Kategorie: Kriminalität

  • Sterbebegleitung im Justizvollzug: Würde bewahren

    Sterbebegleitung im Justizvollzug: Würde bewahren

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    Die Pfarrerin im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg, Larissa Hachmann-Figgen, berichtet. Das plant die Justiz NRW im Blick auf sterbende Gefangene.

    Fröndenberg (2mind) – Die Zahl der Senioren im Strafvollzug steigt: Waren 1994 noch 0,1 Prozent der Gefangenen über 70 Jahre alt, so machte diese Gruppe 2024 bereits 1,3 Prozent aus, sagte der Kriminologe Merten Neumann vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen der Süddeutschen Zeitung. Das steigende Alter der Inhaftierten stellt den Vollzug vor neue Herausforderungen. Über das Sterben im Gefängnis sprach 2mind mit Pfarrerin Larissa Hachmann-Figgen, die als evangelische Seelsorgerin im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg arbeitet. Dort entsteht derzeit ein Fachbereich für Hospiz- und Palliativmedizin mit drei Betten.

    Justizvollzug als sicherer Ort

    Warum sterben Menschen überhaupt hinter Gittern? Warum wird ihnen nicht für die letzten Tage ihres Lebens Freiheit gewährt? In einer solchen Situation werde als Erstes über die Möglichkeit einer Haftentlassung gesprochen, sagt Hachmann-Figgen. Aber: „Eine Entlassung sterbender Gefangener ist manchmal aus vollzugsrechtlichen Gründen und wegen der nötigen Sicherheitsmaßnahmen nicht möglich, insbesondere bei langen Reststrafen.“ Zudem sei es mitunter schwierig, Pflegeheime für diese Gefangenen zu finden. Die Pfarrerin weiter: „Gefangene, die über eine lange Zeit im Strafvollzug waren, erleben die Haftanstalt manchmal als sicheren und guten Ort, und eine Verlegung nach draußen wäre eine Überforderung.“

    Würdevolles Sterben ermöglichen

    So kommt es, dass in den zurückliegenden zehn Jahren 98 ältere Inhaftierte über 60 Jahre in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten verstarben, darunter acht durch Suizid. So berichtete es im April das NRW-Justizministerium dem Düsseldorfer Landtag. „Sterbende Gefangene werden intensiv begleitet“, berichtet die Pfarrerin. „Hier sind insbesondere die Pflegekräfte sehr engagiert, um ihnen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Auch der Sozialdienst und Psychologen schauen öfter nach diesen Menschen.“ Der Haftraum werde etwas wohnlicher gestaltet. Und den Gefangenen würden nach Möglichkeit Wünsche erfüllt, etwa im Blick auf Kontakte zu Verwandten. Hachmann-Figgen weiter: „Die Besuchszeiten spielen dann eine nicht so große Rolle, es sind Besuche für einen halben Tag möglich.“ Eine Übernachtung von Angehörigen sei aber – anders als in Hospizen – im Justizvollzugskrankenhaus nicht möglich.

    Seelsorge unter Druck

    Generell sei der Wunsch nach seelsorgerlicher Begleitung im Justizvollzugskrankenhaus sehr groß, berichtet Hachmann-Figgen. Auch in Sterbesituationen ist die Seelsorge gefragt: „Als evangelische und katholische Seelsorger begleiten wir diese Menschen ebenso, wenn wir zum Gespräch angefordert werden, und schauen darüber hinaus auch im Alltaggeschehen häufiger vorbei.“ Die evangelische Pfarrerin und ihr katholischer Kollege arbeiten dabei unter Druck. „Manchmal ist es schwierig allen Gesprächsanfragen nachzukommen“, so Hachmann-Figgen. „Zum einen, weil es sehr viele sind, zum anderen, weil die Erkrankten oft sehr kurze Verweildauern hier im Krankenhaus haben.“

