Velbert (2mind) – Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) betont die Bedeutung von Demokratiebildung und Medienkompetenzförderung in den Schulen. „Schulen können nicht alles regeln“, sagte Feller. Aber: „Bei Demokratiebildung glaube ich, dass Schulen eine große Chance haben“, so die Ministerin am Dienstag in Velbert, wo sie auf Einladung der örtlichen CDU im Bildungszentrum der Diakonie Bleibergquelle sprach.
Kinder müssten lernen, eine eigene Meinung zu entwickeln, andere Meinungen auszuhalten und sich in der Gesellschaft zu engagieren, so die Ministerin. Dazu sollten die Schulen Beteiligungsmöglichkeiten schaffen und Schülerinnen und Schülern so die Erfahrung vermitteln: Wir können an unseren Schulen etwas bewegen.
Sorge bereiten Feller die Bilderwelten in den Social Media. Während etwa öffentlich-rechtliche Medien nach dem Angriff der Hamas auf Israel besonders grausame Bilder nicht gezeigt hätten, seien alle Bilder ungefiltert in den sozialen Medien zu sehen gewesen. „Da steckt viel Potential drin, unsere Kinder auf falsche Bahnen zu lenken“, sagte die Schulministerin. Deshalb gehöre auch die Vermittlung von Medienkompetenz und digitaler Kompetenzen in die Schulen. Ein wichtiges Thema sei dabei der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI).
Ihrer Zuhörerschaft berichtete die Dorothee Feller darüber, wie sich ihr Ministerium den zahlreichen Herausforderungen im Bildungswesen stellt: dem Lehrermangel – besonders in Grundschulen und der Sekundarstufe I -, dem schlechten Abschneiden nordrhein-westfälischer Schüler in internationalen Lernstandserhebungen und der schulischen Integration von Flüchtlingskindern.
An das Velberter „Bildungszentrum Bleibergquelle“ wird die NRW-Schulministerin demnächst zurückkehren: Sie nahm an dem Abend eine Einladung von Bildungszentrums-Geschäftsführer Markus Berg zu einem Besuch der dortigen Schulen – Grundschule, Gesamtschule und Berufskolleg – an.
Velbert (2mind) – In der stationären Jugendhilfe werden junge Menschen zu wenig auf die digitale Welt vorbereitet. „Medienpädagogisches Arbeiten beschränkt sich in vielen Einrichtungen auf die Regulierung“, sagte der Medienpädagoge Andrè Weßel am 7. Februar auf dem Fachtag „Medien in der Jugendhilfe“ in Velbert. Als Sanktionsinstrument würde der Handyentzug in die Stufenpläne von Heimgruppen eingebaut. Wichtig seien jedoch der „Schutz durch Beteiligung“ und der „Schutz durch Förderung“, um jungen Menschen Kompetenzen zu vermitteln.
Weßel, der heute bei der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) tätig ist, wirkte bis 2022 an dem Forschungsprojekt DigiPäd 24/7 zum Stand der Digitalisierung und Organisationsentwicklung in Heimen und Internaten mit. Danach stehen in der Medienarbeit vieler Einrichtungen „eher Schutz von Risiken, um Gefährdungspotentiale zu reduzieren“ im Vordergrund. Regeln dazu würden häufig ohne die Beteiligung Jugendlicher entwickelt und von diesen als intransparent und grenzüberschreitend wahrgenommen. In vielen Jugendhilfeeinrichtungen fehle ein Medienkonzept und jedes Team arbeite anders. „Der weiteren wird das Thema häufig bei Medienbeauftragten abgeladen“, so der Weßel, der eine medienpädagogische Grundqualifizierung des gesamten pädagogischen Teams für wichtig hält.
Auch junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen „nehmen Digitalität als selbstverständlichen Bestandteil ihres Alltags war“, so der Medienpädagoge, der dazu den 15. Kinder- und Jugendhilfebericht zitierte: „Wer nicht (digital) kommuniziert, nimmt nicht teil.“ Es gelte, Kinder und Jugendliche für zunehmend hybride Lebenswelten fit zu machen; Pädagogen hätten „dafür nur wenig Zeit“, so Weßel. Gefordert seien auch Informationen zu Kostenfallen, Cyber Grooming, Mobbing und Hate Speech.
