Kategorie: Kriminalität

  • Resozialisierung neu denken

    Resozialisierung neu denken

    Sozialraumorientierte Perspektiven zur Überwindung von Drehtüreffekten in der Straffälligenhilfe

    Hanna Nicholson, Prof. Dr. Marcel Pietsch, Prof. Dr. André Heinz
    https://doi.org/10.60049/phi45h4y

    Ob Resozialisierung gelingt, entscheidet sich maßgeblich im Sozialraum. Der Beitrag argumentiert für einen Perspektivwechsel von der institutionellen Vollzugslogik hin zu sozialraumorientierten Unterstützungsstrukturen. Am Beispiel des RESCALED-Ansatzes wird aufgezeigt, welche Handlungsperspektiven sich daraus für die Soziale Arbeit und eine nachhaltige Straffälligenhilfe ergeben.

    Inhalt

    1. Ausgangspunkt: Wie kann Resozialisierung gelingen?
    2. Resozialisierung im Spannungsfeld von individuellen Lebenslagen, Medien und Gesellschaft
    3. Gegenwärtige sozialprofessionelle Resozialisierungsstrategien
    4. Neue Perspektiven und Handlungsansätze: detention houses als Weg zurück in die Gemeinschaft?
    5. Resümee: Neue Chancen einer gemeinschaftlichen Resozialisierung
    6. Literaturverzeichnis

    Zusammenfassung

    Resozialisierung wird in diesem Beitrag aus der Perspektive Sozialer Arbeit als gesamtgesellschaftliche Verantwortung betrachtet und mit strukturellen Herausforderungen in Beziehung gesetzt, die Drehtüreffekte im Strafvollzug begünstigen können. Im Mittelpunkt stehen Zielgruppen, für die lebenswelt‑ und sozialraumorientierte Ansätze – etwa im Jugendstrafvollzug oder bei komplexen sozialen Problemlagen – besondere Relevanz besitzen. Exemplarisch wird hierzu das RESCALED-Konzept der detention houses vorgestellt und hinsichtlich seiner Potenziale für Teilhabe, individuelle Förderung und Rückfallprävention diskutiert. Der Beitrag zeigt, dass Soziale Arbeit und andere beteiligte Akteur:innen Resozialisierung nicht allein als individuelle Unterstützung, sondern als sozialräumlich vernetzten und interdisziplinären Prozess gestalten können. Sozialraumorientierte Strategien eröffnen damit neue Perspektiven für eine nachhaltigere Straffälligenhilfe und die Weiterentwicklung professioneller Sozialer Arbeit.

    1 Ausgangspunkt: Wie kann Resozialisierung gelingen?

    Die Realität des Strafvollzugs ist weiterhin stark von sicherheitsorientierten Strukturen geprägt, welche die Umsetzung individuell zugeschnittener Hilfen erschweren und Ausgrenzungsprozesse verstärken. Eine Inhaftierung entzieht Menschen nicht nur ihre Freiheit, sondern auch soziale Rollen, materielle Ressourcen, berufliche Perspektiven und bedeutungsvolle Beziehungen. Gleichzeitig sind Adressat:innen der Resozialisierung überdurchschnittlich häufig mit multiplen Problemlagen wie sozialer Benachteiligung, Armut, geringeren Bildungschancen, instabilen sozialen Netzwerken oder gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert, die meist bereits vor der ersten Straftat bestehen und sich in Folge von freiheitsentziehenden Maßnahmen eher verstärken als auflösen (Cornel, 2021, S. 25; Kawamura-Reindl, 2022, S. 163, 170). Hinzu kommen gesellschaftliche Diskurse, die die Akzeptanz resozialisierender Maßnahmen beeinflussen. Ein von Teilen der Politik und Medien geförderter Strafpopulismus erschwert differenzierte Sichtweisen auf Kriminalität und fördert Forderungen nach Härte, Abschreckung und „Wegsperren“ (Stehr, 2021, S. 636). Der moralisch aufgeladene öffentliche Diskurs verschiebt damit die kriminalpolitische Debatte weg von empirischen Erkenntnissen und hin zu emotionsgeleiteten Vorstellungen von vermeintlicher Sicherheit und Gerechtigkeit (Haas, 2020, S. 274). Der Fokus kann daher häufig stärker auf Symbolpolitik als auf wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Straftaten liegen.

    Dabei zeigen empirische Erkenntnisse aus der Rückfallforschung deutlich, dass Inhaftierung allein eher selten zu nachhaltiger Legalbewährung führt. Rund ein Drittel der Inhaftierten ist bereits wiederholt im Vollzug gewesen, viele mehrfach (Statista, 2025). Dabei treten Rückfälle insbesondere in den ersten Jahren nach der Entlassung auf. Im Gegensatz dazu zeigen alternative Sanktionen bzw. ambulante Maßnahmen wie der offene Vollzug oder die Bewährungshilfe deutlich höhere Gelingenschancen. Schüttler et al. (2023, S. 104) zeigen in ihrer Studie, dass die Rückfallquote im offenen Vollzug deutlich geringer ist als im geschlossenen Vollzug. Auch Jehle et al. (2020) verdeutlichen den Nutzen lebensweltlicher Ansätze: Wer in stabilen sozialen Kontexten verbleibt, alltägliche Kompetenzen beibehält und Zugang zu sozialen Unterstützungsstrukturen hat, weist ein wesentlich geringeres Rückfallrisiko auf. Dies verweist auf die Bedeutsamkeit, Resozialisierung umfassender zu denken und als Zusammenspiel individueller Ressourcen, struktureller Rahmenbedingungen, involvierter Sozialräume und gesellschaftlicher Akzeptanz zu verstehen. Erfolgreiche Resozialisierung kann besser gelingen, wenn die verschiedenen beteiligten Systeme – von der Justiz über die Soziale Arbeit bis hin zur Zivilgesellschaft – abgestimmt und interdisziplinär zusammenwirken. Die Überwindung von Drehtüreffekten verlangt demnach strukturelle Innovationen, die über klassische Vollzugslogiken hinausgehen und sozialraumorientierte Perspektiven stärker berücksichtigen.

    Aus sozialarbeiterischer Perspektive bietet die Sozialraumorientierung hierfür einen geeigneten theoretischen Bezugsrahmen. Sozialraum ist dabei nicht als bloßer geografischer Ort zu verstehen, sondern als sozial hervorgebrachtes Geflecht aus Beziehungen, Institutionen und alltäglichen Praktiken (Kessl & Reutlinger, 2022). Resozialisierung vollzieht sich entsprechend nicht ausschließlich innerhalb des Strafvollzugs, sondern vor allem in den Sozialräumen, in denen Menschen wohnen, arbeiten, soziale Beziehungen gestalten und gesellschaftliche Teilhabe erfahren. Eine nachhaltige Reintegration erfordert daher nicht nur individuelle Unterstützung, sondern auch die Einbindung und Aktivierung sozialräumlicher Ressourcen und Netzwerke. Der Beitrag fokussiert dabei insbesondere jene Bereiche der Straffälligenhilfe, in denen sozialraumorientierte und lebensweltbezogene Resozialisierungsansätze besondere Relevanz entfalten, wie im Jugendstrafvollzug und unter komplexen sozialen Problemlagen. Schwerere Formen organisierter oder hochgradig gewaltförmiger Kriminalität können demgegenüber zusätzliche differenzierte Betrachtungen einfordern.

    2 Resozialisierung im Spannungsfeld von individuellen Lebenslagen, Medien und Gesellschaft

    Viele straffällig gewordene Menschen befinden sich bereits vor ihrer Straftat in komplexen und instabilen Lebensverhältnissen. Die Forschung zeigt, dass soziale Benachteiligungen, Bildungsabbrüche, gesundheitliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen oder Erfahrungen häuslicher Gewalt und Vernachlässigung wichtige Risikofaktoren darstellen, die zu delinquenzbegünstigenden Lebenslagen beitragen können (Kawamura-Reindl, 2022). Diese Problemlagen setzen sich häufig in der Haft fort und verschärfen sich aufgrund der strukturellen Bedingungen des Vollzugs. Lebenslagen verschlechtern sich in der Haft nicht nur durch Freiheitsentzug, sondern auch durch die Reduzierung alltäglicher Handlungsspielräume. Trapp (2023) beschreibt, wie Menschen in Haft grundlegende Kompetenzen und Routinen wie Alltagsorganisation, Konfliktbewältigung, Eigenverantwortlichkeit oder Finanzführung verlieren können, die für ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) notwendig sind. Hinzu kommen psychische Belastungen des Vollzugs wie Isolation, monotone Tagesstrukturen, fehlende Perspektiven und das Erleben institutioneller Fremdbestimmung, welche nicht selten zu mentalen Krisen führen.