    Beisetzungen manchmal anonym

    Wie geht es nach dem Tod eines Gefangenen weiter? „Verstorbene Gefangene werden manchmal an Bestatter übergeben, die von den Angehörigen beauftragt wurden“, sagt Hachmann-Figgen. Einige der Angehörigen hätten zuvor mit dem Verstorbenen über seine Wünsche für die Bestattung gesprochen. „Gibt es keine nahen Angehörigen, findet eine soziale Bestattung statt.“ Die werde durch das Ordnungsamt organisiert und teilweise als anonyme Bestattung durchgeführt. Die Pfarrerin ergänzt: „Oft ist es auch so, dass andere Mitgefangene wissen wollen, wo eine Beisetzung stattgefunden hat, gerade dann, wenn sie über lange Zeit mit dem Verstorbenen zusammen waren.“

    Das plant der Justizvollzug NRW

    Im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg wird derzeit die Einrichtung eines eigenständigen Fachbereichs „Hospiz-/Palliativmedizin“ erprobt. Es sollen drei Betten vorgehalten werden, um Gefangene mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung im Justizvollzug rund um die Uhr medizinisch angemessen versorgen und professionell psychologisch, sozial und spirituell begleiten zu können. Wie der Pressesprecher des Justizvollzugskrankenhauses weiter mitteilte, erfolgt bei Aufnahme zuerst eine gründliche Anamnese. Ärztliche und pflegerische Maßnahmen richten sich dann darauf aus, Schmerzen zu reduzieren und die verbleibende Lebenszeit so angenehm wie möglich zu gestalten. Während der Erprobungsphase ist die palliative Arbeit integriert in die bestehenden Abläufe des Justizvollzugskrankenhauses. Über die Einrichtung eines palliativen Fachbereichs werde im Anschluss unter Berücksichtigung der in der Erprobung gewonnenen Erkenntnisse entschieden.


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  • Knast in Deutschland: Frauen, Gitter, Hoffnung

    Knast in Deutschland: Frauen, Gitter, Hoffnung

    Das ZDF berichtet aus der Frauenhaftanstalt Frankfurt III

    Mainz (2mind) – Nur etwa 6% der Gefangenen in Deutschland sind weiblich. Für Frauen sind die Folgen einer Inhaftierung – durch die Trennung von ihren Kindern – oftmals besonders hart. Viele Frauen hinter Gittern sind traumatisiert oder suchtkrank. Über den Frauenstrafvollzug berichtet die ZDF-Dokumentation „Frauen, Gitter, Hoffnung“. Gedreht wurde dazu in der JVA Frankfurt III, eine der großen Frauenhaftanstalten mit eigener Mutter-Kind-Einrichtung.

    Der Beitrag berichtet aus dem Leben der Gefangenen und zur Tätigkeit der Justizvollzugsbediensteten und Sozialarbeiterinnen. Zu Wort kommt etwa Katarina A., die ihr jüngstes Kind per Kaiserschnitt in der Haftanstalt zur Welt brachte. „Mein Mann durfte nicht bei der Geburt dabei sein, stattdessen waren Justizbeamte im Raum“, berichtet sie. Zwei ältere Kinder wachsen beim Vater auf. Katarina weiter: „Mein großer Sohn weiß, wo ich bin. Der Kleine denkt, ich bin in einer Therapieeinrichtung.“

    Der > ZDFinfo-Beitrag in der ZDF-Mediathek

  • Sterben im Strafvollzug – mit Würde und Menschlichkeit?

    Sterben im Strafvollzug – mit Würde und Menschlichkeit?

    Foto: National Cancer Institute aus Unsplash

    Die NRW-Justizvollzug baut eine palliativmedizinische Abteilung im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg auf. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD hervor.

