auf den Evaluationsbericht.
Der „Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel“ (KOK) bezeichnet die Evaluation als umfassend, gründlich und ausgewogen. „Das Gutachten unterstreicht, dass die freiwillig ausgeübte Prostitution von Zwang und Menschenhandel klar zu unterscheiden ist“, so der KOK. „Regulierung von Sexarbeit kann ein Baustein im Einsatz gegen Menschenhandel sein, darf aber nicht zur Kriminalisierung oder Verdrängung führen.“
Für den Verein „Terre Des Femmes – Menschenrechte für die Frau“ lässt die Evaluation den Schluss zu: „Das Gesetz schützt nicht, denn es ändert nichts an der Realität von Gewalt, Ausbeutung und strukturellem Zwang in der Prostitution.“ Der Zugang zu Beratung und Information sei für viele Personen zu hochschwellig, die Wirkung der Anmeldepflicht wird als kritisch eingeschätzt.
Der LSVD⁺-Bundesverband (Verband Queere Vielfalt) fordert eine vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit. „Das Prostituiertenschutzgesetz ist kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Ausbeutung und Gewalt.“ Die in dem Gesetz enthaltene Registrierungspflicht lehnt der Verband ab.
Für den Verein Solwodi Deutschland e.V. erklärte dessen Vorsitzende Maria Decker: „Die Evaluierung des kfn geht von methodisch bedingten Verzerrungen und fragwürdigen Ansätzen aus und zeichnet in Konsequenz ein zu positives Bild der Prostitution und der Wirksamkeit des Gesetzes“. Bestimmte Bereiche der Prostitutionsausübung, z.B. der Straßenstrich, seien kaum in den Blick genommen worden und es sei fraglich, inwieweit die KFN-Empfehlungen in diesem besonders prekären Milieu greifen würden.
Wie geht es weiter?
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte bei der Vorstellung der Evaluation die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission an, mit deren Hilfe der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen gestärkt werden soll. Die Kommission werde sich mit den konkreten Ergebnissen der Evaluation und den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen, so ihr Ministerium.
Foto: Jenny Nau und Frank Hübner (Achim Halfmann / 2mind)
In Wuppertal bietet der Verein Knicklicht seit 20 Jahren eine intensive Begleitung mit Hausaufgabenhilfe und Kinderkantine.
Wuppertal (2mind) – Die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern soll Bildungschancen verbessern. Jedoch werden die großen Gruppen in der Nachmittagsbegleitung nicht allen Kindern gerecht. „Kinder, die auf familiäre Strukturen und intensivere Begleitung angewiesen sind, fallen durch das Raster“, sagt Frank Hübner, Vorstand beim Kinder- und Jugendhilfeträger Knicklicht. Die Arbeit auf dem Ölberg im Wuppertaler Stadtteil Elberfeld wird im September 20 Jahre alt.
Der markante Name Ölberg entstand in den 1920 Jahren, als viele Wohnungen in dem Arbeiterviertel mit Öl- bzw. Petroliumlampen beleuchtet wurden, denn sie waren nicht an das öffentliche Stromnetz angebunden. „In unserem Stadtteil leben viele Familien mit vielseitigen Migrationshintergründen“, sagt Hübner. Das fördere die interkulturelle Kompetenz dieser Kinder. Der Knicklicht-Vorstand weiter: „Ethnische oder religiöse Konflikte erleben wir nicht.“
Knicklicht bietet eine soziale Gruppenarbeit für zwölf und eine Kinderkantine für 15 Kinder im Grundschulalter. Fünf Mitarbeitende in der sozialen Gruppenarbeit sorgen für eine individuelle Begleitung der Kinder an Wochentagen zwischen 11.30 und 16.30 Uhr. Die Kinder werden bei den Hausaufgaben unterstützt und mit Spiel- und Freizeitangeboten gefördert. Finanziert wird dieses Angebot im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (HzE) durch das Wuppertaler Jugendamt.