    Der hohe Anteil von schädlichem Substanzkonsum in Haft verschärft diese Situation zusätzlich. Substanzen sind nach Stöver (2023) in vielen JVA leicht verfügbar und werden teilweise auch als Kompensation oder Selbstbehandlung der psychischen Belastungen im Vollzug genutzt. Gleichzeitig sind Zugänge zu spezialisierten Suchthilfen oft begrenzt, sodass bestehende Problemlagen fortbestehen oder sich weiter verfestigen und damit schließlich das Rückfallrisiko erhöhen. Nach der Entlassung sehen sich viele Betroffene darüber hinaus mit erheblichen strukturellen Hürden konfrontiert. Wohnungsnot ist dabei eines der dringendsten Probleme. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB, 2025a) sind Haft und Mietschulden zentrale Faktoren für Wohnungslosigkeit. Wer keinen Wohnraum findet, läuft Gefahr, in instabile soziale Kontexte abzurutschen und/oder erneut deviante Bewältigungsstrategien zu nutzen. Die Wohnungssituation wird zusätzlich durch steigende Mietpreise und sinkenden Sozialwohnungsbestand erschwert (BMWSB, 2025b). Menschen mit Vorstrafen stehen auf dem Wohnungsmarkt unter besonderem Druck, da Stigmatisierungen und Vorbehalte der Vermieter:innen die Wohnungssuche weiter erschweren.

    Auch die mediale Aufbereitung des Sachverhalts ist mitentscheidend. Gerbners Kultivierungsthese verdeutlicht, wie verzerrte oder einseitige Darstellungen von Kriminalität in Serien, Nachrichten oder sozialen Medien langfristig das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinflussen können (Meltzer, 2019). Besonders problematisch ist die selektive Darstellung bestimmter Gruppen als besonders kriminell. Hestermann (2025) zeigt, dass z.B. Migrant:innen in Kriminalitätsberichten deutlich überrepräsentiert sind und die Medienwirklichkeit in diesem Fall nicht der statistisch messbaren Wirklichkeit entspricht. Wenn die Bevölkerung Kriminalität als diffuse Bedrohung wahrnimmt, kann sich die Bereitschaft verringern, resozialisierende Maßnahmen zu unterstützen. Derartige Verzerrungen führen daher zu moralischen Paniken und einer viktimistischen Politik, die „mit einer [als Opferschutz propagandierten] Ausweitung von Punitivität“ einher geht (Stehr, 2021, S. 625, 630), was die Resozialisierungschancen erheblich senkt.

    Die skizzierten Problemlagen verdeutlichen, dass Rückfallrisiken nicht allein aus individuellem Fehlverhalten resultieren, sondern wesentlich durch soziale Benachteiligung, institutionelle Haftfolgen sowie gesellschaftliche Deutungsmuster mitgeprägt werden. Resozialisierung muss daher über eine rein sicherheitsorientierte Perspektive hinausgehen und jene strukturellen Bedingungen adressieren, die soziale Reintegration erschweren. Vor diesem Hintergrund stellt sich im Folgenden die Frage, wie gegenwärtige sozialprofessionelle Strategien auf diese komplexen Herausforderungen reagieren und welche weiterführenden Ansätze erforderlich erscheinen.

    3 Gegenwärtige sozialprofessionelle Resozialisierungsstrategien

    Soziale Arbeit spielt in der Resozialisierung eine zentrale Rolle. Im Strafvollzug hat sie den Auftrag, Gefangene unter den Bedingungen der totalen Institution zu unterstützen und ihnen im Haftkontext Orientierung zu geben. Dabei steht der gesetzliche Auftrag zur „Hilfe zur Selbsthilfe“ (§ 71 StVollzG) im Mittelpunkt. Die Umsetzung dieser Aufgabe erfolgt jedoch in einem Spannungsfeld zwischen Fürsorge, Kontrolle und institutionellen Anforderungen.

    Während sich die Arbeit im Vollzug auf Beratung, Krisenintervention, Vorbereitung der Entlassung, Unterstützung im Umgang mit Behörden sowie Vermittlung in externe Hilfen während der Haftzeit im Rahmen der institutionellen sicherheitsorientierten Logiken konzentriert, bietet die Bewährungshilfe mehr Möglichkeiten, an individuellen Problemlagen anzusetzen. Auch wenn die Überwachungskomponente gesetzlich festgeschrieben ist, liegt ein Schwerpunkt auf Beratung, Unterstützung und Stabilisierung. Die Forschung zeigt, dass funktionierende Arbeitsbeziehungen zwischen Fachkraft und Klient:in einen signifikanten Einfluss auf die Legalbewährung haben können (Jehle et al., 2020). Gleichzeitig bleibt auch die Bewährungshilfe aufgrund gesetzlicher Grenzen zeitlich befristet.

    Eine besonders wichtige Rolle kommt der freien Straffälligenhilfe aufgrund ihrer Freiwilligkeit, Langfristigkeit und Multiprofessionalität zu. Über die Hilfen nach §§ 67–69 SGB XII können Betroffene in den zentralen Problembereichen Wohnen, Schulden, Sucht, Arbeit, Gesundheit und soziale Einbindung unterstützt werden. Die Arbeit erfolgt ressourcenorientiert und lebensweltbezogen. Kawamura-Reindl (2023, S. 245) betont die Bedeutung stabiler, konstanter Beziehungen zur Fachkraft, die Vertrauen aufbauen und Orientierung geben kann. Solche Beziehungen entscheiden oftmals mit, inwieweit Menschen nach der Haft notwendige Hilfen annehmen und diese erfolgreich sein können. Theoretisch kann hier der Lebensbewältigungsansatz nach Böhnisch (2023) als Referenz dienen. Delinquentes Verhalten wird darin nicht als moralisches Versagen, sondern als Bewältigungsversuch in kritischen, aussichtslosen Lebenslagen verstanden. Resozialisierung bedeutet in diesem Verständnis, gemeinsam alternative Bewältigungsstrategien im Sinne funktionaler Äquivalente zu entwickeln, Handlungsspielräume zu erweitern und Zugang zu gesellschaftlichen Teilhaberessourcen zu schaffen. Problematisch bleibt allerdings, dass freiheitsentziehende Maßnahmen den Großteil der finanziellen Mittel im Justizsystem binden (Kawamura-Reindl, 2022). Dadurch entsteht ein Missverhältnis zwischen der nachgezeichneten Wirksamkeit resozialisierender Maßnahmen und ihrer tatsächlichen Förderung.

    4 Neue Perspektiven und Handlungsansätze: detention houses als Weg zurück in die Gemeinschaft?

    Soziale Arbeit kann und soll mit ihren vielfältigen methodischen Zugängen auf Unterstützungsbedarfe der Klientel reagieren und deren Resozialisierung begleiten. Gleichzeitig wurde bereits betont, dass dieser komplexe Prozess nicht im Alleingang oder in abgeschlossenen Systemen bewältigt werden kann, sondern eine Einbindung in soziale Beziehungen und Netzwerke bedarf. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen finden sich im Rahmen gemeinwesen‑ und sozialraumorientierter Ansätze bedeutende Potenziale zur Verbesserung von Resozialisierungsprozessen. In sozialraumorientierten Modellen verschiebt sich das Handeln Sozialer Arbeit von oftmals institutionsgebundener, einzelfallorientierter Hilfe hin zu einer systemübergreifenden Koordinations-, Transformations‑ und Brückenfunktion (Noack, 2025; Rund, 2025, S. 407–409). Sozialraum wird hier gemäß der Definition von Kessl und Reutlinger (2022, S. 7) als „ständig (re-)produziertes Gewebe sozialer Praktiken“ verstanden. Aus dieser Perspektive wird Resozialisierung nicht primär als institutioneller Vollzugsprozess verstanden, sondern als sozialräumlich eingebetteter Prozess, der auf soziale Beziehungen, lokale Ressourcen und gesellschaftliche Teilhabe angewiesen ist. Der Nutzen dieser Maßnahmen für das gesellschaftliche Allgemeinwohl kann essenziell sein: Eine gelungene Resozialisierung bindet Straffällige wieder in normative Lebenszusammenhänge ein, ermöglicht soziale Aneignungs‑ und Selbstwirksamkeitsprozesse und kann dadurch erneutes abweichendes Verhalten verhindern. Gleichzeitig liegt eine nachhaltige Resozialisierung im gemeinschaftlichen Interesse, sobald erkannt wird, dass die Inhaftierten von heute die Nachbar:innen von morgen sind (Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, 2020, S. 5). Dies könnte zu einer geöffneten, sachlichen Haltung gegenüber Straffälligen führen, das Sicherheitsgefühl steigern, den stigmatisierenden sozialen Status Straftäter:in überwinden und den kriminalpolitischen Diskurs hin zu einem partizipativen und differenzierten Umgang mit Straffälligkeit lenken. Eine erfolgreiche Resozialisierung muss daher an den Orten stattfinden, an denen Menschen leben, arbeiten und soziale Beziehungen aufbauen.