Veranstaltet wurde der Fachtag vom Berufskolleg Bleibergquelle (Velbert) und der Graf Recke Stiftung (Düsseldorf). Die etwa 170 Teilnehmenden diskutierten medienpädagogische Themen für die stationäre Jugendhilfe und Impulse für Medienprojekte in Seminaren und Workshops.
Düsseldorf (2mind) – Was ist eine Suchmaschine und wodurch unterscheidet sie sich von einem Browser? Wo und wie können sich Kinder informieren? Was bietet die Kindersuchmaschine „Blinde Kuh“? Diese und zahlreiche weitere Infos für Kinder bietet das Internet-ABC bei seinem aktuellem Themenmonat „Suchen und Finden im Internet“. Ein Quiz zu Fake-News, ein Rechercheratgeber für Hausaufgaben und das Spiel „Nadel im Heuhaufen“ gehören zu den weiteren Angeboten.
Das Internet-ABC ist ein Angebot der Medienanstalten der Länder für Kinder im Grundschulalter und deren Eltern. Vorangegangene Themenmonate beschäftigten sich etwa mit Künstlicher Intelligenz, Energiesparen, Influencern und Medienberufe.
Düsseldorf (2mind) – Jeder dritte Jugendliche hat vor dem 18. Lebensjahr bereits einen Porno gesehen. Die meisten Jugendlichen sahen einen Porno erstmals zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr. Häufig wurden die Minderjähriger unfreiwillig mit pornografischen Inhalten konfrontiert. Das zeigt eine von der Landesanstalt für Medien NRW beauftragte Studie. Zudem fällt es offenbar vielen schwer, Pornos als fiktional zu erkennen: Nur ein Drittel der jugendlichen Pornokonsumenten bewerteten diese als unrealistisch.
In der Studie wurde zudem nach der Verbreitung von Sexting – dem Austausch von eigenen pornografischen Fotos oder Videos, häufig via Handy – gefragt: Jeder Fünfte unter 18 Jahren hat danach bereits gesextet. 37 % dieser Jugendlichen haben die Empfänger der Sex-Bilder vorher nicht nach ihrem Einverständnis gefragt. Die Studienergebnisse deuten darauf, dass Sexting-Verhalten in Zusammenhang mit der Pornografie-Nutzung steht: Fast die Hälfte der Jungen, die eine Sexting-Nachricht versendet haben, verwendeten dabei nach eigenen Angaben Handlungen oder Begriffe, die sie aus Pornos kennen (46 %); bei Mädchen sind das 17 %.
Die Studie zeige, dass die Durchsetzen der gesetzlichen Jugendmedienschutz-Standards nicht hoch genug bewertet werden könne, erklärte Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Schmid weiter: „Wie sollen Kinder und Jugendliche ein Verständnis für die gesetzlichen Grenzen von ‚sexueller Kommunikation‘ im Netz, also Sexting, entwickeln können, wenn sie bereits mit 14 regelmäßig und ungewollt mit stärksten Formen der Pornografie konfrontiert werden?“ Altersverifikationen auf Porno-Seiten sind gesetzlich vorgeschrieben; diese Verpflichtung müsse durchgesetzt werden, fordert die Landesanstalt. Derzeit gibt es auf vielen Portalen keine oder eine für Kinder und Jugendliche leicht umgehbare Altersüberprüfung.
Im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW hatten KB&B Family Marketing Experts über 3.000 in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren befragt. Die Befragung fand im Juni und Juli 2023 statt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse > gibt es hier als PDF.
Mainz (2mind) – Der Umgang mit digitalen Technologien gewinnt in der Jugendhilfe an Bedeutung: Sowohl im Blick auf den Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen und den Umgang damit in den Gruppen als auch im beruflichen Alltag der Fachkräfte. Welche Veränderungen ergeben sich durch die Digitalisierung für die Jugendhilfe? Und welche Herausforderungen sind damit verknüpft? Dazu hat das Projekt JAdigital jetzt eine Expertise veröffentlicht.