Die benachbarte Kinderkantine wird von drei Fachkräften begleitet. Das gemeinsame Essen, die Begleitung bei den Hausaufgaben und kreative Freizeitangebote sind – wie in der sozialen Gruppenarbeit – wichtige Programmelemente. Auch die Kinderkantine wendet sich an Grundschüler, für die eine intensivere Begleitung wichtig ist. Zu den 15 Mädchen und Jungen dort zählen drei sogenannte HzE-Kinder.
Die Kinder in der sozialen Gruppenarbeit haben sich den Namen „Flumis“ gegeben, in der Kinderkantine sind die „Glühwürmchen“ unterwegs.
Was können wir für unseren Stadtteil leisten?
Entstanden ist die Knicklicht-Arbeit aus der Frage von Mitgliedern einer auf dem Ölberg gelegenen Baptistengemeinde, was Christen für ihren Stadtteil tun können. Mitglieder der Gemeindeleitung, zu der Frank Hübner gehörte, suchten das Gespräch mit Bezirkssozialarbeitern. Daraus entstand die Idee eines Jugendcafés, einer Hausaufgabenbetreuung und einer Kinderkantine. Zwei weitere Freikirchen – eine Freie evangelische und eine Brüdergemeinde – brachten sich in das Projekt. Gemeinsam renovierten Christen die Räume einer der Baptistengemeinde gegenüberliegenden ehemaligen Eckkneipe, die zum Verkauf stand und die ein Gemeindemitglied erwarb.
Der Verein Knicklicht e.V. wurde im September 2008 gegründet und schloss sich später dem DPWV („Der Paritätische“) als Spitzenverband an. Wichtig war die Vereinsgründung, um Spendengelder akquirieren zu können: Manche Firmen- und Privatspender wollten Mittel für die Kinderarbeit, nicht aber für eine Kirche zur Verfügung stellen. In dem Verein sind bis heute die Freie evangelische und die Baptistengemeinden vertreten. „Wir wollen eine christliche Ausrichtung als Kompass behalten“, sagt Hübner. „Dabei verstehen wir uns nicht als missionarisches, sondern als sozial-diakonisches Projekt.“
Hausbrand als Neustart
Anfangs wurde das Projekt Knicklicht ganz durch Ehrenamtliche gestaltet. Nach einem Brandschaden im Jahr 2010 mussten die Räume neu renoviert werden. Der Verein nutzte die unfreiwillige Zäsur, um seine Arbeit zu fokussieren: Das Jugendcafé wurde aufgegeben, Hausaufgabenbetreuung und Kinderkantine wurden ausgebaut. Für die Koordination und Begleitung des ehrenamtlichen Teams wurde erstmals eine hauptamtliche Fachkraft eingestellt.
Die soziale Gruppenarbeit startete im Jahr 2017. Seitdem ist der Verein als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Geleitet wird die Arbeit heute von der Sozialpädagogin Jenny Nau, die in Elterngesprächen und bei der Hilfeplanung mit den Familien gemeinsam Perspektiven über die Zeit im Knicklicht hinaus in den Blick nimmt. „Einzelne Kinder bleiben auch in der 5. Klasse bei uns, wenn der zeitgleiche Wechsel von Schule und Nachmittagsbetreuung eine Überforderung für sie wäre“, sagt Nau.
Nicht ohne Ehrenamtliche
Wie in der Anfangszeit besitzt das ehrenamtliche Engagement im Knicklicht eine hohe Bedeutung, auch wenn es nicht an die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte ersetzt. Jeden Tag ist eine ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Gruppenarbeit mit dabei und Freiwillige unterstützen zudem die Köchin. Darüber hinaus kommen Ehrenamtliche im Rahmen von Patenschaften zum Einsatz, etwa als Vorlesepaten oder bei der Hausaufgabenunterstützung. „Das ehrenamtliche Engagement hat in der Coronapandemie deutlich gelitten, aber ohne Ehrenamtliche kann ein normaler Arbeitstag nicht abgedeckt werden“, sagt Nau.