    Die zuvor dargestellten sozialraumorientierten Überlegungen lassen sich exemplarisch am Konzept der detention houses des Netzwerks RESCALED illustrieren. Dieses wurde 2019 in Belgien gegründet und ist nach eigenen Angaben aktuell in 20 europäischen Ländern aktiv (RESCALED, 2024a). Die Gestaltungskategorien small-scale, differentiation und community integration bilden das Fundament, womit der Ansatz der detention houses eine grundlegende Veränderung traditioneller Vollzugsstrukturen in Aussicht stellt: Anstatt straffällige Menschen in großen, isolierten, gesicherten JVA unterzubringen, plädiert RESCALED für kleine, spezialisierte und sozialraumverankerte Einrichtungen. Diese Häuser sollen die Distanz zwischen Institution und Gesellschaft verringern, indem sie die Inhaftierten in die lokalen Strukturen integrieren, soziale Planungs‑ und Bildungsräume gestalten und gesellschaftliche Teilhabe und Beziehungsarbeit ermöglichen. Die resozialisierende Arbeit soll demnach über die Grenzen der Einrichtung hinaus ausgerichtet und an umgebende Infrastrukturen angebunden werden.

    Jugendstrafvollzug in freien Formen: Seehaus Leonberg (RESCALED, 2024b)

    In Deutschland bestehen beispielsweise in Leipzig und Leonberg zwei sogenannte Seehäuser für den Jugendstrafvollzug in freien Formen, wie Abb. 1 zeigt. Straffällige sollen in den detention houses individuelle Unterstützung erhalten und inmitten eines sozialen Wohnkontexts resozialisiert werden. Außerdem sollen stärkere Zugehörigkeits‑ und Gemeinschaftsgefühle ermöglicht werden, wodurch Lebensqualität und soziale Interaktionen sowie letztendlich die Resozialisierungschancen der Inhaftierten im Vergleich zur JVA verbessert werden können. Der kleinere Rahmen kann Straffälligen ermöglichen, Verantwortung für alltägliche Aufgaben zu übernehmen, Beziehungen aufzubauen und einen gelingenden Umgang mit Konflikten zu erlernen, die durch das geöffnete Zusammenleben entstehen können (RESCALED, 2024a). Da sich die detention houses je nach inhaltlichem Gestaltungsschwerpunkt voneinander unterscheiden, können Straffällige in den je nach Sicherheitslevel, Geschlecht, Problemlagen, Zielen und Angeboten für sie passenden Häusern untergebracht werden. Exemplarisch zeigt Abb. 2 ein Small-Scale‑ und High-Security-Haus für männliche Personen im Zentrum der norwegischen Stadt Ålesund. Dieses weist zwar verschlossene Zugänge, jedoch keine Gefängnismauern auf.

    High-Security-Haus in Ålesund, Norwegen (Antonsen & Wahl Sandvold 2022, S. 8)

    Interessant erscheint, dass sich insbesondere Bewohner:innen von Low-Security-Häusern in einem festgelegten Rahmen auch außerhalb der Einrichtungen bewegen und kommunale Hilfeangebote in Anspruch nehmen können, die ihnen auch nach der Inhaftierung eine durchlässige Unterstützung ermöglichen. RESCALED (2024a) begründet das Konzept damit, dass es für Straffällige schwer sein kann, (wieder) einen Platz in der Gesellschaft zu finden und Schäden wiedergutzumachen, wenn sie durch eine Freiheitsstrafe aus der sozialen Gemeinschaft herausgelöst werden und damit ihre Verbindungen zur Gesellschaft abbrechen können. Im alternativ angebotenen Rahmen können sich Straffällige in die Gemeinschaft einbringen und durch die Straftat hinterlassene materielle oder immaterielle Schädigungen im Idealfall wiedergutmachen. Die Aktivierung lebensweltlich verankerter Ressourcen folgt dem sozialarbeiterischen Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe und zielt auf das Empowerment der Klient:innen ab (Noack, 2025, S. 149–154; Omlor, 2023, S. 18). Soziale Arbeit übernimmt dabei eine wichtige koordinierende und vermittelnde Funktion zwischen Institution, Individuum und Sozialraum. Diese ist wiederum eingebettet in eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die insbesondere staatliche Institutionen, zivilgesellschaftliche Akteur:innen und lokale Gemeinschaften einschließt. Eine Resozialisierung in detention houses wie nach RESCALED könnte dazu beitragen, auf die erwähnten Problemlagen differenziert zu reagieren. Das lebensweltorientierte Vorgehen bietet die Möglichkeit, bestehende Beziehungen im Alltag der Betroffenen aufrechtzuerhalten, individuelle Ressourcen zu aktivieren und Kontinuität im Hilfeprozess zu sichern.

    Mit sozialraumorientierten Resozialisierungsansätzen wie detention houses kann sich zugleich das Verständnis professioneller Sozialer Arbeit zu weiten Teilen verändern. Resozialisierung erscheint dabei nicht länger primär als institutionell begrenzte Unterstützungsleistung innerhalb des Vollzugs, sondern als sozialräumlich integrierter und gesellschaftlich mitverantworteter Prozess, der auf Kontinuität, Teilhabe und stabile Beziehungsstrukturen angewiesen ist. Soziale Arbeit übernimmt in diesem Zusammenhang nicht nur die Begleitung individueller Resozialisierungsverläufe, sondern verstärkt eine koordinierende, vernetzende und gesellschaftlich vermittelnde Funktion zwischen Justiz, Sozialraum, Zivilgesellschaft und den Adressat:innen selbst. Der sozialraumorientierte Ansatz verlangt daher keine Reduktion, sondern vielmehr eine Professionalisierung und Ausweitung Sozialer Arbeit: Sie koordiniert multiprofessionelle Netzwerke, aktiviert lokale Ressourcen und verbindet individuelle Lebensbewältigung mit gesellschaftlicher Verantwortung (Kessl & Reutlinger, 2025; Noack, 2025).

    Aus einer kritischen Perspektive lassen sich nichtsdestotrotz Grenzen sozialraumorientierter Resozialisierungsansätze ableiten. So stellen diese keinen universellen, beliebig anwendbaren Lösungsansatz dar. Ihre Umsetzung setzt geeignete sozialräumliche Ressourcen, funktionierende kommunale Netzwerke sowie eine differenzierte Risiko‑ und Sicherheitsbewertung voraus. Insbesondere bei organisierter Kriminalität, hochgradiger Gewaltkriminalität oder instabilen lokalen Unterstützungsstrukturen können zusätzliche Schutzmaßnahmen und andere Handlungsformen erforderlich sein. Sozialraumorientierung ersetzt deshalb keine Sicherheitslogiken, sondern ergänzt diese um lebenswelt‑ und teilhabeorientierte Perspektiven. Auch die Übertragbarkeit internationaler Modelle ist kritisch zu prüfen, da Strafvollzugssysteme, sozialstaatliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Unterstützungsstrukturen deutliche Unterschiede aufweisen können. RESCALED ist daher nicht als unmittelbar übertragbares Modell, sondern als Impuls für die Weiterentwicklung sozialraumorientierter Resozialisierungsstrategien im jeweiligen lokalen Kontext zu verstehen.