In dem Projekt sollen konzeptionelle Elemente für die Einführung digitaler Technologien in Schlüsselprozessen der Kinder- und Jugendhilfe herausgearbeitet werden. Konkret geht es etwa um „Hilfeplanung“, „Kinderschutz“, „Beratung“, „Jugendhilfeplanung“ sowie „Beteiligung/Beschwerde“ und „Inklusion“. Zu diesen Themenfeldern bietet die Website https://www.digitalejugendhilfe.de/ Praxisberichte, Forschungsergebnisse digitale Tools und Handreichungen.
Im Projekt JAdigital kooperieren das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism), die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen und das Deutsche Institut für Jugendhilfe- und Familienrecht. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesjugendministerium.
Aktuell veröffentlicht wurde die Expertise „Einsatz digitaler Technologien in der Kinder- und Jugendhilfe“ von Nina Rehme und Udo Seelmeyer. „Fachkräfte stehen in der Verantwortung, digitale Partizipationsmöglichkeiten durch digitale Medien für Adressat:innen zu fördern und Reproduktionen von Exklusionsmechanismen durch digitale Medien zu minimieren. Um fachliches Handeln in mediatisierten Alltags- und Lebenswelten zu gewährleisten, stellen Medienkompetenz und -bildung eine wichtige Voraussetzung für Fachkräfte wie auch Adressat:innen dar“, heißt es im Fazit.
Hamburg / New York (2mind) – Wenn Künstliche Intelligenz (KI) kritisch beleuchtet wird, geht es dabei um die unautorisierte Datensammlung im Internet oder den enormen Energieverbrauch. Jetzt rückt ein weiteres Thema in den Fokus der Medien: die Menschen hinter dieser Technologie. Denn KI durchforstet sie nicht nur selbständig das Internet: Es braucht die Unterstützung von Menschen, die solche Daten etikettieren und mit Bewertungen versehen. Diese sogenannten Clickworker oder Klickarbeiter leben zum Beispiel in Kenia oder Kolumbien und werden mit Niedriglöhnen abgespeist.
Der Begriff Clickworker bezeichnet Menschen, die nach dem Crowdsourcing-Prinzip Aufgaben und Projekte ohne Festanstellung übernehmen. Etwa zwei Dollar pro Stunde verdient ein Clickworker in Kenia, der für OpenAI Texte analysiert. Das zeigten Recherchen des Time Magazine Anfang des Jahres. Nach Time-Recherchen versendet die Firma hinter ChatGPT seit November 2021 Tausende von Textschnipseln nach Kenia. Dort werden sie von den Clickworkern mit Anmerkungen versehen, wenn etwa Gewalt, sexualisierte Inhalte oder Rassismus in diesen Texten auftauchen. Denn ChatGPT soll solche Inhalte nicht ungefiltert weitergeben. Drei kenianische Mitarbeiter berichteten dem Time Magazine, dass von ihnen die Bearbeitung von 150 bis 250 Textpassagen mit 100 bis 1.000 Worten pro 9-Stunden-Schicht erwartet wurde. Darunter seien auch Beschreibungen extrem unangemessener sexueller Handlungsweisen. Die Entlohnung der Clickworker lag je nach Leistung und Verantwortung zwischen 1,32 und zwei US Dollar pro Stunde.
Das Magazin Spiegel hatte im Juli über Clickworker und festangestellte kenianische Mitarbeiter berichtet, die Texte für Open AI kategorisieren: Danach gehören Berichte über Kindesmissbrauch, Erzählungen von Leichenschändungen und Schilderungen von Inzest zu den Textvorlagen.