    Düsseldorf (2mind) – Im Strafvollzug werden vermehrt Gefangene sterben. Das erwartet Sonja Bongers, SPD-Abgeordnete im NRW-Landtag, und verweist in einer Kleinen Anfrage zum Thema „Altern und Sterben im Justizvollzug“ auf die allgemein alternde Bevölkerung. „Wie kann auch unter den besonderen Bedingungen des Justizvollzugs sichergestellt werden, dass den Inhaftierten ein Sterben in Würde möglich ist? Wie kann den Angehörigen ermöglicht werden, sich angemessen von den Sterbenden zu verabschieden?“, wollten die Abgeordnete wissen (DS 18/13055).

    In seiner Antwort berichtet NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) zunächst die Zahlen: In den letzten zehn Jahren starben 98 ältere Inhaftierte über 60 Jahre, darunter acht durch Suizid. Statistiken zu Haftunterbrechungen oder Begnadigungen für sterbenskranke Gefangene werden nicht gesondert erfasst, so der Minister. Es werde jedoch regelmäßig versucht, ein Sterben außerhalb des Vollzugs zu ermöglichen: Etwa in Pflege- oder Hospizeinrichtungen, sofern die Betroffenen dies wünschen und entsprechende Möglichkeiten bestehen.

    Für Gefangene, die im Vollzug sterben, wird eine individuelle Betreuung angeboten – durch Seelsorge, psychologische und medizinische Dienste. Zudem werde im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg ein Fachbereich für Hospiz- und Palliativmedizin eingerichtet, der drei Betten für schwerkranke Gefangene bereitstellen soll.

    Angehörigen werde ermöglicht, sich von sterbenden Gefangenen zu verabschieden – durch vermehrte Besuche, Telefonkontakte oder Sonderbesuche. Auch Justizvollzugsbeamte erhalten Unterstützung, um die Belastungen im Umgang mit sterbenden Inhaftierten besser zu bewältigen. Dazu zählen die Begleitung durch psychosoziale Notfallteams, seelsorgerische und psychologische Dienste sowie spezielle Fortbildungen.

    Der NRW-Justizminister antwortete am 8. April (DS 18/13432). > Der Link zur Antwort (PDF)

     

  • Freie Straffälligenhilfe NRW: Keine Planungssicherheit bei justizgeförderten Projekten

    Freie Straffälligenhilfe NRW: Keine Planungssicherheit bei justizgeförderten Projekten

    Foto: Matthew Ansley auf Unsplash

    Sonja Bongers (SPD): „Die Situation ist für die Träger eine Katastrophe.“

    Düsseldorf (2mind) – Kürzungen im nordrhein-westfälischen Landeshaushalt hinterlassen bei Trägern der freien Straffälligenhilfe tiefe Spuren und gefährden deren Zukunft: „Wir haben jahrelang am Drei-Säulen-Modell gearbeitet, jetzt wird die eine Säule reduziert“, sagt Manuel Sheikh, Sprecher der Zentralen Beratungsstellen NRW und Sozialarbeiter bei Chance e.V. in Münster. Justizvollzug, der Sozialdienst der Justiz und die freie Straffälligenhilfe bilden die drei Säulen der Resozialisierung. Für die justizgeförderten Projekte der freien Straffälligenhilfe kündigte die nordrhein-westfälische Landesregierung im vergangenen Jahr umfangreiche Kürzungen an, setzte aber nicht alle davon im Landeshaushalt für 2025 um. Jedoch hatte bereits die Ankündigung erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der freien Träger:

    So mussten Träger Kündigungen aussprechen oder Fachkräfte haben – angesichts der Unsicherheit – von sich aus das Tätigkeitsfeld gewechselt. Als dann Anfang Dezember für einige justizgeförderte Projekte die Mittelkürzungen vom Tisch waren, fehlten manchen Akteuren bereits ihre erfahrenen Mitarbeiter. Seit 1996 stehen die Träger justizgeförderter Projekte an jedem Jahresende vor der Frage, ob sie für das Folgejahr Mittel erhalten und damit ihre Projekte fortführen können. Auch für das Jahr 2026 fehle es für diese Projekte an Planungssicherheit, sagt Sheikh.