    Insgesamt verdeutlichen die exemplarischen Darstellungen, dass sozialraumorientierte Ansätze als konzeptionelle Alternative zur klassischen Vollzugslogik diskutiert werden und Potenziale für einen differenzierteren sozialprofessionellen Umgang mit Straffälligkeit eröffnen können. Ihre Übertragbarkeit ist jedoch von rechtlichen, institutionellen und regionalen Rahmenbedingungen abhängig. Insbesondere die sozialräumliche Einbindung und die Orientierung an alltagsnahen Unterstützungsstrukturen ermöglichen durchlässigere Übergänge zwischen Haft, Nachsorge und gesellschaftlicher Reintegration. Setzt Soziale Arbeit dabei verstärkt auf gesellschaftliche Sensibilisierung, politische Advocacy-Arbeit und interdisziplinäre Kooperation, können Veränderungen auf struktureller, institutioneller und individueller Ebene angestoßen werden. Sozialraumintegrierte Resozialisierung könnte so langfristig zu einem flächendeckenderen Netzwerk an Unterstützungs‑ und Teilhabestrukturen beitragen, das kontinuierliche Entlassungsvorbereitung, nachsorgende Begleitung und soziale Integration erleichtert. Sozialraumorientierte Ansätze können günstige Voraussetzungen für nachhaltige Resozialisierungsprozesse schaffen, indem sie soziale Teilhabe, stabile Beziehungsstrukturen und lokale Unterstützungsressourcen stärken. Ihr Potenzial entfaltet sich jedoch primär im Zusammenspiel geeigneter institutioneller, sozialräumlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen (Hosser & Greve, 2022, S. 109; Noack, 2025; Rund, 2025, S. 407 ff.). Sie sind dabei nicht als universell übertragbare Schablone zu verstehen, sondern als theoretisch fundierte Perspektive zur Weiterentwicklung bestehender Resozialisierungsstrategien.

    5 Resümee: Neue Chancen einer gemeinschaftlichen Resozialisierung

    Für eine durchdachte Zukunftsgestaltung bleibt die Frage zentral, wie Resozialisierung als gesamtgesellschaftliche Verantwortung gelebt werden kann, um Drehtüreffekte zu vermeiden. Der Beitrag zeigt, dass Problemlagen komplex sind, einige Potenziale bislang ungenutzt bleiben und punitive Maßnahmen kaum nachhaltige Erfolge mit sich bringen. Darüber hinaus wird deutlich, dass Resozialisierung eng mit bestehenden sozialen Problemlagen und deren Verschärfungen im Haftkontext verknüpft ist. Sie unterstreichen die Notwendigkeit gesamtgesellschaftlich ausgerichteter, sozialraumorientierter Ansätze, um Rückfallrisiken nachhaltig zu reduzieren.

    Gleichzeitig finden sich lebenswelt‑ und sozialraumorientierte Ansätze, die durch individuelle Unterstützung, gesellschaftliche Akzeptanzförderung und Abbau von Stigmatisierung zu einer erfolgreicheren Resozialisierung beitragen können. Entscheidend ist dabei, Resozialisierung als gemeinschaftliche Verantwortung zu begreifen, bei der Institutionen, Straffällige, Gesellschaft, Politik sowie vernetzte Sozialraumstrukturen mit Hilfe der Sozialen Arbeit koordiniert zusammenwirken. Modelle wie jene von RESCALED können zukunftsweisende Perspektiven mit kleinen, sozialraumintegrierten detention houses anbieten, die individuelle Förderung und Teilhabe stärken. Weitere Forschung und die Entwicklung interdisziplinärer, sozialraumorientierter Methodenansätze bleiben zentral, um sowohl die Lebensbewältigung Inhaftierter zu unterstützen als auch langfristig ein gesundes gemeinschaftliches Zusammenleben zu fördern.

    6 Literaturverzeichnis

    Antonsen, K. & Wahl Sandvold, F. (2022). Punishment that makes a difference? RESCALED principles practiced in existing Norwegian prisons. https://www.rescaled.org/2022/09/12/punishment-that-makes-a-difference/

    Böhnisch, L. (2023). Lebensbewältigung: Ein Konzept für die Soziale Arbeit (3. Aufl.). Beltz Juventa.

    Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. (2025a). Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung: Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit. https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/​downloads/DE/veroeffentlichungen/​wohnen/​wohnungslosenbericht-2024.pdf

    Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. (2025b). Bestand an Sozialmietwohnungen in Deutschland in den Jahren von 2006 bis 2024. https://de.statista.com/statistik/​daten/​studie/​892789/​umfrage/​sozialwohnungen-in-deutschland/

    Cornel, H. (2021). Resozialisierung durch Soziale Arbeit: Ein Lehrbuch für Studium und Praxis. Kohlhammer Verlag. https://doi.org/10.17433/​978-3-17-036045-7

    Haas, M. (2020). Resozialisierung – Medien‑ und Öffentlichkeitsarbeit. In B. Maelicke & C. Wein (Hrsg.), Resozialisierung und Systemischer Wandel (S. 269–295). Nomos.

    Hestermann, T. (2025). Gewalt und Hass in den Medien. In Gina Rosa Wollinger (Hrsg.), Prävention und gesellschaftlicher Frieden: Expertisen zum 30. Deutschen Präventionstag (S. 113–156). DPT Verlag.

    Hosser, D. & Greve, W. (2022). Haftfolgen: Ausgrenzung und Stigmatisierung nach der Entlassung. In W. Wirth (Hrsg.), Steuerung und Erfolgskontrolle im Strafvollzug: Zur evidenzbasierten Gestaltung freiheitsentziehender Sanktionen (S. 97–115). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-35620-0_4

    Jehle, J.‑M., Albrecht, H.‑J., Hohmann-Fricke, S. & Tetal, C. (2020). Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen: Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2013 bis 2016 und 2004 bis 2016. Forum Verlag Godesberg.

    Kawamura-Reindl, G. (2022). Lebenslagen Straffälliger als Ausgangspunkt für professionelle Interventionen in der Sozialen Arbeit. In AK HochschullehrerInnen Kriminologie/​Straffälligenhilfe in der Sozialen Arbeit (Hrsg.), Kriminologie und Soziale Arbeit: Ein Lehrbuch (2. Aufl., S. 162–175). Beltz Juventa.

    Kawamura-Reindl, G. (2023). Freie Straffälligenhilfe. In H. Cornel, C. Ghanem, G. Kawamura-Reindl & I. R. Pruin (Hrsg.), Resozialisierung: Handbuch für Studium, Wissenschaft und Praxis (S. 237–254). Nomos.

    Kessl, F. & Reutlinger, C. (2022). Sozialraum: eine Bestimmung. In F. Kessl & C. Reutlinger (Hrsg.), Sozialraumforschung und Sozialraumarbeit. Sozialraum: Eine elementare Einführung (S. 7–31). Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-29210-2_2

    Kessl, F. & Reutlinger, C. (2025). Sozialraumarbeit. In M. Noack & F. M. Nuss (Hrsg.), Handwörterbuch Sozialraumorientierte Soziale Arbeit (S. 156–159). Beltz Juventa.

    Meltzer, C. E. (2019). Kultivierungsforschung. Nomos. https://doi.org/10.5771/9783845290577

    Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg. (2020). Resozialisierung in Baden-Württemberg. Übergangsmanagement – Nachsorge – Wiedereingliederung: Gesamtkonzeption. https://jum.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/​redaktion/​m-jum/​intern/PDF/Gesamtkonzeption_Resozialisierung.pdf

    Noack, M. (2025). Sozialraum. In M. Noack & F. M. Nuss (Hrsg.), Handwörterbuch Sozialraumorientierte Soziale Arbeit (S. 149–156). Beltz Juventa.

    Omlor, R. (2023). Einführung in die Soziale Arbeit. In M. Buntrock & K. Peinemann (Hrsg.), Grundwissen Soziale Arbeit (S. 1–28). Springer Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-658-39707-4

    RESCALED. (2024a). The detention house. https://www.rescaled.org/the-detention-house/

    RESCALED. (2024b). Seehaus Leonberg. https://inspirational-practices.rescaled.org/2024/02/22/seehaus-leonberg/

    Rund, M. (2025). Macht. In M. Noack & F. M. Nuss (Hrsg.), Handwörterbuch Sozialraumorientierte Soziale Arbeit (S. 406–410). Beltz Juventa.