Eine aktuelle Reportage der Tagesschau berichtet über kenianische Clickworker, die für das Outsourcing-Unternehmen Cloudfactory arbeiten und einen Stundenlohn von 1,20 Euro erzielen. Der Bericht stellt zwei junge Männer vor, denen nach ihrem abgeschlossenen Studium wegen der schwierigen Wirtschaftslage nur die schlecht bezahlte Klickarbeit für Cloudfactory bleibt. „Es hat etwas von Sklavenarbeit. Denn die Menschen hier haben keine andere Wahl. Es gibt kaum Jobs“, sagt John in dem Beitrag.
Die beiden kenianischen Clickworker kritisieren ihren Arbeitgeber zudem für dessen Eingriff in ihre Privatsphäre. Gearbeitet wird von zuhause aus; Cloudfactory kontrolliert die Mitarbeiter mit digitalen Tools. Das Unternehmen nutzt einen speziellen Browser, um Screenshots von den privaten PCs der Arbeiter zu erstellen und auf deren Webcams zuzugreifen. „Das ist ein Übermaß an Überwachung“, so John gegenüber der Tagesschau.
Weltweit leisten nach Recherchen des öffentlich-rechtlichen Senders zehn Millionen Menschen die Bearbeitung von Trainingsdaten- viele davon über sogenannte Crowdwork-Plattformen. „Die digitale Arbeit ist prekär, weil sie rund um die Uhr stattfinden kann, weil sie schlecht bezahlt wird und dabei einem globalen Unterbietungswettbewerb ausgesetzt ist“, sagte der Digitalökonomie-Forscher Fabian Ferrari von der Universität Utrecht der Tagesschau. Klickarbeit findet vor allem in Niedriglohnländern wie Kenia, Pakistan Venezuela statt.
„Die Clickwork-Industrie ist das unsichtbare Rückgrat vieler KI-Technologien, und der wachsende Markt für Datenetikettierungslösungen von Drittanbietern hatte 2019 einen Wert von 1,7 Mrd. US-Dollar und wird bis 2024 voraussichtlich 4,1 Mrd. US-Dollar erreichen. 2024“, schreibt Thilo Hagendorf (2022). Diese Arbeitnehmer seien überwiegend vom Mindestlohn oder anderen Arbeitnehmerschutzgesetzen ausgenommen; gelegentlich werde die Etikettierung von Gefängnisinsassen durchgeführt. „Grob gesagt, ist das typische Muster der Bereitstellung von Arbeitskräften aus dem Globalen Süden für den Globalen Norden wird fortgesetzt“, so Thilo Hagendorf.
Der > Bericht des Time Magazin vom 18. Januar 2023
Berlin (2mind) – In Deutschland verpassen zu viele junge Menschen nach der Schule den Zugang zu einer Ausbildung: Mehr als 2,6 Millionen Menschen zwischen 20 und 35 Jahren gelten als „Ungelernte“ – ein neues Rekordhoch. Betriebe gehen bei der Suche nach Fachkräften zunehmend leer aus, deshalb kann sie diese Entwicklung nicht kalt lassen. Und auch aus Perspektive der betroffenen jungen Menschen ist die Frage zu stellen, wie unser Ausbildungssystem integrativer werden kann. Mit dem Programm „Zeig, was du kannst!“ unterstützt die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (SDW) Schülerinnen und Schüler des Hauptschulzweigs auf ihrem Weg ins Berufsleben. Nun hat die SDW eine Videoreihe veröffentlicht, die Ausbildende und Pädagog:innen für die Situation der Careleaver sensibilisiert.
Der Begriff bezeichnet junge Menschen, die – meistens nach Vollendung des 18. Lebensjahrs – aus einer Pflegefamilien oder einem Heim ausziehen und ihr Leben überwiegend selbständig meistern müssen. Der Weg in den Beruf ist eine Herausforderung für diese jungen Leute, weitere sind das eigenständige Wohnen, der Aufbau neuer Beziehungen, der Umgang mit Geld oder die Gesundheitspflege. Mit diesen und anderen Themen beschäftigt sich die neue 17-teilige Videoreihe, die „Zeig, was du kannst!“ in einer App zur Verfügung stellt. Die 15-minütigen Videos wenden sich an Ausbilder, Lehrer und Schulsozialarbeiter und ist auch für Mitarbeitende in der Jugendhilfe informativ.