    „Die Situation ist für die Träger eine Katastrophe.“ So ordnet Sonja Bongers, Sprecherin der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Landtags NRW, die Situation ein. Bongers verweist auf die langfristigen Folgen: „Strukturen, die einmal weg sind, die sind auf längere Zeit weg.“ Mit den Kürzungen im Landeshaushalt werde sich ihre Partei nicht zufriedengeben. Bongers weiter: Die SPD-NRW werde „immer und immer wieder“ die „Streichorgien in verschiedene Anträge packen“ und so „über das Jahr verteilt den Finger in die Wunde legen“.

    Im Landeshaushalt 2025 wurden die freiwilligen Leistungen an die Träger der freien Straffälligenhilfe auf knapp die Hälfte gekürzt. Von den Streichungen erfasst waren der Täter-Opfer-Ausgleich, das Modellprojekt für die Förderung der gemeinnützigen Arbeit sowie die Zuwendungen für die Mitwirkung bei der Behandlung von Sexualstraftätern. Darauf verweist die SPD-Fraktion im NRW-Landtag in einem im März vorgelegten Antrag und stellt fest: „Die so herbeigeführte schwere Schwächung der subsidiären Reintegration von Straffälligen hat spürbare Auswirkungen auf die Wohnungsvermittlung im Anschluss an die Inhaftierung. Aber auch die Wartezeiten für Therapien von Sexualstraftätern werden sich weiter drastisch verlängern“.

    In ihrem Antrag forderte die SPD-Opposition die Landesregierung aus CDU und Grünen auf, die aktuellen Kürzungen im Bereich der freien Straffälligenhilfe rückgängig zu machen. Ende März wurde der Antrag im Landtag erwartungsgemäß mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
    Den Trägern der freien Straffälligenhilfe steht auch am Ende dieses Jahres eine Zitterpartie bevor.

  • Bei Haftentlassung obdachlos

    Bei Haftentlassung obdachlos

    Foto: Curated Lifestyle auf Unsplash+

    Berlin (2mind) – Ein großer Teil haftentlassener Frauen und Männer leben in prekären Wohnverhältnissen ohne eigenen Mietvertrag. Das zeigt eine Lebenslagenstudie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) aus dem Jahr 2023. Unter den Nutzern von Angeboten der freien Straffälligenhilfe waren mehr als ein Drittel auf Wohnungsnotfallhilfe angewiesen. Die BAG-S wollte nun Genaueres über die Wohnungslosigkeit Haftentlassener herausfinden und befragte die Justizministerien der Bundesländer dazu. Die Ministerien verwiesen auf ihre Bemühungen zur Wohnungssicherung im Rahmen des Übergangsmanagements. Wie erfolgreich diese verlaufen, wird von den meisten Bundesländern jedoch nicht erhoben.

    Aus Berlin liegen entsprechende Daten vor: Dort blieben in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt 37 bis 43 Prozent der aus dem Strafvollzug, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung entlassenen Personen ohne Wohnraum. In diesen Zahlen enthalten sind auch Menschen, die nach der Haftentlassung vorübergehende Unterkunft bei Bekannten, in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe, Übergangswohnheimen und anderen geschlossenen Einrichtungen fanden. Nicht als wohnungslos gelten in Berlin Menschen in Einrichtungen des betreuten Wohnens.

    Auch aufgrund anderer Zählweisen kommen andere Bundesländer zu anderen Ergebnissen: So waren in Niedersachsen – ohne Berücksichtigung der Entlassenen aus Ersatzfreiheitsstafe – durchschnittlich 5 Prozent zum Zeitpunkt der Entlassung ohne Unterkunft. „Von den Personen mit Unterkunft hatten 38 Prozent eine eigene Wohnung, 34 Prozent wohnten bei Bekannten oder Verwandten und 27 Prozent lebten in sonstigen Unterkünften“, heißt es im BAG-S-Bericht.