    Schüttler, H., Neumann, M., Klatt, T., Hahnemann, A., Kellermann, A. & Bartsch, T. (2023). Legalbewährung nach Entlassung aus dem offenen Vollzug: Eine Vergleichsstudie. Nomos. https://doi.org/10.5771/9783748939467

    Statista. (2025). Strafvollzug in Deutschland. Statistik-Report zum Strafvollzug in Deutschland. https://de.statista.com/statistik/​studie/id/125064/​dokument/​strafvollzug-in-deutschland/

    Stehr, J. (2021). Kriminalisierung und soziale Ausschließung. In R. Anhorn & J. Stehr (Hrsg.), Handbuch Soziale Ausschließung und Soziale Arbeit: Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit (Bd. 26, S. 623–644). Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19097-6_21

    Stöver, H. (2023). Drogenkonsumierende Menschen in Haft. In H. Cornel, C. Ghanem, G. Kawamura-Reindl & I. R. Pruin (Hrsg.), Resozialisierung: Handbuch für Studium, Wissenschaft und Praxis (S. 391–417). Nomos.

    Trapp, S. (2023). Entlassungsvorbereitung, Übergangsmanagement und Nachsorge. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug: Ein Handbuch für Praxis und Wissenschaft (S. 641–657). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36046-7_34


    Creative Commons Namensnennung Dieser Beitrag – Resozialisierung neu denken. Sozialraumorientierte Perspektiven zur Überwindung von Drehtüreffekten in der Straffälligenhilfe – von Hanna Nicholson, Marcel Pietsch und André Heinz (2026) ist unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht.

    Verfasst von
    Hanna Nicholson
    Sozialarbeiterin/-pädagogin (B.A.)
    Masterandin an der Universität Regensburg

    Prof. Dr. Marcel Pietsch
    Professor für Soziale Arbeit an der FOM Hochschule Stuttgart

    Prof. Dr. André Heinz
    Professor für Soziale Arbeit an der IU Internationalen Hochschule

  • Internet hinter Gefängnismauern

    Internet hinter Gefängnismauern

     

    Foto: Matthew Ansley auf Unsplash

    Düsseldorf (2mind) – Von der digitalen Welt abgeschnitten zu sein ist für Gefangene ein großes Problem – insbesondere kurz vor der Entlassung. Wohnungsangebote gibt es im Internet, Behörden haben auf eine Online-Kommunikation umgestellt, Bildungsangebote wandern in die digitale Welt. Nun bietet Nordrhein-Westfalen Menschen hinter Gittern in drei Pilotanstalten einen Internetzugang: in Geldern, Rheinbach und Essen.

    Möglich wird der Online-Zugang über Computer in digitalen Sozialräumen. Er wird auf einige ausgesuchte Websites beschränkt und durch Vollzugsmitarbeitende überwacht. „Um die Entlassung gezielt vorzubereiten, soll beispielsweise Gefangenen ermöglicht werden, vielfältige Informationsangebote zu nutzen und digital Anträge innerhalb und außerhalb der Vollzugseinrichtungen zu stellen“, so eine Ministeriumssprecherin gegenüber dem Magazin Spiegel.

    Ermöglicht werden soll es Gefangenen

    • digitale Anträge zu stellen
    • mit Online-Übersetzungs-Tools Sprachbarrieren zu überwinden
    • Bildungsangebote zu nutzen
    • Kontakt zu Familien und Freunden zu halten

    Die dafür bereitstehenden Computer werden speziell abgesichert, um einen Missbrauch zu verhindern.

  • JVA Köln für innovative Suizidprävention ausgezeichnet

    JVA Köln für innovative Suizidprävention ausgezeichnet

    Mann sitzt alleine im Dunklen.
    Symbolbild: Vinay Tryambake auf Unsplash

    2025 war die Zahl der Suizide im Strafvollzug NRW gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Ein hohes Risiko besteht zu Beginn der Inhaftierung und in Untersuchungshaft.

    Düsseldorf (2mind) – Die Justizvollzugsanstalt Köln ist im Juli mit dem Suizidpräventionspreis der Bundesarbeitsgemeinschaft “Suizidprävention im Justizvollzug” (BAG) geehrt worden. Die bundesweit vergebene Auszeichnung würdigt innovative und praxisbewährte Ansätze. In der BAG sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Justizvollzug aller Bundesländer vertreten. Der Suizidpräventionspreis der Arbeitsgruppe wurde seit 2012 jeweils in ein anderes Bundesland und nach Österreich vergeben und ging nun erstmals nach Nordrhein-Westfalen.

    Die Zahl der Suizide im nordrhein-westfälischen Strafvollzug war 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen: 24 Gefangene nahmen sich im vergangenen Jahr das Leben; 2024 waren es 13 Gefangene. In den Jahren von 2014 bis 2025 schwankte die Zahl der Suizide im nordrhein-westfälischen Justizvollzug zwischen 9 und 25 Fällen. An einem beliebigen Stichtag befinden sich in Nordrhein-Westfalen (NRW) rund 14.000 Menschen in Haft, jährlich durchlaufen etwa 30.000 bis 40.000 Gefangene die Haftanstalten.

    Im Zentrum der Arbeit in der JVA Köln steht ein niederschwelliges interdisziplinäres Gesamtkonzept für akut suizidgefährdete und psychisch belastete Inhaftierte. Psychologische, pädagogische, seelsorgerische und vollzugliche Fachkräfte arbeiten eng zusammen, um auch schwer erreichbare Menschen zu unterstützen. Eine wichtige Rolle kommt alltagsnahen Gruppenangeboten zu: Gemeinsames Kochen, Stricken oder kreative Projekte sollen eine Vertrauensbasis schaffen, die klassische Hilfsangebote oft nicht bieten können. Sprachliche Unterstützung, insbesondere für Erstinhaftierte, sollen zusätzlich den Zugang erleichtern.

    NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Arbeit der Kölner Anstalt als „herausragend und hoch engagiert“. JVA-Leiterin Angela Wotzlaw sieht die Ehrung als „Anerkennung und Verpflichtung, die Suizidprävention auch künftig als wesentlichen Bestandteil eines verantwortungsvollen und humanen Justizvollzugs weiterzuentwickeln“.

    Die Suizidprävention in den NRW-Vollzugsanstalten wird in einer 2022 erlassenen Verwaltungsvorschrift geregelt. In allen Anstalten entwickeln speziell geschulte Suizidpräventionsbeauftragte anstaltsbezogene Präventionskonzepte, schulen das Personal und arbeiten Suizidfälle systematisch auf. Ein mehrstufiges Screening-System soll für eine frühzeitige Erkennung von Risiken sorgen: Neben dem Erstscreening bei Aufnahme erfolgen weitere Screenings im ersten Haftjahr sowie anlassbezogen, etwa nach Gerichtsurteilen oder persönlichen Krisen. Je nach Gefährdungsgrad werden die Betroffenen intensiv betreut – mit Maßnahmen wie gemeinschaftlicher Unterbringung, unregelmäßigen Beobachtungen oder Kameraüberwachung.


    Risiken und Ursachen von Suiziden in Haft

    In ihrem Fachbeitrag „Suizide im deutschen Strafvollzug: Häufigkeit, Risikofaktoren und Prävention“ sind Annette Opitz-Welke und Norbert Konrad 2021 der Frage nach Ursachen und Risikofaktoren nachgegangen. „Insbesondere zu Beginn einer Inhaftierung und in der Untersuchungshaft entwickeln viele Gefangene reaktivdepressive Störungsbilder. Einwirkende Belastungsfaktoren sind das hohe Maß an externer Kontrolle, stark eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten zu Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalten, Auseinandersetzung mit dem laufenden Strafverfahren und die Konfrontation mit der anstaltsinternen Subkultur“, heißt es in dem Text. Und weiter: „Anpassungsstörungen mit depressiver und gelegentlich auch paranoider Symptomatik treten besonders bei Untersuchungsgefangenen häufig auf und sind allgemein als Ausdruck der erhöhten psychosozialen Vulnerabilität von Gefangenen aufzufassen. Einerseits kann Inhaftierung für ein Individuum in einer spezifischen Situation eine unlösbar erscheinende Konfliktsituation darstellen, in der, im Sinn des ‚Krisenmodells der Suizidalität‘, eine Selbsttötungsabsicht als Reaktion oder Dekompensation einer eigentlich ansonsten ausreichend stabilen Persönlichkeit verstanden werden kann. Auf der anderen Seite leiden Gefangene im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger unter psychiatrischen Erkrankungen und Substanzkonsumstörungen, die als Risikofaktoren für Suizidalität gut belegt und konzeptionell dem „Krankheitsmodell der Suizidalität“ zuzuordnen sind.“ Die Diagnose einer psychiatrischen Erkrankung oder einer Substanzkonsumstörung erhöhen das Suizidrisiko. Der ganze Beitrag als PDF:

    Annette Opitz-Welke, Norbert Konrad (2021). Suizide im deutschen Strafvollzug: Häufigkeit, Risikofaktoren und Prävention. In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz Nr. 1/2022, S. 18-24 (CC BY 4.0)

  • 200 Jahre Straffälligenhilfe in Deutschland

    200 Jahre Straffälligenhilfe in Deutschland

    Das Portrait von Theodor Fliedner auf einem Gemälde
    Theodor Fliedner (Gemälde)

    Den Anfang machte eine diakonische Initiative: Am 18. Juni 1826 wurde die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“ gegründet.