Das Programm „Zeig, was du kannst!“ besteht seit 16 Jahren und ist auf Jugendliche mit multiplen Problemlagen ausgerichtet, berichtet Silke Gerstenberger, die den Bereich Schülerförderung bei der SDW leitet. In den letzten Jahren wurden gezielt auch Careleaver aufgenommen. Das Programm setzt im vorletzten Schuljahr an und begleitet junge Menschen bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres. Derzeit werden etwa 450 Jugendliche an elf Standorten gefördert, darunter Rostock, Essen, Frankfurt a.M., Köln und Ludwigshafen. Zum Angebot gehören das Coaching in Kleingruppen und praxisorientierte Programme wie das zweitägige „Future Camp“ u.a. mit Bewerbungstrainings. „Durch dieses Training gewinnen die Jugendlichen an Selbstbewusstsein und Selbstwert“, sagt Gerstenberger. Die Careleaver gehören zu den Teilnehmern dieser Programme. Gerstenberger weiter: „Wir wollen sie nicht stigmatisieren.“
Köln (2mind) – Online-Spiele erfreuen sich unter jungen Menschen großer Beliebtheit – und können in Bildungskontexten nicht ignoriert werden. Das allerdings erfordert aktuelle Informationen zu einem sich schnell wandelnden Angebot und pädagogisches Hintergrundwissen. Der neu gestaltete Spieleratgeber-NRW will genau das bieten und beteiligt dazu Kinder und Jugendliche.
Angeboten wird der online verfügbare Ratgeber von der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW. Diese hat junge Spieler in mehr als 30 Spieletest-Gruppen beteiligt und bietet über 400 Spielebeurteilungen mit einer Kurzvorstellung, der jeweiligen Alterskennzeichnung, einer pädagogischen Altersempfehlung, einer Spielbeschreibung und einer pädagogischen Beurteilung. Spielebeurteilungen können nach Suchkriterien wie Plattform, Altersempfehlung und Genre durchsucht werden.
Zu den weiteren Themenangeboten gehört die „Gamespädagogik“. Die Autor:innen stellen dort vor, wie Videospiele zur Förderung von Medienkompetenz, Wissenserwerbs und persönlicher Entwicklung eingesetzt werden können. Zwölf Methodenvorschläge stehen beispielhaft für die Umsetzung der Gamespädagogik.
Ein Ratgeber informiert beispielsweise über Alterskennzeichnungen, Plattformen, Chancen und Risiken. Gefördert wird der Ratgeber vom Jugendministerium NRW.
München (2mind) – In der Bundesregierung wird über den richtigen Umgang mit Werbung für Kinderlebensmittel gestritten. Jetzt schalten sich 61 Organisationen aus Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz ein und fordern umfassende Werbebeschränkungen. Die Kritik geht vor allem in Richtung FDP.
Der Hintergrund: In ihrem Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien vereinbart: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“ Nun streiten in der Bundesregierung Grüne und FDP darüber, wie umfangreich das Werbeverbot sein soll. Der offene Brief, den u.a. der AOK-Bundesverband, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Diabetes Gesellschaft, das Deutsches Krebsforschungszentrum und das Deutsche Kinderhilfswerk unterzeichnet haben, liegt der Süddeutschen Zeitung (SZ) vor und kritisiert das FDP-Engagement für eingeschränkte Werbeverbote. Mit ihrer Ablehnung stelle sich die Partei „gegen den einhelligen Konsens in der Wissenschaft und unter Fachorganisationen“, heißt es laut SZ in dem Schreiben.
Es geht um die Kinder- und Jugendgesundheit
Experten und Verbände fordern seit längerem verpflichtende Werbeverbote für ungesunde Lebensmittel zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, so auch die Weltgesundheitsorganisation WHO. Dabei bezieht sich die WHO auf Studien, nach denen sich weniger Reklame positiv auf die Essensauswahl von Kindern auswirken – wenn die Einschränkungen für alle Werbekanäle gelten.