    Wohnungs- und Obdachlosigkeit will die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 überwinden: Das ist in dem im April 2024 verabschiedeten „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ nachzulesen. Dazu muss sich auch die Situation für Gefangene verbessern. Denn eine Inhaftierung stellt bei 12 Prozent der wohnungslosen Menschen den Grund für Wohnungsverluste dar, so der Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung.

    Für Gefangene fordert die BAG-S mehr vollzugslockernde Maßnahmen, denn die „Wohnungssuche bzw. die Suche nach einer (betreuten) Unterkunft ist aus dem geschlossenen Vollzug heraus sehr erschwert bis unmöglich.“ Insbesondere sei vor einer Haftentlassung die Verlegung in den Offenen Vollzug wichtig. Die BAG-S weiter: „Von dort lassen sich Wohnungen suchen und Besichtigungen organisieren, aber auch Termine in Ämtern und Behörden wahrnehmen. Wenn Personen zudem außerhalb der JVA arbeiten, können sie ein Gehalt für die Mietzahlung nachweisen.“

    Wichtig sei zudem der Ausbau digitaler Kommunikation im Vollzug: Für die Wohnungssuche seien der Zugang zu Online-Portalen und die E-Mail-Kommunikation wichtig. Beides sei Gefangenen überwiegend verwehrt.

    Dieser Text von 2mind ist lizenziert unter CC BY-SA 4.0

  • „Übergangsmanagement ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

    „Übergangsmanagement ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

    Übergangsmanagerin Melanie Pracht, Justiz NRW (Foto: Achim Halfmann, 2mind)

    Wiedereingliederung Haftentlassener braucht Mitwirkung der Gesellschaft

    Düsseldorf (2mind) – Die Sozialdienste in den Justizvollzugsanstalten sind auf die Zusammenarbeit mit freien Trägern angewiesen. „Wir brauchen Hilfe und Zusammenarbeit mit Ihnen als unsere wichtigsten Partner“, sagte Melanie Pracht, die das strukturierte Übergangsmanagement der 36 nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten koordiniert, auf einer Veranstaltung der Diakonie am 13. Februar in Düsseldorf. Ein Ziel der Kooperationen sei es, dass im Vollzug begonnene Maßnahmen nach der Entlassung fortgeführt werden, damit sich Behandlungsergebnisse nicht in Luft auflösten. „Übergangsmanagement ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Pracht weiter „Wir brauchen ganz klar das Verständnis und die Unterstützung von Institutionen draußen.“

    Eine Herausforderung im Übergangsmanagement sei der Umgang mit Sexualstraftätern, „weil wir diese Menschen ganz schwer unterbringen und auf Kooperationen angewiesen sind“, sagte Pracht. Insgesamt sei es Aufgabe des Übergangsmanagements, neue Kooperationen zu schließen, bestehende Kooperationen zu stärken, Probleme zu identifizieren und so Strukturen für die Inhaftierten zu verbessern.

    Probleme bei der medikamentösen Versorgung

    Auf der vom Evangelischen Fachverbandes Straffälligenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe veranstalteten Tagung berichteten zwei Mitarbeiterinnen des Haus Bruderhilfe (Essen) aus der Praxis der freien Straffälligenhilfe. Manche langjährig Inhaftierte erlebten mit der Haftentlassung eine „totale Reizüberflutung“, sagte Shireen Horn. Sie wollten alles auf einmal machen, etwa sich mit ihren zerstrittenen Familien treffen. „Dann ist der nächste Rückfall nicht weit weg.“ Weiter berichtete Horn von Problemen mit der medikamentösen Versorgung Haftentlassener. „Wenn Leute medikamentös eingestellt worden sind in Haft, auf Psychopharmaka, dann bekommen die keine eine Tablette mit bei der Entlassung.“ Eine Übernahme von Behandlungskosten sicherzustellen, brauche aber Zeit.