    Düsseldorf (2mind) – Die organisierte Straffälligenhilfe in Deutschland hat christliche Wurzeln. An ihrem Anfang steht die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“. Sie wurde vor ziemlich genau 200 Jahren, am 18. Juni 1826, im Landgerichtsgebäude von Düsseldorf gegründet. Zu den Gründern – drei Juristen, einem Fabrikanten und zwei evangelischen Geistlichen – zählte der Kaiserswerther Pfarrer Theodor Fliedner (1800–1864).

    Ein Vorläufer der deutschen Gründung war die 1776 in Philadelphia von Quäkern gegründete „The Philadelphia Society for assisting distressed prisoners“. Als erste Gefängnisgesellschaft auf europäischem Boden gilt ein 1817 von der englischen Quäkerin Elizabeth Fry in London gegründeter Frauenverein, dessen Mitglieder sich für die weiblichen Gefangenen in New Gate engagierten. Theodor Fliedner lernte Elizabeth Fry auf seinen Reisen durch England kennen und war von ihren Ideen zur Gefängnisreformer beeindruckt.

    Die Arbeit der ersten Straffälligenhilfevereine beschrieb der Sozialwissenschaftler Prof. Gerhard Deimling (1934 – 2017) so: „Die ersten in Nordamerika und in Europa gegründeten Gefängnisgesellschaften waren von Privatpersonen gegründete Vereine mit eigenen Satzungen(…). Aus der Mitte der Mitglieder wurden die Vorstände und Ausschüsse für besondere Aufgaben gewählt (z.B. Besuchsdienste in den Anstalten, Klassifikation der Gefangenen, Entlassenenhilfe, Korrespondenz mit vergleichbaren Vereinen, Verwaltung der finanziellen Mittel). Die Mitglieder rekrutierten sich aus den oberen und mittleren Gesellschaftsschichten (Geistliche, Beamte, Offiziere, Handwerker, Kaufleute, Land- und Forstwirte). Sie gehörten sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche an. An Standorten von Frauengefängnissen bildeten sich innerhalb der Gesellschaft besondere Frauenausschüsse. Der Wirkungskreis der Gesellschaft beschränkte sich in der Regel auf ein Gefängnis, das sich am Sitz des Vereins befand.

    Zur Unterstützung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Entlassenenhilfe, wurden oft mehrere Hilfsvereine in der näheren Umgebung des Gesellschaftssitzes gegründet. Mehrere Gesellschaften dieser Art schlossen sich zu einem Dachverband zusammen (so z. B. die Rheinisch-Westfälische Gefängnisgesellschaft). Ihre Mitglieder übten ihre Tätigkeiten ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Nur für die ständige Wahrnehmung von Aufgaben der Seelsorge und des Elementarunterrichts in den Anstalten wurden hauptamtliche Mitarbeiter (Pfarrer und Lehrer) ausgewählt, angestellt und aus den Beiträgen und Spenden der Mitglieder besoldet.“ (1)

    Die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“ wurde in der Zeit des Nationalsozialismus 1937 aufgelöst. Einer der ersten nach dem 2. Weltkrieg gestarteten Straffälligenhilfevereine war dann am 26. September 1948 die noch heute aktive „Bergische Gefängnisgemeinde“. Gegründet wurde sie von den evangelischen Anstaltspfarrern in Remscheid und Wuppertal, dem Anstaltsleiter von Remscheid sowie von den Superintendenten der angrenzenden Kirchenkreise im damaligen Zuchthaus Remscheid-Lüttringhausen.

    Das heutige professionelle Hilfesystem mit Seelsorge und Sozialer Arbeit im Vollzug, Gerichts- und Bewährungshilfe sowie vielseitigen Angeboten der Freien Straffälligenhilfe findet eine wesentliche Wurzel in diesen frühen, aus christlicher Nächstenliebe erwachsenen Gefängnisgesellschaften. Deimling urteilt: „Die christliche Straffälligenhilfe ist Wegbegleiterin aller praktischen Reformen in der Behandlung der Gefangenen und der Entlassenen seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert gewesen.“ (2)

    Quellen:

    (1) Gerhard Deimling (2003). Zum Selbstverständnis christlicher Straffälligenhilfe in Geschichte und Gegenwart. In: BSDG (Hrsg.). Strafvollzug und Straffälligenhilfe in Europa. Hückeswagen: BSDG-Verlag, S. 51

    (2) ebd. S. 55

  • 11,7 Millionen Gefangene weltweit: Überbelegung und psychische Erkrankungen als Herausforderungen

    11,7 Millionen Gefangene weltweit: Überbelegung und psychische Erkrankungen als Herausforderungen

    Frauengefängnis in Brasilien (Foto: Gefährdetenhilfe Scheideweg e.V.)

    In Kriegs- und Krisengebieten leiden Gefangene besonders, was kaum Beachtung findet.

    London (2mind) – An jedem Tag eines Jahres sitzen etwa 11,7 Millionen Menschen weltweit in Gefängnissen, darunter 260.000 Kinder. Das teilt die Organisation „Penal Reform International“ in ihrem nun vorgelegten Bericht „Global Prison Trends 2026“ mit. Gefängnisse operieren nicht in einem Vaccum, so der Bericht. Gerade in den immer zahlreicheren Konfliktgebieten und politisch instabilen Regionen geraten Gefängnisse unter Druck – durch verringerte Budgets, wachsende Gefangenenzahlen und verschlechterte Haftbedingungen. „Gefangene tragen die schwerste Last“, so der englischsprachige Text.

    Das sind wesentliche „Global Prison Trends 2026“:

    1. Die weltweite Gefängnispopulation ist auf 11,7 Millionen gestiegen, was angesichts von Überbelegungen und langer Untersuchungshaftzeiten schwerwiegende Probleme für die Inhaftierten verursacht.
    2. Hohe Inhaftierungsraten, geringe Resozialisierungserfolge und Korruption im Gefängniswesen untergraben vielerorts das öffentliche Vertrauen in den Rechtsstaat.
    3. Nichtregierungsorganisationen (NGO) verstärken weltweit den Fokus auf eine menschenzentrierte Sprache im Strafjustizbereich, um einer entmenschlichenden Sprache entgegenzuwirken. Allerdings bleiben die Fortschritte im Gefängniswesen hinter denen in anderen gesellschaftlichen Bereichen zurück.
    4. Bewaffnete Konflikte beeinträchtigen Justizsysteme und Gefängnisse schwer, Gefangene bleiben gegenüber Gewalt und Missbrauch schutzlos. Dieser Umstand wird häufig übersehen.
    5. Alternativen zu freiheitsentziehenden Sanktionen gewinnen weltweit an Bedeutung, jedoch bleiben ihre Umsetzung und Finanzierung oft unzureichend.
    6. Gesetze kriminalisieren weiterhin benachteiligte Gruppen wie Obdachlose, LGBTQI+-Personen und wirtschaftlich Marginalisierte, was Ungleichheit verstärkt.
    7. Gewalt ist innerhalb von Gefängnissen weit verbreitet und wird durch Überbelegung, organisierte Kriminalität und Instabilität weiter verschärft.
    8. Netzwerke der organisierten Kriminalität nutzen die Schwächen in Gefängnissystemen, um ihre Macht und Aktivitäten auszuweiten.
    9. Obwohl die globale Abschaffung der Todesstrafe Fortschritte macht, steigt die Zahl der Hinrichtungen in Staaten, die daran festhalten.
    10. Die Zahl der lebenslangen Haftstrafen nimmt weltweit zu, während zugleich Forschungsergebnisse die Bedeutung von Hoffnung und der Möglichkeiten zur Entlassung betonen.
    11. Etwa 259.000 Kinder befinden sich weltweit in Haft, wobei marginalisierte Gruppen überproportional betroffen sind.
    12. Die Gesundheitsversorgung in Gefängnissen ist chronisch unterfinanziert, was die Gesundheit von Millionen Menschen gefährdet.
    13. Gefängnisse beherbergen zunehmend Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, doch deren Betreuung und Versorgung bleiben unzureichend.
    14. Drogenkonsum ist in Gefängnissen weit verbreitet, wobei Maßnahmen zur Schadensminderung in vielen Ländern fehlen.
    15. Gefängnissysteme kämpfen weltweit mit Personalmangel, unsicheren Arbeitsbedingungen und der Überlastung ihres Personals.
    16. Resozialisierung und Wiedereingliederung bleiben zentrale Ziele der Gefängnispolitik, doch Barrieren wie die Stigmatisierung von Haftentlassenen oder fehlende finanzielle Ressourcen erschweren ihre Umsetzung.
    17. Der Einsatz moderner Technologien – etwa von Telemedizin oder Künstlicher Intelligenz – in Gefängnissen bietet Chancen, wirft jedoch ethische und menschenrechtliche Fragen auf. Der schnellen Verbreitung dieser Technologien steht eine unzureichende Reflexion der Risiken gegenüber, was Anlass zur Sorge gibt.