Die Kritik von Fachleuten an der Werbung der Lebensmittelindustrie ist grundsätzlich: „Die Lebensmittelindustrie bewirbt fast ausschließlich ungesunde Nahrungsmittel, die viel Zucker, Fett oder Salz enthalten und welche die Entstehung von Übergewicht fördern“, erklärte Thomas Fischbach, der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt:innen, im Juli. „Da die Ernährungsgewohnheiten in Kindheit und Jugend geprägt und dann zu einem hohen Grad im Erwachsenenalter beibehalten werden, versucht die Lebensmittelindustrie, Kinder als Kunden von morgen mit Hilfe spezieller Kinderprodukte und entsprechender Werbung frühzeitig an Marken und Produkte zu binden. Daten belegen, dass Kindermarketing das Risiko erhöht, überschüssiges Gewicht zuzulegen.“ Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie hätten sich als wirkungslos erwiesen. Fischbach fordert daher verpflichtende Regelungen, wie sie aktuell in der Bundesregierung diskutiert werden.
Pädagogen gefordert
Der Mediziner ist zugleich Vorsitzender des Bündnisses Kinder- und Jugendgesundheit. „Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit ist überzeugt, dass ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder richten, einen positiven Effekt auf die Prävention von Übergewicht, Fettleibigkeit und chronischen Krankheiten wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben wird“, teilte der Zusammenschluss im Juli gegenüber der Presse mit. Ein Werbeverbot solle durch weitere Maßnahmen flankiert werden: eine Zuckersteuer, eine steuerliche Begünstigung von gesunden Lebensmitteln – und Ernährungsbildung.
Hier sind insbesondere Pädagogen in der Elementarpädagogik, den Schulen und der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit gefragt.
Programm zur Ernährungsbildung werden in vielen Einrichtungen umgesetzt. Gehört dazu auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Werbung?
Wie können Kinder und Jugendliche in ihrer kritischen Reflexion solchen Lebensmittelwerbungen gestärkt werden?
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Berlin (csr-news) – In Deutschland besitzt die freiwillige Selbstkontrolle der Medienanbieter eine hohe Bedeutung für den Jugendmedienschutz – u.a. durch das Angebot von Beschwerdestellen. Der Ansprechpartner für das Internet ist die FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter. Mit 12.956 Beschwerden im Jahr 2022 verzeichnete die FSM zwar einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr, jedoch zugleich das zweithöchste Meldungsaufkommen in ihrer Geschichte.
In 68% der Fälle (8.757 Meldungen) verstießen die angezeigten Inhalte gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze, berichtet die FSM zu ihrer Arbeit in 2022. Bei den Beschwerden geht es zur Hälfte um Pornografie; weitere 37% richten sich auf die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen. Damit bearbeitete die FSM-Beschwerdestelle im zurückliegenden Jahr fast dreimal so viele Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger wie noch 2020.
Bei auf deutschen Servern gespeicherten Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger informiert die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) und – im sogenannten „Notice-and-Takedown-Verfahren“ – den Hostprovider, damit dieser die strafbaren Inhalte unverzüglich entfernt. Im Durchschnitt vergingen 2022 vom Beschwerdeeingang bei der FSM bis zur Löschung der strafbaren Inhalte 1,5 Tage.
Bei auf ausländischen Servern gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die FSM die „International Association of Internet Hotlines“ (INHOPE) sowie den Hostprovider. „Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag eine Woche nach Erstmeldung bei 47 Prozent, nach vier Wochen bei 77 Prozent“, heißt es von der FSM.
„Die konstant hohen Meldungen im vergangenen Jahr zeigen die starke Nachfrage nach Entfernung von jugendgefährdenden Inhalten im Netz“, so FSM-Geschäftsführer Martin Drechsler gegenüber der Presse. „Illegale und jugendgefährdende Online-Inhalte bei der FSM zu melden, ist einfach und kostenlos. Wir werden weiter mit großem Einsatz daran arbeiten, dass unser niedrigschwelliges Angebot noch breitere Bekanntheit erlangt.“