    „Niemand soll ungesegnet gehen müssen.“

    Gefängnispfarrer Hauke Faust (Foto: 2mind / Achim Halfmann)

    Für den Einsatz von Ritualen bei der Aufnahme in oder der Entlassung aus stationären Einrichtungen der Straffälligenhilfe sprach sich Hauke Faust, evangelischer Gefängnisseelsorger in der JVA Duisburg-Hamborn, aus. „Der Übergang in Freiheit ist prekär. Schließlich ist der Inhaftierte ja gerade an der Freiheit gescheitert. Entsprechend ambivalent werden die Gefühle sein“, sagte Faust. Rituale könnten in dieser Situation Kontinuität und Halt vermitteln.

    Solche Rituale sollten kurz und konzentriert gestaltet werden. „Die Symbole sind einfach und eindringlich, die Gesten sparsam. Lieber eine einzelne Kerze anzünden als eine ganze Lichterkette.“ Dabei sollte die Möglichkeit bestehen, Hoffnungen und Ängste auszusprechen. Ein wesentliches Ritual sei der Segen als Zuspruch der treuen Begleitung Gottes. „Niemand sollte ungesegnet in einen neuen Lebensabschnitt gehen müssen“, so der Gefängnisseelsorger.

    Auf einer Mitgliederversammlung im Anschluss an die Fachtagung beschloss der Evangelische Fachverband Straffälligenhilfe RWL Anpassungen seiner Satzung, etwa im Blick auf die digitale Kommunikation, und wählte seinen Vorstand neu.

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  • Neu: Knastzeitungen online lesen

    Neu: Knastzeitungen online lesen

    Screenshot knastarchiv.de

    Für das Projekt sammelte die Softwareexpertin und Aktivistin Lilith Wittmann zahlreiche deutsche Zeitungen aus dem Strafvollzug.

    Berlin (2mind) – Wittmann brachte für das „Online-Knastarchiv“ rund 500 Ausgaben aus 18 deutschen Gefängnissen zusammen, schwärzte die darin enthaltenen Namen und veröffentlichte sie online. Die Zeitungen forderte Lilith Wittmann mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes aus öffentlichen Archiven an, berichtet der juristische Nachrichtendienst LTO. Entstanden sind die Zeitungen im Strafvollzug – in redaktioneller Verantwortung der Gefangenen. Als Herausgeber wird in der Regel der Anstaltsleiter genannt. Thematisiert wird der Alltag im Justizvollzugs, aber auch politische oder gesellschaftliche Themen werden aufgegriffen.

    Wie LTO berichtet, findet sich in dem Online-Archiv ein ungeschwärzter Name: Der von Beate Z. vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). „HaftLeben“ aus der JVA Chemnitz berichtet, dass sie bereits zweimal beim Gewinnspiel dieser Knastzeitung erfolgreich war – in den Jahren 2020 und 2022.

    Das „Knastarchiv“: https://knastarchiv.de/

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  • NRW-Justiz braucht Straffälligenhilfe – Land streicht Finanzierung

    NRW-Justiz braucht Straffälligenhilfe – Land streicht Finanzierung

    NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach am 25. November in Köln

    Köln (2mind) – Straffälligenhilfe ist wichtig, gekürzt werden die dafür bestimmten Landesmittel dennoch. Diese Botschaft hatte Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach bei seinem Besuch auf der „Fachwoche Straffälligenhilfe“ am 25. Oktober in Köln im Gepäck. „Straffälligenhilfe steht dem Justizvollzug beratend und unterstützend zur Seite“, so der Minister. Für Menschen nach der Haftentlassung seien die Angebote der Straffälligenhilfe besonders wichtige Angebote. Limbach weiter: „Ohne Sie würde etwas Entscheidendes fehlen.“ Für die Mittelstreichungen gelte deshalb: „Ich kann diese Kürzung in keiner Weise inhaltlich verteidigen.“

    Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe (BAG-S) sollen die Mittel des Landes NRW für die freie Straffälligenhilfe von drei auf eine Million Euro gekürzt werden.