    Die NGO Penal Reform International (PRI) wurde 1989 in London gegründet und setzt sich weltweit für eine diskriminierungsfreie Gestaltung der Strafjustizsysteme und den Schutz der Rechte benachteiligter Menschen ein.

    Der Bericht „Global Prison Trends 2026“ (englisch) > als PDF zum Download

  • Drogenpost in NRW-Gefängnissen

    Drogenpost in NRW-Gefängnissen

    Kinderzeichnung mit Wasserfarben: Es sind blumen zu sehen.

    Die gefährliche Jagd nach dem „Kick“ auf Papier – und wie der Justizvollzug auf die neuen Herausforderungen reagiert

    Köln (2mind) – In Nordrhein-Westfalens Gefängnissen breitet sich der Konsum neuer psychoaktiver Substanzen (NPS) aus. Der Schmuggelweg ist dabei denkbar simpel: Die synthetischen Drogen werden flüssig auf Papier aufgetragen – etwa auf persönliche Briefe oder harmlos wirkende Kinderzeichnungen – und per Post in die Anstalten geschickt. Dort werden die Papierschnipsel von den Inhaftierten geraucht oder anders konsumiert. Darüber berichtete die WDR-Sendung Westpol am 8. März.

    Der Beitrag belegt mit zuvor unveröffentlichten Zahlen die Dimension des Problems: Im Jahr 2024 machten NPS 25 % aller Drogenfunde in NRW-Gefängnissen aus, im vergangenen Jahr waren es bereits 37 %. Die Zahl der NPS-Funde steigt von Quartal zu Quartal weiter.

    Die psychoaktiven Substanzen gelten als extrem gefährlich, da ihre chemische Zusammensetzung ständig variiert und ihre Wirkung daher unberechenbar ist. Dies führt zu medizinischen Notfällen, Zusammenbrüchen und extremer Aggressivität gegenüber dem Personal. In dem Beitrag sagt Peter Schönenberg, Leiter einer Sicherheitsgruppe der JVA Rheinbach: „Es kann durchaus sein, je nachdem wie stark der Stoff ist, dass ein halbes Kästchen ausreicht, um einen normalen Menschen aus den Schuhen zu schießen.“ Risiken bestünden dabei auch für Justizvollzugsbedienstete, die unbemerkt mit diesen Stoffen in Kontakt geraten könnten.

    Und Anstaltsarzt Jan Salloch aus der JVA Gelsenkirchen verweist auf die Risiken durch das Verhalten berauschter Häftlinge: „Sie sind oft fremdaggressiv, gehen auf uns los, entwickeln auch Kräfte, die wir so vorher noch nicht gesehen hatten“. Zudem würden mitunter unbedarfte Gefangene als „Versuchskaninchen“ missbraucht. Salloch weiter: „Die schummeln ihnen dann einfach eine Zigarette oder ein Getränk unter, in dem dann was drin ist, um zu gucken: Wie wirkt es denn?“

    In der Justizvollzugsanstalten Gelsenkirchen und Rheinbach werden inzwischen drastische Maßnahmen ergriffen, berichtet der WDR: Briefe werden in der JVA Geldern seit eineinhalb Jahren eingescannt und den Häftlingen nur noch als Kopie ausgehändigt, um den Kontakt mit getränktem Originalpapier zu verhindern. Für die Inhaftierten keine einfache Lösung: „Ist unpersönlich, ne? Meine Frau gibt sich Mühe, schöne Briefe zu schreiben, nett. Und dann kommt es einfach kopiert hier hin“, sagt Thomas J. dem Sender. Die JVA Gelsenkirchen hat zudem ihren Besuchsraum transparent gestaltet, um eine heimliche Übergabe von Drogen zu unterbinden.

    Und in der JVA Rheinbach läuft seit November ein Modellprojekt mit einem hochmodernen Ionenscanner. Das 50.000 Euro teure Gerät erkennt rund 1.000 verschiedene NPS-Zusammensetzungen und konnte bereits 35 Schmuggelversuche entlarven, die etwa über gefälschte Anwaltspost oder Würfe über den Zaun in die JVA gelangten.

    Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (B‘90/Grüne) dazu gegenüber dem WDR: „Wir sind noch mitten in der Erprobung, aber die ersten Daten, die wir aus Rheinbach bekommen, sind ermutigend. Wir finden mit diesem Ionenscanner mehr NPS-Stoffe, als wir es vorher gefunden haben.“

    Der > Link zum Beitrag in der WDR-Mediathek

    Info
    Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)

    Der Begriff „Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)“ umfasst eine Vielzahl synthetischer Substanzen, die Wirkungen herkömmlicher Drogen nachahmen. Die Wirkungsintensität der NPS ist dabei häufig um ein Vielfaches höher als die der nachgeahmten Substanzen, was die Gefahr einer Überdosierung erhöht. NPS-Zusammensetzungen ändern sich ständig und regelmäßig erscheinen viele neue Zusammensetzungen auf dem Drogenmarkt. Die Präparate werden z.B. über das Internet gehandelt und geben sich den Anschein, legal zu sein, was für die große Mehrheit der NPS allerdings nicht (mehr) zutrifft. (1)

    Synthetische Cannabinoide (Spice)
    ahmen die Wirkung von Marihuana nach. Die Wirksamkeit beträgt dabei bis zum 100-fachen der „natürlichen“ Droge.

    Synthetische Cathinone
    zählen zu den Stimulanzien und werden als Pulver oder Kapseln gehandelt.

    Synthetische Opioide
    werden u.a. in gefälschten Medikamenten wie Nasenspray gefunden und wirken bis zu 500 mal stärker als Morphium.

    Während die Verbreitung von NPS in der Allgemeinbevölkerung noch als gering gilt, ist ihre Bedeutung im Strafvollzug hoch; dort verdrängen sie die klassischen Drogen. Als Ursachen werden diskutiert: der geringe Preis, die einfachen Schmuggelwege und die prekären Lebensbedingungen im Vollzug, die den Konsumwunsch steigern.

    (1) vgl. Ulrike Häßler (2026). Neue Psychoaktive Substanzen – eine Einführung. In Bewährungshilfe. 73. Jg. Nr. 1, März 2026, S. 5-15

  • Hybrides Schulungsangebot für ehrenamtliche Straffälligenhelfer

    Hybrides Schulungsangebot für ehrenamtliche Straffälligenhelfer

    Hückeswagen (2mind) – Mit etwa 40 Teilnehmenden startete in diesem Jahr ein neues Schulungsangebot der Gefährdetenhilfe Scheideweg für ehrenamtlich Mitarbeitende im Strafvollzug. Der „Grundkurs für Kontaktgruppenmitarbeiter“ bietet Videos, Texte und interaktive Medien sowie einen regelmäßigen Austausch in einer Videokonferenz. Der Kurs ergänzt das jährlich stattfindende Treffen der Kontaktgruppenmitarbeiter in Hückeswagen-Scheideweg. In dem digitalen Kursraum wurde nun der zweite Themenbereich freigeschaltet: „Straffälligenhilfe – Angebote zum Neustart“.