Im Alltag wird die multiethnische Herkunft der Kinder berücksichtigt. Im Knicklicht wird das Verständnis der unterschiedlichen religiösen und kulturellen Besonderheiten der Kinder untereinander mit Projekten fördern. Das Essen wird von einer aus Syrien stammenden Köchin frisch zubereitet. Die Kinder können über eine Essenswunschbox ihre Ideen einbringen, die auch dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht einem typisch deutschen Speiseplan entsprechen.
Kürzungen der Schulsozialarbeit hat Folgen
Seit der Coronapandemie haben sich Kinderbedürfnisse erkennbar verändert. „Die Zeit zu Hause und das Tragen von Schutzmasken hat sich bei den Kindern tief eingebrannt.“ Nau weiter: „Kinder sind gewaltbereiter und emotional unausgeglichener geworden. Es fällt ihnen schwerer, sich in soziale Situationen zu integrieren.“
Angesichts dieser Beobachtungen erscheint es alles andere als hilfreich, dass – aufgrund der unsicheren Finanzierung durch das Land – freie Träger der Schulsozialarbeit in Wuppertal ihren Rückzug aus diesem Arbeitsfeld angekündigt haben. Sozialarbeitende verlassen ihre Stellen und wechseln auf sicherere berufliche Positionen. Knicklicht-Vorstand Hübner sagt: „Kürzungen der Schulsozialarbeit führen dazu, dass der Austausch mit Schulen schwieriger wird.“ Lehrer fühlten sich häufiger überfordert und könnten einzelne Kinder und deren soziale Situation nicht tiefer kennenlernen. Dies könne auch dazu führen, dass weniger Kinder individuelle Förderangebote über Hilfen zur Erziehung erhalten. Für das Knicklicht liegt eine Herausforderung darin, die eigenen Belegungszahlen aufrecht zu erhalten.
Die finanziell angespannte Lage verhindert zudem neue Projekte. So hatte Knicklicht die Konzeption für eine Präventionsgruppe entwickelt, die Kinder bereits vor einer Gewährung von Hilfe zur Erziehung fördern sollte. Die Konzeption stieß bei den kommunalen Verantwortlichen auf Zustimmung, jedoch scheiterte eine Finanzierung. Hübner dazu: „Hilfe zur Erziehung ist eine Pflichtleistung, Prävention dagegen eine Kann-Leistung, und dafür fehlt es aktuell an Mitteln.“
Auch die Zahl der Ausbildungsabbrüche steigt kontinuierlich. Der Arbeitsmarkt für Helfer wird sich verschlechtern. Das IAB rät zu niedrigschwelligen und berufsbegleitenden Angeboten.
Berlin (2mind) – Der Anteil junger Erwachsener ohne Berufsabschluss steigt seit über zehn Jahren kontinuierlich an. Lag die Zahl der 20 bis 34-jährigen Erwerbspersonen ohne berufliche Qualifizierung im Jahr 2013 noch bei 10 %, so stieg er bis 2024 auf 13 % an. Das berichtet das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit.
Ein Teil dieses Anstiegs lasse sich durch Zuwanderung erklären; in dieser Bevölkerungsgruppe sei der Anteil der nicht formal Qualifizierten höher. Jedoch stieg die Quote auch unter Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an. Zudem brachen zwischen 2005 und 2020 immer mehr Auszubildende die von ihnen gewählte Ausbildung vorzeitig ab; im Jahr 2020 lagt der Anteil der Ausbildungsabbrüche bei etwa 23 %. Insgesamt gelten 1,6 Millionen Menschen in der Altersgruppe von 20 bis 34 Jahren als nicht formal qualifiziert.
Das IAB verweist auf die Erhöhung des Mindestlohns und die damit gestiegene Attraktivität von Helfertätigkeiten. Perspektivisch werde sich die Arbeitsmarktlage bei Helfertätigkeiten jedoch verschlechtern, so dass IAB.