    Veranstaltet wurde die „Fachwoche Straffälligenhilfe“ von katholischen und evangelischen Verbänden der Straffälligenhilfe. Sie widmete sich drei Tage lang dem Thema „Desistance“, d.h. dem Blick auf die Ressourcen, die straffällige Menschen beim Ausstieg aus der Kriminalität unterstützen. Für Justizminister Limbach eindeutig ein Thema für Diakonie und Caritas: „Der Blick auf den Straftäter und das, was besser werden kann, ist zutiefst ein kirchliches Thema.“

    In Theorien und Forschungsstand zur Desistance führte Prof. Christian Ghanem von der Technischen Hochschule Nürnberg ein. Identitätsveränderung und das Erleben von Selbstwirksamkeit seien in diesem Kontext wichtig. Weitgehend ungeklärt sei die Rolle biologischer Prozesse. Ghanem: „Ich glaube, dass Körperlichkeit an sich eine Leerstelle in der Desistance-Forschung ist.“

    Auf die Bedeutung von Gefühlen verwies der Moraltheologe Prof. Michael Rosenberger von der Universität Linz. „Unser Selbstbild wird zu 90% von Gefühlen bestimmt, nicht vom Denken“, sagte Rosenberger. „Menschen, die an ihre Gefühle nicht rankommen, können keine verantwortlichen sozialen Entscheidungen treffen.“ Auch das Phänomen Schuld sei nur über die Gefühle erreichbar. Aufgabe der Straffälligenhilfe sei es, Menschen behutsam bei ihren Gefühlen anzupacken und Gefühle zu wecken. Der Glaube könne dabei durch die Erfahrung des Geliebtwerdens und das Gefühl der Gottesnähe eine unterstützende Rolle einnehmen, sagte der Moraltheologe.

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  • Resozialisierung braucht die Gesellschaft

    Resozialisierung braucht die Gesellschaft

    Kirstin Drenkhahn (Foto: Achim Halfmann / 2mind)

    Köln (2mind) – Was haben Sportvereine und die Freiwillige Feuerwehr mit der Wiedereingliederung haftentlassener Menschen zu tun? „Gerade junge Gefangene haben draußen irgendwann Sport gemacht“, sagte Kirstin Drenkhahn am Montag auf einer Tagung der Deutschen Bewährungshilfe (DBH) in Köln. In Vollzug nähmen Gefangene an Theater- und Kunstgruppen teil. „Warum sollte das eigentlich nicht weitergehen?“, fragte die DBH-Präsidentin, die an der FU Berlin Strafrecht und Kriminologie lehrt.

    Drenkhahn sprach über „Resozialisierung als gesellschaftliche Aufgabe“. Freizeitaktivitäten aus dem Vollzug draußen fortzuführen, werde noch nicht richtig mitgedacht, aber darin stecke Potential. „Wenn ich mich in einem Verein engagiere, spiegelt das typischerweise die Auseinandersetzung mit Normen und Werten wider“, sagte Drenkhahn. Und – nach eigenen Worten – flapsig ergänzte sie: „In der Zeit, die ich beim Fußballtraining bin, kann ich keinen Scheiß bauen.“ Vielleicht seien allerdings Fußballvereine gar nicht immer erpicht darauf, Haftentlassene aufzunehmen.