    In Interviews berichten der Bewährungshelfer Erich Achilles von den Herausforderungen in der Entlassungsvorbereitung und der Soziologe Prof. Dr. Franz Zahradnik zum Konzept „Desistance“. Das Angebot der Wohngemeinschaften in Scheideweg stellt Georg Fischer ebenfalls in einem Interview vor. Zudem bietet der digitale Kursraum Hintergrundtexte und Aktuelles, ein Board für den Austausch der Teilnehmenden sowie Links zu weiterführenden Informationen. Reflexionsfragen regen dazu an, Kursinhalte in die eigene ehrenamtliche Praxis zu integrieren. In einem Video am 18. März besteht zudem die Möglichkeit zum Austausch und zu inhaltlichen Fragen.

    Die Gefährdetenhilfe Scheideweg ist mit knapp 200 Ehrenamtlichen in 16 Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen aktiv. Das neue hybride Kursangebot ermöglicht es den Teilnehmenden, das Lernen dem eigenen Tages- und Wochenablauf anzupassen und mit anderen Ehrenamtlichen ins den Austausch zu kommen, ohne dazu weite Strecken fahren zu müssen.

    Alle Infos zum Schulungsangebot: https://scheideweg.nrw/grundkurs/

  • Positive soziale Beziehungen senken Risiko neuer Inhaftierung

    Positive soziale Beziehungen senken Risiko neuer Inhaftierung

    Gruppe junger Menschen in schneller Bewegung, unschaft zu erkennen

    Länderübergreifende Arbeitsgruppe untersuchte Rückfallrisiken nach Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug

    Düsseldorf (2mind) – Je jünger Jugendstrafgefangene bei ihrer Inhaftierung sind, um so höher liegt ihr Rückfallrisiko. Suchtprobleme erhöhen das Rückfallrisiko der Jugendstrafgefangenen, die Integration in den Arbeitsmarkt reduziert es. Das zeigen die Ergebnisse einer Ende 2025 von der „Arbeitsgruppe länderübergreifende Evaluation Jugendstrafvollzug 2025“ vorgelegten Studie. Untersucht wurden die Entlassungsjahrgänge 2017 und 2018 aus den Jugendstrafanstalten in sieben Bundesländern.

    Dabei zeigte sich in einem Zeitraum von drei Jahren eine allgemeine (von der Deliktschwere unabhängige) Rückfallquote von 72% und eine spezifische Rückfallquote (Verurteilung zu einer neuen Haftstrafe) von 30% unter den ehemaligen Jugendstrafgefangenen.

    Suchtprobleme besitzen erwartungsgemäß einen hohen Einfluss auf die allgemeine Rückfälligkeit. In dem Bericht heißt es dazu weiter: „Die Bedeutung von Suchtproblemen unterstreicht die Notwendigkeit, vollzugliche Maßnahmenangebote zur Bearbeitung der Suchtproblematik bereitzustellen und gegebenenfalls zu erweitern.“

    Schulische Qualifikationen – bei Haftantritt vorhanden oder in der Haft erworben – wirken positiv auf die Arbeitsmarktintegration und tragen dadurch zur Rückfallreduzierung bei.

    Das Vorliegen förderlicher sozialer Beziehungen besitzt zwar auf die allgemeine Rückfälligkeit keinen großen Einfluss. Aber: „Im Hinblick auf eine erneute Verurteilung zu einer Haftstrafe stellen sie einen bedeutenden Schutzfaktor dar.“ Weiter heißt es in dem Bericht: „Aus diesem Grund muss ein besonderes Augenmerk auf Angebote, die dem Aufbau und dem Erhalt förderlicher sozialer Beziehungen dienlich sind, gelegt werden.“

    Die Studie > „Evaluation des Jugendstrafvollzuges“ als PDF zum Download

  • Sucht, psychisches Leid und die Pflege hinter Gittern

    Sucht, psychisches Leid und die Pflege hinter Gittern

    Foto: Unsplash+

    Ein Fachzeitschrift zur Gesundheitsförderung berichtet über die medizinische Versorgung in Haft.

    Hannover (2mind) – Wie steht es um die Gesundheit der 81.000 Menschen, die jährlich in deutschen Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind? Mit dieser Frage beschäftigt sich die 128. Ausgabe der Zeitschrift „Impulse für Gesundheitsförderung“ (September 2025). Kernbefund der Ausgabe: Viele später inhaftierte Menschen befinden sich bereits vor der Haft in einer schlechten gesundheitlichen Situation. Bei einzelnen Menschen verbessert sich die körperliche Situation während der Inhaftierung; bei zahlreichen Gefangenen wirken die Haftbedingungen dagegen nicht gesundheitsförderlich. Die Erkenntnisse im Einzelnen:

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  • Weniger Straftaten – mehr Angst vor Kriminalität

    Weniger Straftaten – mehr Angst vor Kriminalität

    Foto: Achim Halfmann / 2mind

    DIW: Kriminalitätsfurcht steigt in Zeiten gesellschaftlicher Veränderungen

    Berlin (2mind) – Sinkende Kriminalitätsraten gehen nicht immer mit einer sinkenden Kriminalitätsfurcht einher – und steigende Kriminalitätsraten erhöhen die Kriminalitätsfurcht nicht automatisch. Das zeigt ein heute vorgestellter Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach kann Kriminalitätsfurcht besonders in Zeiten gesellschaftlicher Veränderungen zunehmen – unabhängig vom Kriminalitätsaufkommen. Zudem ist Kriminalitätsfurcht gesellschaftlich und regional ungleich verteilt.

    Seit 25 Jahren sinkt die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten pro 100.000 Einwohner der deutschen Bevölkerung. Erst seit 2022 verzeichnen sie wieder einen Anstieg, liegen allerdings weiter deutlich unter dem Niveau des Jahres 2000. Auch die Kriminalitätsfurcht nahm bis zum Jahr 2013 ab, verzeichnete dann aber zwischen 2014 und 2017 einen deutlichen Anstieg – ohne eine entsprechende Entwicklung bei den Kriminalitätszahlen. Die Wissenschaftler verweisen darauf, dass diese Phase mit der Fluchtzuwanderung 2015/16 und mehreren Terroranschlägen in Europa durch große gesellschaftliche Veränderungen geprägt war. Seit dem Jahr 2018 folgt die Entwicklung der Kriminalitätsfurcht wieder der Entwicklung der Kriminalitätsrate.

    Regional zeigt sich im Blick auf das persönliche Sicherheitsempfinden ein Nord-Süd-Gefälle: Menschen im Süden Deutschlands fühlen sich sicherer als Menschen im Norden. Als auffällig bezeichnen die Autorinnen: Das Sicherheitsgefühl liegt in zahlreichen Großstädten trotz höherer Kriminalitätsbelastung im mittleren Bereich. Daraus lässt sich laut Bericht ableiten, „dass Kriminalitätsfurcht und -belastung zwar zusammenhängen, letztere aber nicht allein das Sicherheitsempfinden bestimmt.“

    Zudem ist die Kriminalitätsfurch gesellschaftlich ungleich verteilt. Im Durchschnitt weniger Sorgen über die Kriminalitätsentwicklung machen sich Männer, Personen unter 30 Jahren, Menschen mit Migrationshintergrund, mit Hochschulabschluss oder mit einem höherem Nettoerwerbseinkommen. Menschen über 60 Jahre zeigen eine deutlich höhere Kriminalitätsfurcht.

    Kriminalitätsfurcht kann schützen

    Kriminalitätsfurcht hat dabei auch etwas Gutes: Sie kann „zu Vermeidungsverhalten führen, das das Risiko, Opfer zu werden, senkt“, schreiben die Autorinnen Anna Bindler und Hannah Walther.

    „Gerade in Zeiten großer Veränderungen braucht es eine sachliche und transparente Kommunikation, damit subjektive Wahrnehmung von Kriminalität und faktische Sicherheitslage nicht auseinanderdriften“, so die Autorinnen weiter. Ihrer Auffassung nach sollte die Politik „einen sachlichen Diskurs anstreben, der auf Fakten und Aufklärung setzt und keine unnötigen Ängste und Verunsicherungen auslöst.“

    Der Bericht beruht auf den Daten des Sozio-ökonomischen Panels und des Gleichwertigkeitsberichts der Bundesregierung 2024.


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