“Dass junge Menschen den Weg zu einer formalen Qualifizierung finden, dazu können gezielte niedrigschwellige Angebote beitragen. Diese können modular aufgebaut sein und gegebenenfalls berufsbegleitend zum vollwertigen Abschluss führen“, schreiben die Forscher. Verantwortliche in Berufsschulen und Betrieben sollten im Umgang mit lernschwächeren Menschen befähigt werden. Im Blick auf Zugewanderte “kommt es darauf an, Kompetenzen festzustellen, zügig anzuerkennen und berufsbegleitend gezielt Qualifikation weiterzuentwickeln sowie Sprachkenntnisse zu fördern“, so das IAB.
Die NRW-Justizvollzug baut eine palliativmedizinische Abteilung im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg auf. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD hervor.
Düsseldorf (2mind) – Im Strafvollzug werden vermehrt Gefangene sterben. Das erwartet Sonja Bongers, SPD-Abgeordnete im NRW-Landtag, und verweist in einer Kleinen Anfrage zum Thema „Altern und Sterben im Justizvollzug“ auf die allgemein alternde Bevölkerung. „Wie kann auch unter den besonderen Bedingungen des Justizvollzugs sichergestellt werden, dass den Inhaftierten ein Sterben in Würde möglich ist? Wie kann den Angehörigen ermöglicht werden, sich angemessen von den Sterbenden zu verabschieden?“, wollten die Abgeordnete wissen (DS 18/13055).
In seiner Antwort berichtet NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) zunächst die Zahlen: In den letzten zehn Jahren starben 98 ältere Inhaftierte über 60 Jahre, darunter acht durch Suizid. Statistiken zu Haftunterbrechungen oder Begnadigungen für sterbenskranke Gefangene werden nicht gesondert erfasst, so der Minister. Es werde jedoch regelmäßig versucht, ein Sterben außerhalb des Vollzugs zu ermöglichen: Etwa in Pflege- oder Hospizeinrichtungen, sofern die Betroffenen dies wünschen und entsprechende Möglichkeiten bestehen.
Für Gefangene, die im Vollzug sterben, wird eine individuelle Betreuung angeboten – durch Seelsorge, psychologische und medizinische Dienste. Zudem werde im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg ein Fachbereich für Hospiz- und Palliativmedizin eingerichtet, der drei Betten für schwerkranke Gefangene bereitstellen soll.
Angehörigen werde ermöglicht, sich von sterbenden Gefangenen zu verabschieden – durch vermehrte Besuche, Telefonkontakte oder Sonderbesuche. Auch Justizvollzugsbeamte erhalten Unterstützung, um die Belastungen im Umgang mit sterbenden Inhaftierten besser zu bewältigen. Dazu zählen die Begleitung durch psychosoziale Notfallteams, seelsorgerische und psychologische Dienste sowie spezielle Fortbildungen.
Eine britische NGO will die Bibel mit LEGO-Steinen animiert erzählen und kann andere Stop-Motion-Projekte inspirieren.
Coventry (2mind) – Die Ereignisse rund um Karfreitag und Ostern in einem animierten Stop-Motion-Video mit LEGO-Figuren – das bietet die LEGO-Bibel von Go Chatter Studios. „Wir möchten, dass Kinder den roten Faden des Evangeliums von der Genesis bis zur Offenbarung erkennen“, sagte Josh Whitehouse gegenüber Evangelical Fokus, der die Idee zu diesen Videos während der Corona-Pandemie entwickelte.
Was als ehrenamtliches Projekt für den Sonntagsschulunterricht begann, wird heute unter dem Motto „Die Bibel bauen – Stein für Stein“ von der gemeinnützigen Organisation Go Chatter Studios weitergeführt. Bisher hat die NGO zehn biblische Geschichten in Stop-Motion-Videos umgesetzt, die in über 1.200 Kirchen eingesetzt wurden. Langfristig wollen Whitehouse und sein Team mit einer Serie von 70 bis 80 Folgen die gesamte biblische Geschichte abdecken.
„Wir haben Feedback von christlichen Familien, aber auch von Muslimen und Atheisten erhalten, denen die Inhalte gefallen“, so Whitehouse laut Evangelical Fokus. Die Verwendung von LEGO, einem visuell vertrauten und kulturneutralen Medium, baue Barrieren ab und fessele die Aufmerksamkeit.