    Gerade für das deutsche Gesellschaftssystem sei eine kommunale Strukturierung typisch. „Vereine prägen die soziale Infrastruktur in Deutschland“, so die Wissenschaftlerin. In den 2000er Jahren habe eine kommunal ausgerichtete Kriminalprävention ihren Höhepunkt erlebt. Die Förderung freier Träger sei in dieser Zeit mitunter an kriminalpräventive Angebote gebunden gewesen. Auch heute böten Vereine wichtige Netzwerke – etwa wenn es um die Vermittlung in Arbeit gehe.  Vereinsaktivitäten böten zudem Gelegenheiten für Selbstwirksamkeitserfahungen. Und hinter manchen kriminellen Handlungen stecke ein Erlebnishunger. In gewisser Weise gelte für ein Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr aus diesem Blickwinkel: Der „Nervenkitzel kann befriedigt werden.“

    Die DBH-Tagung stand unter dem Thema „Entlass- und Übergangsmanagement“. In einem Arbeitsgespräch präsentierte sich die „Fachgruppe Übergangsmanagement NRW“. In dieser beratend für das NRW-Justizministerium tätigen Gruppe kooperieren Mitarbeitende aus dem Justizvollzug, aus den sozialen Diensten der Justiz und aus der freien Straffälligenhilfe. Diese drei „Säulen“ der Wiedereingliederung hätten in der Vergangenheit eher nebeneinandergestanden, so Manuel Sheikh von Chance e.V. aus Münster. „Aus dieser Fachgruppe heraus ist eine Haltung entstanden, die propagiert, dass es nur zusammen funktioniert.“

    Erste umfangreiche Arbeitsergebnisse – etwa zur Wohnsituation Haftentlassener, zu den vollzugsöffnenden Maßnahmen oder zu einem möglichen Resozialisierungsgesetz – habe die Fachgruppe Ende 2023 dem Justizministerium vorgelegt. Veröffentlicht wurden diese Arbeitsergebnisse bisher nicht.

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  • Mütter mit Kindern im Knast: Einheitliche Konzepte fehlen

    Mütter mit Kindern im Knast: Einheitliche Konzepte fehlen

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    Berlin (2mind) – 250 Babys kamen von 2017 bis 2022 in Justizvollzugsanstalten zur Welt. Das berichtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S), die sich in einer Studie mit dem Mutter-Kind-Vollzug in Deutschland befasst hat. Dazu hatte der Verband 2023 die Justizministerien der Länder befragt. Die Geburtszahl ist eine Schätzung, weil nicht alle Bundesländer exakte Zahlen zur Verfügung stellen.

    Ein weiteres Ergebnis: Deutschlandweit stehen 160 Haftplätze für Mütter mit Kindern zur Verfügung; in Nordrhein-Westfalen sind es 16 Plätze im offenen Vollzug. Die Belegung dieser Plätze entwickelt sich rückläufig. So waren in NRW 2017 insgesamt 17 und 2022 noch acht der 16 Plätze belegt.

    Voraussetzung für eine gemeinsame Unterbringung im Justizvollzug ist die Erziehungsfähigkeit der Mütter. Dazu muss eine schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes sowie die Kostenübernahmeerklärung durch das Jugendamt vorliegen. Die inhaftierten Mütter werden in Einzel- und Gruppengesprächen zu den Entwicklungsphasen von Kindern sowie zu Kinderernährung und -pflege beraten und bei Vorsorgeuntersuchungen begleitet. Dabei werden Mitarbeiterinnen externer Jugendhilfeträger und Hebammen eingebunden. Auch die Haftzeit der Mütter spielt eine Rolle: In Berlin etwa darf sie nicht länger als zwei Jahre betragen.

    Die BAG-S fordert, dass die Unterbringung in einer Mutter-Kind-Abteilung bundesweit einheitlich konzipiert werden muss und nur dann erfolgen darf, wenn alle Maßnahmen der Haftvermeidung ausgeschöpft sind. Die BAG-S-Geschäftsführerin Christina Müller-Ehlers erklärte dazu jüngst in einem Interview mit dem „Netzwerk Kinder“: „Derzeit variieren die Regelungen und die Qualität der Unterbringung je nach Bundesland stark. Diese Ungleichheit führt zu einer Ungerechtigkeit, da die Chancen auf eine angemessene Unterbringung von Müttern und Kindern stark vom Wohnort abhängen.“