Das für diese Tage passende Video „The Story of Easter” beginnt mit den Ereignissen am Palmsonntag und endet mit der Osterbotschaft: „Jesus ist nicht hier, er ist von den Toten auferstanden“.
Die englischsprachigen Videos stehen für den Offline-Einsatz kostenlos zum Download zur Verfügung. Das religionspädagogische Projekt kann als Inspiration für ähnliche deutschsprachige Stop-Motion Videos dienen.
Sonja Bongers (SPD): „Die Situation ist für die Träger eine Katastrophe.“
Düsseldorf (2mind) – Kürzungen im nordrhein-westfälischen Landeshaushalt hinterlassen bei Trägern der freien Straffälligenhilfe tiefe Spuren und gefährden deren Zukunft: „Wir haben jahrelang am Drei-Säulen-Modell gearbeitet, jetzt wird die eine Säule reduziert“, sagt Manuel Sheikh, Sprecher der Zentralen Beratungsstellen NRW und Sozialarbeiter bei Chance e.V. in Münster. Justizvollzug, der Sozialdienst der Justiz und die freie Straffälligenhilfe bilden die drei Säulen der Resozialisierung. Für die justizgeförderten Projekte der freien Straffälligenhilfe kündigte die nordrhein-westfälische Landesregierung im vergangenen Jahr umfangreiche Kürzungen an, setzte aber nicht alle davon im Landeshaushalt für 2025 um. Jedoch hatte bereits die Ankündigung erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der freien Träger:
So mussten Träger Kündigungen aussprechen oder Fachkräfte haben – angesichts der Unsicherheit – von sich aus das Tätigkeitsfeld gewechselt. Als dann Anfang Dezember für einige justizgeförderte Projekte die Mittelkürzungen vom Tisch waren, fehlten manchen Akteuren bereits ihre erfahrenen Mitarbeiter. Seit 1996 stehen die Träger justizgeförderter Projekte an jedem Jahresende vor der Frage, ob sie für das Folgejahr Mittel erhalten und damit ihre Projekte fortführen können. Auch für das Jahr 2026 fehle es für diese Projekte an Planungssicherheit, sagt Sheikh.
„Die Situation ist für die Träger eine Katastrophe.“ So ordnet Sonja Bongers, Sprecherin der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Landtags NRW, die Situation ein. Bongers verweist auf die langfristigen Folgen: „Strukturen, die einmal weg sind, die sind auf längere Zeit weg.“ Mit den Kürzungen im Landeshaushalt werde sich ihre Partei nicht zufriedengeben. Bongers weiter: Die SPD-NRW werde „immer und immer wieder“ die „Streichorgien in verschiedene Anträge packen“ und so „über das Jahr verteilt den Finger in die Wunde legen“.
Im Landeshaushalt 2025 wurden die freiwilligen Leistungen an die Träger der freien Straffälligenhilfe auf knapp die Hälfte gekürzt. Von den Streichungen erfasst waren der Täter-Opfer-Ausgleich, das Modellprojekt für die Förderung der gemeinnützigen Arbeit sowie die Zuwendungen für die Mitwirkung bei der Behandlung von Sexualstraftätern. Darauf verweist die SPD-Fraktion im NRW-Landtag in einem im März vorgelegten Antrag und stellt fest: „Die so herbeigeführte schwere Schwächung der subsidiären Reintegration von Straffälligen hat spürbare Auswirkungen auf die Wohnungsvermittlung im Anschluss an die Inhaftierung. Aber auch die Wartezeiten für Therapien von Sexualstraftätern werden sich weiter drastisch verlängern“.
In ihrem Antrag forderte die SPD-Opposition die Landesregierung aus CDU und Grünen auf, die aktuellen Kürzungen im Bereich der freien Straffälligenhilfe rückgängig zu machen. Ende März wurde der Antrag im Landtag erwartungsgemäß mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
Den Trägern der freien Straffälligenhilfe steht auch am Ende dieses Jahres eine Zitterpartie bevor.